Schuldner hat Geld

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
marko91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner hat Geld

Hey Leute,

Habe eine Frage bezüglich eines Rechtsfalles:
Ich habe jemanden Geld geliehen, welcher jedoch das Geld nicht zurückzahlen wollte bzw. konnte. Ich erhielt daraufhin einen Vollstreckungstitel.

Zu meinem Problem:
Ich habe herausgefunden, dass der Schuldner unter falschem Namen eine Privatinvestition in Höhe seiner Schulden bei mir geätitgt hat. Es handelte sich dabei um einen Privatverkauft und somit scheint dies nirgends auf. Die Summe hätte er in bar beglichen.

Wie kann ich jetzt beweisen, dass er das Geld besitzt bzw. besessen hat ohne sich auf eine dritte Person herauszureden?(z.B.: Er hätte es für seine Frau gekauft).
Den Verkäufer kenne ich, jedoch gab es nur einen mündlichen Vertrag und er gab dabei einen falschen Namen an.

Kann ich nun mithilfe des Verkäufers als Zeuge den Vollstreckungstitel mir zu nutze machen?

Bitte helft mir!

Marko

-- Editiert von Moderator am 09.01.2016 23:03

-- Thema wurde verschoben am 09.01.2016 23:03

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden hab, besitzt er das Geld nicht mehr. Das ist bei Darlehen so üblich, sonst wäre es ja eine Leihe. Du kannst beim Schuldner pfänden, vielleicht das Teil, was er damit bezahlt hat, oder aber sein Gehalt, sein Konto. Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
marko91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich könnte mit der Bestätigung des Verkäufers das erworbene Ding von ihm einfordern oder?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nö, Du kannst den Gerichtsvollzieher hinschicken, und der schaut, ob was zu pfänden ist, was immer es ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Fragen wir mal anders: Um welchen geldbetrag geht es und um welches Dings geht es da?
Wenn er beispielsweise eine extrem teure Standuhr gekauft hätte, wäre die durchaus pfändbar... (sofern sie noch da ist). Je nachdem, was es ist, wäre also ggf. hilfreich bei dem GV-Auftrag einen Hinweis zu hinterlassen, dass er im besitz eines solchen Gegenstandes sein müsste.

Wenn der Gegenstand nicht mehr da ist, wird's kompliziert bzw. dann wäre der erste Weg über eine Strafanzeige mit entsprechender Zeugenaussage des Verkäufers. Allerdings würde ich ab hier nicht mehr ohne Anwalt weitermachen.

Wenn es nur um wenige hundert Euro geht, ist es den ganzen Aufwand nicht Wert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
marko91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

@mespeisen: Es handelt sich um einen Betrag von mehreren tausend Euro(>10k) und er hat sich damit tatsächlich wertvolle Dinge gekauft, welche mit Sicherheit nicht an Wert verlieren. Mein Problem ist es aber ihm nachzuweisen- würde ich den Gerichtsvollzieher hinschicken, würde er behauptet, dies gehöre seiner Frau und somit stehe ich wieder leer da.
Da ich aber den Verkäufer kenne und der mir bestätigen kann, dass derjenige selbst die Möbel gekauft hat, könnte ich ihn ja als Zeuge angeben, oder?

Bevor ich wieder Geld in den Anwalt stecke, möchte ich deshalb vorerst euch um Rat bitten.
Danke für eure Hilfe!

Marko

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#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Wie so oft ist das letztlich eine Beweisfrage.

Nach §1362 Abs. 1 BGB können in einer gemeinsamen Wohnung befindliche Wertsachen die nicht eindeutig einem der Partner gehören (bsp: Damenschmuck) erst einmal gepfändet werden egal wem sie gehören.

Der andere muss dann beweisen dass sie in Wirklichkeit ihm gehören. Ohne entsprechende Unterlagen (Kaufvertrag) oder Zeugen (Verkäufer) wird das schwierig.

So lange der Verkäufer also nicht auf der Seite des Käufers steht würde ich hier gute Chancen sehen.

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#7
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


...vielleicht erzählt der TE ja auch noch, um welche Gegenstände es sich hier handelt.

Im Übrigen kann er auch im Auftrag seiner Frau bei dem Verkäufer aufgetaucht sein. ...und seine Frau wird sicherlich zu ihrem Mann halten.

Wie Ebenezer ja schon gesagt hat, .....kommt auf die Beweise und deren Würdigung an. Letztlich wird das dann ein Richter machen. .

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#8
 Von 
marko91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um antique Möbeln, welche einen relativ hohen Wert besitzen!

Ich befürchte, dass er genau diese Geschichte erzählen wird: Er habe im Auftrag seiner Frau gekauft.

Ich war heute beim Verkäufer, welcher mir berichtete, dass kein Kaufvertrag geschrieben wurde. Die Ware wurde einfach gegen barablöse ausgetauscht.

Also schlechte Karten für mich? Habt ihr Ideen?

Danke für eure Hilfe!

Marko!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das ist doch alles völlig wurscht. Gerichtsvollzieher mit Vollstreckungsauftrag hinschicken, und der guckt, was da zu vollstrecken ist. Und das wird gepfändet. Können natürlich die wertvollen Möbel sein, oder sonst was. Es besteht eben ein Unterschied zwischen Leihe und Darlehen.

wirdwerden

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#10
 Von 
marko91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber wenn sich das Haus und dessen Inventar im Besitz der Frau befindet, kann der Gerichtsvollzieher dies nicht vollstrecken?

Oder hab ich da etwas falsch aufgefasst?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ja aber wenn sich das Haus und dessen Inventar im Besitz der Frau befindet, kann der Gerichtsvollzieher dies nicht vollstrecken?

Doch kann er. Der GV prüft keine Eigentumsverhältnisse und ihm ist wurscht, wem etwas gehört. Er kann und darf trotzdem pfänden.
Wenn er Eigentum Dritter pfändet, muss sich der rechtmäßige Eigentümer dann in der Folge ans Gericht wenden und via Drittwiderspruchsklage dagegen vorgehen. Dabei muss er aber BEWEISEN, dass es ihm gehört. Eine bloße Behauptung reicht dort regelmäßig nicht.

Wenn man Eigentum Dritter im Haushalt hat, kann man dem GV beispielsweise einen Beweis vorlegen (Kaufvertrag o.ä. auf den Namen des Dritten). Dann wird er ggf. nicht pfänden. Aber das auch nur, weil er dem Gericht Arbeit ersparen möchte, nicht weil es ihm verboten wäre, zu pfänden.

Signatur:

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