Schuldzinsen Vermieteter Wohnungen absetzbar?

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
michahab
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)
Schuldzinsen Vermieteter Wohnungen absetzbar?

Hallo,
ich habe 2 Wohnungen geerbt in einem Mehrfamilienhaus. Ein weiterer Eigentümer ist verstorben und ich habe auch dessen Wohnung gekauft und aufwendig saniert. Zur Finanzierung der Wohnung wurden die beiden zuvor geerbten Wohnungen belastet. Das Finanzamt weißt die Absetzbarkeit der Darlehen zurück mit der Begründung "Die Schuldzinsen für die Wohnungen konnten nicht berücksichtigt werden, da sie nicht im Zusammenhang mit den Objekten stehen."
Ist das so richtig?
Viele Grüße
michahab

-- Editiert von michahab am 28.10.2017 12:31

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Schuldzinsen werden der Wohnung zugeordnet, für die das Darlehen verwendet wurde. Wenn die sanierte Wohnung auch vermietet wird, dann können die Schuldzinsen bei der sanierten Wohnung abgesetzt werden, nicht aber bei den Wohnungen, die belastet wurden.

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#3
 Von 
michahab
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Habe ich das also richtig verstanden.

Ich habe Wohnung 3 gekauft (200.000€) und für (50.000€) saniert. Ein Darlehen von 50.000€ und 30.000€ befindet sich allerdings auf Wohnung 1+2.

1. Muss ich die Darlehen jetzt umschreiben auf Wohnung 3, um diese dort geltend machen zu dürfen?
2. Oder kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass das Geld logischerweise für den Kauf und die Sanierung von Wohnung 3 ist und dort geltend machen als Schuldzinsen?

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

2. ist richtig, sollte aber auch entsprechend nachgewiesen werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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