Schuldner (privat) zahlt nicht - Titel erwirken?

18. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
BKaempfer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)
Schuldner (privat) zahlt nicht - Titel erwirken?

Hallo liebes Forum,

ich habe mal eine Frage zu einer Geldschuld, die meine Freundin betrifft. Sie hat einem Freund vor einem Jahr ca. 1700€ zum Kauf eines Autos geliehen. Zu diesem Vorgang gibt es leider keinen schriftlichen Vertrag oder direkte Zeugen.

Der Aufforderung ihr die gesamte Summe zurück zu zahlen ist der Freund nicht nachgekommen, hat sich jedoch bereiterklärt monatlich 50€ zu zahlen. Diese Zahlungen sind jedoch sehr unregelmäßig und bleiben auch oft aus.

Die Frage ist jetzt, ob es sich lohnt über die Summe einen Titel zu erwirken und vollstrecken zu lassen. Mir ist bewusst dass es aufgrund mangelnder Verträge oder Zeugen schwierig sein kann einen Titel zu erwirken, allerdings hat der Freund auch Geld überwiesen und den Betreff „Schuldentilgung" benutzt und es gibt auch SMS und Zeugen für die Tatsache dass er ihr Geld schuldet.

Die 1700€ sind allerdings nicht die einzigen Schulden die der Mann hat, Autos und diverse Wertgegenstände werden meist auf die Mutter angemeldet und gehören somit nicht ihm. Er selbst ist gerade in einer Ausbildung und verdient kaum Geld.
Zudem behauptet der Mann, er sei in einer Privatinsolvenz, was jedoch auch eine Lüge sein kann.

Ist es unter diesen Umständen überhaupt sinnvoll einen Titel zu erwirken? Kann man einem nackten Mann hier in die Taschen greifen?

Vielen Dank für die Infos!


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und Zeugen für die Tatsache dass er ihr Geld schuldet <hr size=1 noshade>

Und wie geanau kam das zustande wenn bei dem Vorgang keiner dabei war außer Freundin und Freund?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BKaempfer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Bei der tatsächlichen Geldübergabe war niemand dabei, allerdings hat er später des öfteren vor Anderen darüber gesprochen dass sie noch diese Summe von ihm bekommt.
Somit kann den Vorgang an sich zwar niemand bezeugen, die Tatsache dass eine Schuld vorliegt ist aber mehreren Personen (Familie und Freunden) bekannt und er leugnet dies auch nicht.

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hallo epharim,

sollte deine Freundin einen Titel erwirken können, gilt dieser 30 Jahre. In dieser langen Zeit könnten sich seine finanziellen Verhältnisse ja auch durchaus zu seinem Vorteil verändern.

Der Titel fängt beim Mahnbescheid an. Dieser ist nicht teuer (32,50.-), es wird dazu kein Anwalt benötigt und hat auch diesen Vorteil: wenn dagegen nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird, er automatisch zu einem vollstreckbaren Titel wird ...ohne Prüfung durch ein Gericht.

Im übrigen..., um etwas Schriftliches von ihm in die Hände zu bekommen, gibt es einen kleinen Trick, der hier und da sogar funktioniert:

Bevor deine Freundin ihm den Mahnbescheid zustellen lässt, schreibt sie ihn vorher an (muss sie sowieso, um ihn überhaupt erst mal in Verzug zu bringen), fordert die bisher fälligen Raten ein und kündigt bei Nichtzahlung den Kredit. Das ganze gerichtsfest mit 14-Tage-Frist.

...und nun der Trick: Als Kreditsumme nennt sie nicht die 1.700 abzgl der gezahlten Raten, sondern einen anderen, höheren Betrag, zb 2.000.-€.

Manchmal ist es dann so, dass der Schuldner entrüstet darauf schriftlich reagiert, in der Art: was? 2000.-€? Das waren aber nur 1.700 die du mir geliehen hast, außerdem habe ich schon 2x 50.-€ bezahlt.

Insgesamt ist es wohl aber schon so, dass es auch ohne diese schriftliche Bestätigung glaubwürdig vor Gericht vorgetragen werden kann, sollte er dem Mahnbescheid widersprechen.

Gruß
ice


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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Nun, dann besteht ja einige Aussicht, den Titel erfolgreich zu erlangen.

Ich würde mir die Aussagen der Zeugen schon jetzt versuchen schriftlich zu sichern, dann Mahnbescheid.



Der Trick mit der überhöhten Mahnung ist zwar schon alt, funktioniert aber immer noch.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BKaempfer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank erst mal, das ist sehr aufschlussreich.

Der gute Mann hat noch ca. 6000€ andere Schulden und wir fürchten jetzt dass er eine Privatinsolvenz anstreben könnte.

Was würde dann mit dem Titel passieren? Kann er für diese Summe überhaupt Insolvenz anmelden?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

In der Insolvenz gehen alle Forderungen unter die nicht aus "unerlaubten Handlungen" stammen.

Und eine Insolvenz hat meines Wissesn nach keine gesetzliche Mindestsumme.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BKaempfer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für die Informationen und Ratschläge.

Wir werden jetzt vermutlich den Weg gehen einen Titel zu erwirken und mal sehen was passiert, irgendwann muss man ja mal etwas unternehmen.

Es sollte doch genug Möglichkeiten geben nachzuweisen dass eine Schuld besteht und noch offen ist.

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