Schuldner macht neue Schulden trotz VA - Betrug?

13. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
ksckscksc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner macht neue Schulden trotz VA - Betrug?

Hallo zusammen,

ich habe eine recht komplizierte Geschichte und weiß gerade leider nicht wer mir am besten helfen kann. Ich fühle mich einfach von allen Seiten ungerecht behandelt und betrogen. Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen!

Ich habe bei Kleinanzeigen etwas gekauft und per Vorkasse bezahlt (ca. 100Euro). Leider habe ich die Ware nie erhalten und der Verkäufer war darauf auch nicht mehr erreichbar. Auch auf mein Einschreiben wurde nicht reagiert.

Mein erster Weg (nach einigen Wochen) war zur Polizei und ich habe Anzeige wegen Betrugs erstattet. Zum Schluss wurde das Verfahren eingestellt weil der Verkäufer ein unbescholtener Bürger ist der bisher nie in Erscheinung getreten war.

Daraufhin habe ich einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid erlassen lassen. Von der Gegenseite kam NIE ein Einspruch oder ähnliches (Kosten ca. 50 Euro).

Daraufhin habe ich mit dem Gerichtsvollzieher gesprochen, der den Schuldner bereits kannte, aber O-Ton: "in der letzten Jahren KEINE Vermögensauskunft abgegeben hat".
Diesen habe ich dann beauftragt die VA einzuholen bzw. zu pfänden falls möglich. Wieder gab es keine Antwort vom Schuldner und es wurde Haft angedroht und eine allerletzte Frist vom GV gesetzt. Jetzt habe ich vorgestern einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten:

- wo ich erstens 60 Euro zahlen soll für die vielen Versuche den Schuldner anzutreffen
- mir mitgeteilt wird, dass vor 1,5 Jahren die Vermögensauskunft abgegeben wurde
- und die VA wurde sogar bei genau dem gleichen GV abgegeben.

Nun stellen sich mir einige Fragen:

- hat der Schuldner sich nun doch wegen Betrugs schuldig gemacht?
- hätte der Gerichtsvollzieher mir das nicht sagen müssen, dass bereits die VA abgegeben wurde?
- muss ich das wirklich bezahlen?
- Laut VA hat der Ehepartner ein Einkommen - macht es Sinn hier irgendwas in die Richtung zu Pfänden oder so? Kenne mich da leider überhaupt nicht aus.


Vielen Dank im Voraus!

K. S.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Zum Schluss wurde das Verfahren eingestellt weil der Verkäufer ein unbescholtener Bürger ist der bisher nie in Erscheinung getreten war.

Und das war wirklich die Begründung?

Zitat:
- hat der Schuldner sich nun doch wegen Betrugs schuldig gemacht?
- hätte der Gerichtsvollzieher mir das nicht sagen müssen, dass bereits die VA abgegeben wurde?
- muss ich das wirklich bezahlen?
- Laut VA hat der Ehepartner ein Einkommen - macht es Sinn hier irgendwas in die Richtung zu Pfänden oder so? Kenne mich da leider überhaupt nicht aus.

Zu 1) Ich würde mit der Erkenntnis nochmals bei der Staatsanwaltschaft nachhaken. Offenbar ist der Schuldner Gerichtsbekannt vermögenslos. Da er sich nie gemeldet hat und nie den Artikel verschickt hat, ist davon auszugehen, dass er auch nie einen solchen Artikel besessen hat und verschicken wollte. Zusammen mit der vor 1,5 Jahren abgegebenen Vermögensauskunft könnte das den Straftatbestand des Eingehungsbetruges/Leistungsbetruges erfüllen und zudem zum Nachweis des Vorsatzes führen. Zudem wäre zu ermitteln, woher die Schulden stammen und ob das Ganze (Vorkasse-Angebote und nie verschickt) nicht schon öfter vorgekommen ist.
Deine Frage wird dann sicher in die eine oder andere Richtung beantwortet werden.

Beachte: Abgabe der Vermögensauskunft bedeutet nicht, dass der Schuldner per se nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen darf. Aber der Schuldner begibt sich strafrechtlich auf verdammt dünnes Eis, wenn er solche Nummern abzieht bei bereits abgegebener Vermögensauskunft.

