Schuldner zahlt nicht,wie vorgehen?

24. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)
Schuldner zahlt nicht,wie vorgehen?

Hallo,

zur Geschichte erstmal: Meine Lebensgefährtin hat einer Freundin ein Auto verkauft.Genauer gesagt wurde eine Ratenvereinbarung mit Unterschrift getroffen,dass sie das Fahrzeug monatlich abstottert. Leider läuft es eher so,mal wird gezahlt,mal nicht,mal einen Teil und seit Januar nichts mehr.Seid 1 Jahr geht das jetzt so.
Wie sollte sie jetzt weiter vorgehen bzw. wie hat sie eher Glück,ihr Geld wieder zu bekommen? Fakt ist,das Auto wurde top! übergeben,alle nötigen Verschleissteile noch ausgetauscht und nun,1 Jahr später ist das Auto runter gerockt. Fensterheber defekt,Scheibenwischer defekt,Bremsen alle! nieder,Seitenteil angefahren,Innenraum und Himmel mit Flecken übersät,usw.
Wenn wir das Auto holen würden,müssten wir also erstmal vieles dran machen,bevor man es überhaupt zum Verkauf anbieten kann.Gänge das so einfach,das Auto zu holen?
Rein rechtlich gesehen meine ich.
Eine andere Möglichkeit wäre dann,das Geld über einen Anwalt einzufordern.
Die Schuldnerin ist aber in Privatinsolvenz und lebt am Existenzminimum.Die Aussichten,das Geld,was noch aussteht,komplett wiederzubekommen,ist gleich 0.
Was würdet ihr raten,was am besten zu tun wäre?
Grüße
tokel.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pic4rd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn Ihr das Auto verkauft habt, dann könnt ihr es leider nicht mehr so einfach zurückholen, da Sie rechtlich Eigentümerin ist. Die Ratenvereinbarung käme einem Privatkredit gleich. Ist hier nun vertraglich festgehalten, dass das Auto als Finanzierungssicherheit dient, könnt Ihr es möglicherweise über eine Art Pfändung wiederbekommen. Da sich die Person jedoch in Privatinsolvenz befindet, könnte auch das schwierig werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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"Transparente Vermittler"

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das A und O wäre hier der Kaufvertrag! Ohne diesen, ist eine rechtliche Bewertung nicht möglich!
Wurde ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, wäre das Auto ggf. zurückzuholen, insofern gegen die Ratenzahlung verstoßen wurde!
Falls nicht, kommt es darauf an, wann die Insolvenz eingeleitet wurde und ob die Forderungen ggf. in die Insolvenzmasse fallen...
Ergo - so ist eine Einschätzung nicht möglich! Anwalt aufsuchen!

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wie kann man eine Ratenzahlung mit einem eingeben der nix hat ? Solange irgendwas an Geld kommt, wie spät auch immer sei froh.
Gerichtlich ist "rausgeschmissenes Geld" ! Um welche Summen ging es und was ist denn noch offen ?

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#4
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo CBW,

zum Zeitpunkt des Ratenabschlusses war es nicht so,es bestand ein Arbeitsverhältnis.
Von der Insolvenz haben wir erst jetzt erfahren.
Es geht um 1900 Euro.
Gruß
tokel

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Dann gehört eure Forderung zur Insolvenz ?! und es gibt wohl gar nichts mehr :-(

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#6
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

Nein,die Eröffnung der Insolvenz war vor der Ratenvereinbarung,das hatte die Dame uns mitgeteilt.
Was käme denn auf diese zu,wenn meine Lebensgefährtin versuchen würde,den noch offenen Betrag per Anwalt einzuklagen?
Im Netz lese ich etwas davon,dass ihr die Restschuldbefreiuung versagt werden kann,wenn sie während dem Lauf der Insolvenz neue Schulden macht bzw.sich neue Gläubiger melden?
Was würde im schlimmsten Fall passieren?

Grüße
tokel

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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Nein, auch ein Anwalt bringt nichts.

Was glaubst du was eine Insolvenz ist. Da muss einer 6 Jahre jeden pfändbaren Cent der vom Gehalt über bleibt abgeben.

Und der hast du ein Auto verkauft :-) Also egal welche Rechtsmittel ihr versucht, das erste Geld ist erst in 6 Jahren wieder zu holen.

Versucht es weiter mit meckern und schimpfen...

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#8
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

Nun,mein Gedanke war auch,als letzte Möglichkeit,ihr vielleicht den Gang zum Anwalt anzudrohen. Vielleicht reicht das und sie stellt uns das Fahrzeug vor die Tür.

Danke für die Hilfe!
Grüße
tokel

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#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Jemand der in Insolvenz ist hat seine Schulden nicht bezahlt, Drohung mit Anwalt und Gerichtsvollzieher schreckend den kaum.

Und ein Anwalt ist der der dem Mist den der Mandant erzählt zu Papier bringt - der hat nichts zu sagen oder zu strafen.

Da drohe ich lieber mit meiner Mutter die hat den bösen Blick :-)

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#10
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

Lach,der war gut! :-)

Jetzt hat sich grad etwas Neues ergeben:

Ich habe mir gerade den Kaufvertrag von meiner Lebensgefährtin mit der Dame ganz genau durchgelesen und da gibt es,dank Online-Kaufvertrag von der AdvoCard) eine Klausel,in der schon vorgefertigt der Satz steht:
"Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers"
Die Ratenvereinbarung hat meine Lebensgefährtin mit der Überschrift "Zusätzliche Vertragsvereinbarung" tituliert und mit angehängt.In der Ratenvereinbarung wird auch das Fahrzeug als Abzahlungsobjekt mit angegeben.
Wie sieht es nun aus,hätten wir da dann zumindest die Möglichkeit,das Fahrzeug einzuziehen?
Gruß
tokel

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Erst mal Einschreiben mit letzter Frist die Raten die fällig sind zu bezahlen. Dazu gleich die Androhung das Fahrzeug sonst zurückzufordern.

Danach oder gleich mit den Kredit kündigen.

Danach kann man den Wagen abholen lassen.

Danach den Wagen bewerten und vom Kredit abziehen, Überschuss erstatten, Rest verlangen......

Versuch zu verhandeln !

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#12
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo Keinanwalt,

alles klar,so werden wir das machen.
Schönen Dank für deine Hilfe.

Gruß
tokel

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wobei ich hier mal den Eingehungsbetrug in den Raum werfen würde.

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#14
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

@Mahnman:

Was genau meinen Sie damit?

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#15
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wer etwas bestellt von der im bekannt ist das er nicht zahlen kann begeht einen "Betrug".
Nur ist eine Anzeige sinnlos wenn die Strafe eine Geldstrafe wird die dann vor den Schulden bezahlt wird.

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#16
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo keinanwalt,

nun habe ich mittlerweile mitbekommen,dass die Schuldnerin die monatlichen Raten jeweils in den Briefkasten werfen will,weil das Amt nicht wissen darf,dass sie ein Fahrzeug abzahlt.
Mal abgesehen davon,dass ich meiner Freundin gesagt habe,dass sie das nicht zusagen soll,denn das ist nicht sicher genug,das Geld könnte wegkommen,etc.:
Verstehe ich nicht ganz,warum sollte das Amt ihr das vorschreiben dürfen?
Scheinbar arbeitet sie,aber bekommt finanzielle Unterstützung vom Amt,da sie zu wenig verdient. Wohnung wird auch vom Amt bezahlt.
Welches Amt sollte das sein und was könnte denn passieren,wenn dieses Amt das erfahren würde?
Gruß
tokel

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