Schuldunfähigkeit zum tatzeitpunkt

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Katharina1000
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Schuldunfähigkeit zum tatzeitpunkt

Gilt eine schwere Depression zum tatzeitpunkt als schuldunfähigkeit?
Mein Arzt meinte das trifft evtl bei mir zu.
Will mich da auf nichts falsches einlassen....
Kann man sich so etwas vor ab attestieren lassen?
Gibt es die Möglichkeit dass wenn ich in einer Klinik war und dort als"geheilt"entlassen werde , dass ich nicht in eine Klinik eingewiesen werde ?!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Gilt eine schwere Depression zum tatzeitpunkt als schuldunfähigkeit?

Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt sehr viele Menschen, die trotz ihrer schwerer Depressionen keine Straftaten begehen.

Straftäter hingegen meinen (hoffen) sehr oft, dass ihre individuellen Lebenskrisen und Tatmotive (Depressionen, Alkohol, finanzielle Not) irgendwie strafbefreiend sein müssten. Was natürlich nicht der Fall ist. Denn sonst könnte man praktisch keinen Straftäter mehr verurteilen.

quote:
Mein Arzt meinte das trifft evtl bei mir zu.

Es entscheidet das Gericht, nicht der Arzt.

quote:
Kann man sich so etwas vor ab attestieren lassen?

Sicherlich. Nützt aber wenig, da das Gericht (wenn überhaupt) ein eigenes Gutachten einholt.

quote:
Gibt es die Möglichkeit dass wenn ich in einer Klinik war und dort als"geheilt"entlassen werde , dass ich nicht in eine Klinik eingewiesen werde

Damit man Sie unterbringt, müsste das Gericht (entgegen meiner vorherigen Ausführungen) bei Ihnen Schuldunfähgigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit annehmen und darüber hinaus zu der Überzeugung gelangen, dass Sie in Ihrem Zustand gemeingefährlich sind. Wenn Sie bereits "geheilt" sind (geht das so einfach bei Depressionen?), dann sind Sie natürlich auch nicht (mehr) gemeingefährlich.

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#2
 Von 
Katharina1000
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Brauche dringend hilfe

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Wie lautet der Tatvorwurf?

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#4
 Von 
Katharina1000
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Gefährliche körperverletzung

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#5
 Von 
Katharina1000
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Was aber eigtl so gar net stimmt....weil ich mich nicht wehren konnte und die Sache gleich richtig stellen.....
Aber nun steht es mal so.geht um straf und Zivilrecht.will einfach nur wissen was und wie ich es tun soll.....

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Okay, dann mal von Vorne. Was ist passiert und was wirft man Dir genau vor?

Hast Du jemanden verletzt (vorsätzlich? aus Versehen? in Notwehr?) und es geht "nur" darum, ob Du schuldfähig warst oder nicht? Oder wirft man Dir (aus Deiner Sicht) etwas vor, was Du überhaupt nicht gemacht hast. Bisserl mehr Input, wenn wir Dir helfen sollen...

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#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt sehr viele Menschen, die trotz ihrer schwerer Depressionen keine Straftaten begehen. <hr size=1 noshade>


Non sequitur . Sehr viele Menschen begehen auch im Vollrausch keine Straftaten, trotzdem kann Vollrausch eine Schuldunfähigkeit begründen (und es bleibt dann "nur" der §323a StGB als Ausweichmöglichkeit).

Ob eine "schwere Depression" eine vorübergehende Schuldunfähigkeit nach sich zieht, wird immer eine Einzelfallbetrachtung sein. In der Regel aber wohl nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
will einfach nur wissen

was


Anwalt für Strafrecht einschalten.

quote:
und wie ich es tun soll.....


Hier:

Anwaltssuche Strafrecht 123recht

einen raussuchen, der bei Ihnen am Ort ist, Telefon nehmen, anrufen, Termin vereinbaren.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

zur Anwaltssuche empfehle ich noch das Aufsuchen eines Psychotherapeuten.

quote:
von Katharina1000 am 15.01.2014 09:49

schwere Depression

quote:
von Katharina1000 am 15.01.2014 10:18

Brauche dringend hilfe

http://www.deutsche-depressionshilfe.de/

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)
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#11
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Gute Sache. Sonst sieht ihre Einlassung so aus:

Ich habe die Tat nicht begangen. Hilfweise habe ich die Tat begangen, jedoch im Zustand absoluter Schuldunfähigkeit. Im letzteren Fall wäre ich inzwischen von meiner Krankheit geheilt, so dass weitere Straftaten aufgrund meines Zustandes nicht zu befürchten sind.



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#12
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Ich habe die Tat nicht begangen. Hilfweise habe ich die Tat begangen, jedoch im Zustand absoluter Schuldunfähigkeit. Im letzteren Fall wäre ich inzwischen von meiner Krankheit geheilt, so dass weitere Straftaten aufgrund meines Zustandes nicht zu befürchten sind.


Gute Idee. Allerdings schlage ich zur Verdeutlichung IRONIE-Tags vor, sonst geht das wirklich so zur Staatsanwaltschaft.

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#13
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ich habe die Tat nicht begangen. Hilfweise habe ich die Tat begangen, jedoch im Zustand absoluter Schuldunfähigkeit.


Das geht zwar so nicht, allerdings kann man selbstverständlich dann, wenn man anerkennen muß, daß die Beweislage erdrückend ist, die Schuldunfähigkeit als Verteidigungsmittel anführen und sie wäre dann auch zu prüfen.
Im Gegensatz zum Zivilrecht darf man nämlich im Strafrecht als Beschuldigter/Angeklagter lügen, ohne damit auf Rechte zu verzichten.
Ein "die Einrede der Schuldunfähigkeit ist verwehrt, weil Sie zuerst auf Unschuld plädiert haben" gibt es nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Es sei denn auch noch erwähnt, daß ein solches Gutachten vierstellige Summen kostet und von der TE zu bezahlen ist, wenn sie keinen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit erreicht. Was der behandelnde Arzt dazu sagt, reicht nämlich im Allgemeinen nicht aus, so daß das Gericht einen Gutachter beauftragt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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