Zu 2) Mag sein. Am Ende des Tages hat er sich halt geirrt. So etwas passiert hin und wieder. Ich würde hier nicht dem GV einen Vorwurf machen. Bringt dir nichts.

zu 3) Ja. Du hast beauftragt und du musst die Kosten vorstrecken.

zu 4) Der Ehepartner hat per se erst mal nichts mit den Schulden des anderen zu tun. Was man maximal pfänden darf ist einen etwaigen gewährten Unterhalt. Da muss aber beim Ehepartner schon viel Vermögen zusammenkommen, dass der andere so viel Unterhalt bekommen würde, dass da nach Pfändungsfreibetrag was pfändbar wäre.


-- Editiert von mepeisen am 13.06.2016 10:33

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ksckscksc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diese sehr ausführliche Antwort! Das bestätigt viel von dem was ich mich selber schon gedacht habe.

Eine Sache die ich nun allerdings als nächstes klären muss ist ob die Vermögensauskunft wirklich schon vor meinem Kauf der Ware abgegeben wurde. Möglicherweise wurde diese VA auch erst einige Wochen nach dem Kauf abgegeben und somit wäre wohl der Vorsatz noch schwieriger zu beweisen.

Besteht denn nun eigentlich die Möglichkeit in einigen Jahren nochmals den Betrag pfänden zu lassen (dann inklusive aller weiter angefallenen Kosten)? Es ist ja erst mal davon auszugehen, dass der Schuldner irgendwann wieder in eine Arbeit kommt...
Wenn ich das richtig verstehe ist der Schuldner nicht automatisch in einer Insolvenz sobald er die VA abgibt, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Du kannst mit dem Titel 30 Jahre lang vollstrecken. Die angemessenen Vollstreckungskosten hat der Schuldner zu zahlen.
Eine Vermögensauskunft hat nichts mit einer Inso zu tun. Wie der Name Vermögensauskunft schon sagt gibt der Schuldner an wo der Gläubiger pfänden kann.

Trotz allem würde ich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de hin und wieder schauen ob dein Schuldner dahingehend was unternommen hat.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Möglicherweise wurde diese VA auch erst einige Wochen nach dem Kauf abgegeben und somit wäre wohl der Vorsatz noch schwieriger zu beweisen.

Nicht wirklich. Es verschiebt alles nur. Eine Vermögensauskunft fällt nicht vom Himmel. Sie kommt, wenn jemand Schulden hat und diese nicht bezahlt. Theoretisch kann man auch vermögend sein und sich einfach weigern. Hier ist aber wohl Vermögenslosigkeit der Grund. Das heißt: Der Schuldner hatte bereits Titel gegen sich, selbst wenn die Vermögensauskunft nur wenige Wochen nach dem Geschäft war.
Entscheidend ist, dass die Vermögenslosigkeit und die Weigerung, die verkaufte Ware zu verschicken, zusammentreffen. Es mag Umstände geben, wo jemand etwas verkauft, was ihm einige Zeit später dummerweise unterm Arsch weggepfändet wird. Dann sind Geld und Gegenstand womöglich futsch. Aber bei einer Ware im Wert von vielleicht 100€, da glaube ich kaum, dass es eine Ausnahme war.

Ich denke eher, der Kerl brauchte Geld und hat deswegen Dinge bei den Kleinanzeigen verkauft, die er nie hatte oder er hat dasselbe gleich 20 mal verkauft und nur einmal verschickt. So leid es mir da für den Schuldner tut, aber das war dann eine Straftat, wenn die Vermutung richtig ist. Wie gesagt: Solche Nummern sind, wenn man bereits zahlungsunfähig ist, extrem dünnes Eis.

Zitat:
Trotz allem würde ich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de hin und wieder schauen ob dein Schuldner dahingehend was unternommen hat.

So einmal pro Jahr kann man das überprüfen und sich dann ggf. nachmelden, sollte er in Insolvenz sein. Vollstreckungsversuche alle 3 Jahre sind denke ich auch OK. Muss jeder mit sich selbst ausmachen, wie oft er Vollstreckungen probiert und Geld vorausstreckt.

Wichtig wäre für dich: Sollte eine Insolvenz von ihm eingeschlagen werden, würde ich die Forderung mit dem Prädikat "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" zur Insolvenztabelle anmelden. Damit sie nicht in der Restschuldbefreiung untergeht. Für den Streitfall alle Unterlagen aufheben, insbesondere wird man nachweisen müssen, dass er eine Ware verkauft hat, die nie liefern wollte, dass Vermögensauskunft und Warengeschäft zeitlich eng beeinander fällt und das fällt dann unter eine "vbuH".

Signatur:

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