Schuldner Namen in Vollstreckungsbescheid

3. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Schuldner Namen in Vollstreckungsbescheid

Wonach richten sich die Gerichte oder Gerichtsvollzieher, wenn die Namen der
Schuldner in Vollstreckungsbescheid nicht 100% korrekt bezeichnet werden ?

In Vollstreckungsbescheid steht ja kein Geburtsdatum und -ort.

Genügt es dem Gerichtsvollzieher die Kopie des Personalausweises von Schuldner zu geben ?
Oder muß der Vollstreckungsbescheid unbedingt berichtigt werden ?






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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn der Gläubiger feststellt, dass die Angaben zum Schuldner im VB nicht 100%ig korrekt sind, bietet sich auf jeden Fall eine Berichtigung, soweit möglich, an, damit evtl. Probleme bei einer ZV vermieden werden. Ich habe schon erlebt, dass GV die ZV durchgeführt haben, wenn genügend erkennbar war, dass der Name im VB sich auf die Person bezieht, gegen die er die ZV durchführen sollte. Ich habe es aber auch bereits erlebt, dass die ZV mangels Indentität abgelehnt wurde. Letzten Endes dürfte es auch davon abhängen, wie schwerwiegend der Fehler ist. Wird im VB der Schuldner z.B. als August Müller bezeichnet, heißt aber eigentlich August Schmidt und hieß auch nie Müller, dann wird der GV wohl eine ZV ablehnen. Allerdings wird wohl in diesem Fall auch schwerlich eine Berichtigung möglich sein, weil man eher keine Anhaltspunkte hat, dass hier ein Schreibfehler vorliegt. Vielleicht höchtenst noch, wenn es August Müller ist der in der August Schmidt Str. wohnt und man da was durcheinander geworfen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Danke Eidechse.


In meinem Fall Brand anstatt Brandl (in Vollstreckungstitel). Vorname identisch.

Wenn kein Nachname Brandl gibt, wird der GV wohl den in Personalausweis
bezeichnete Name Brand akzeptieren.

2x Hilfreiche Antwort

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