Schuldfrage / Überholen im Kreuzungsbereich?

17. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
carlos33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldfrage / Überholen im Kreuzungsbereich?

Hallo um es kurz zufassen ist mir heute folgendes passiert:

Ich fahre auf eine Kreuzung zu, wo ich keine Vorfahrt habe und bleibe vor der Kreuzung stehen.

Rechts kommt kein Auto und von Vorne auch nicht.

Von links kommt ein langer Verhehrs-Bus der nach rechts in die Straße einbiegen möchte, wo ich stehe.

Er bleibt stehen und signallisiert mir, dass ich durchfahren kann, da er durch das Abbiegen auch meine Fahrbahn braucht.

Also taste ich mich langsam in die Kreuzung (Schrittgeschwindigkeit) vor damit ich nach links abbiegen kann. In diesem Moment hat ein anderes Fahrzeug mich gestriffen. Das Auto hat den Bus im Kreuzungsbereich überholt.

Jetzt steh ich da und hab kein Plan wer nun Schuld ist?

Meine Frau saß neben mir kann kann bezeugen, dass der Bussfahrer mir die Vorfahrt gewährt hat. Ich hab mich auch langsam in die Kreuzung vorgetastet und blieb auch direkt nach dem Unfall stehen.

Die Dame die den Bus überholt hat, gab an, dass Sie von dem Wagen hinter Ihr durch mehrmaligen betätigen der Lichthube dazu gedrängt wurde den Bus zu überholen.

Ich konnte mich nicht anders Verhalten, wie dem Busfahrer zu vertrauen und mich langsam in die Kreuzung vorzutasten.

Der Busfahrer hat mir seinen Namen und Adresse hinterlassen.

Frage:
1.Wie schaut die Rechtslage und die Schuldfrage aus?
2. Soll ich zuerst abwarten was die Versicherungen dazu sagen oder gleich einen Anwalt nehmen, da weder ich noch der Unfallgegener die Schuld übernehmen will?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

zu 1:

Das kann man nicht von einem Forum aus beurteilen. Notfalls muss ein Gericht darüber urteilen. Die Hauptschuld wird aber wohl bei Ihnen liegen, da Sie keine Vorfahrt hatten und auch nicht von der Schuld frei sind, nur weil der Busfahrer Ihnen gewunken hat.

zu 2:

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nicht, werden Sie auf jeden Fall auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen bleiben. In dem Fall würde ich noch etwas warten.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Die Vorfahrt gilt für die gesamte Fahrbahn. Somit spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen Dich.

Fraglich könnte allerdings sein ob der Unfall für die Unfallgegnerin abwendbar war oder nicht. Ich würde mir da aber keine allzu großen Hoffnungen machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
carlos33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich.

Das was ich nicht verstehe ist, dass die Leute Vorfahrt haben die von links oder rechts kommen ist mir klar, jedoch konnte der Bus nicht ebbiegen, da ich in seinem Abbiegeradius war. Nun gewährt mir der Busfahrer Vorfahrt. Ich verhalte mich laut der Polizistin auch richtig, indem ich mich langsam in die Kreuzung Vortaste. Bildlich steht der Bus links von mir und ich fahre mit meiner Schnauze langsam in die Kreuzung. Als es kracht bin ich vllt 50cm auf der Fahrbahn für die Autos die von Rechts kommen.

Die Unfallgegnerin hat den Busfahrer mit Tempo 50 überholt, da auch Sie nicht sehen konnte, dass ich vor dem Buss stehe und einbiegen möchte.

Das ich keine 100% Recht kriege ist mir auch klar.

Ich hätte mich auch nicht anders Verhalten können, da hinter mir bereits Autos standen, sodass ich auch nicht dem Bus hätte Platz machen können, Ausser einfach stehen bleiben und nicht weiterfahren.

Frage: Wenn mir der Busfahrer Vorfahrt gewährt hat, was bringt das mir rechtlich?

Wenn ich es richtig rauslese "nichts"

Der Schaden ist bei mir auch nicht groß, da die Unfallgegnerin zwar einfach gerade aus gefahren ist ohne auszuweichen, mich jedoch nur ab dem Kennzeichen gestriffen hat. Bei Ihr ist es eine etwas größere Delle vorne rechts.

Mich nervt es nur, obwohl mir Vorfahrt gewährt wird und ich mich wirklich mit minimal Geschwindigkeit vortaste, dass sowas passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Der Busfahrer hat auf seine Vorfahrt verzichtet. Er hat Dir aber nicht Vorfahrt gewährt. Das hätte er auch weder machen können noch dürfen. Auch wenn der Busfahrer auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet hast Du gegenüber dem übrigen Querverkehr die Vorfahrt zu gewähren.

Eine mögliche Mitschuld der Unfallgegnerin könnte sich evtl. aus der von ihr gefahrenen Geschwindigkeit ergeben. Da könne ein guter auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt schon hilfreich sein. Da Du eine Rechtsschutzversicherung hast wäre ein Besuch beim Anwalt durchaus anzuraten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
carlos33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, dass werde ich wohl so machen.......
oder sollte ich zuerst abwarten, was die Versicherung dazu sagt? Beide sind bei der HUK..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Nun ich denke schon, dass die Unfalgegnerin eine erheblich Mitschuld trägt.
An unübersichtlichen Stellen darf nicht überholt werden.
(StVO §5 3) Das Überholen ist unzulässig:
bei unklarer Verkehrslage oder....

Da eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, würde ich die auch unverzüglich einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Die unklare Verkehrslage kann ich nicht erkennen. Allenfalls eine unangepasste Geschwindigkeit. Letzteres kann man innerhalb des Forums aber nicht wirklich beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Im Gegensatz zu Freudenfeuer sehe ich hier durchaus eine unklare Verkehrslage.

Die Überholerin hätte sich fragen müssen, warum der Bus, obwohl er vorfahrtsberechtigt war, nicht abgebogen ist, sondern stehen geblieben ist.

Ich gehe daher von einer Schuldteilung aus, ohne dass ich mich jetzt zu der genauen Quote äußern möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
carlos33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So,

war heute bei meinem Anwalt.

Er meinte, es wird mit Sicherheit zu einer Schuldteilung kommen, da die Unfallgegnerin auch der polizei gegenüber angegeben hat, dass Sie die ganze Fahrt über von einem Unbekannten-Hintermann bedrängt wurde und laut eigenen Angaben deshalb "unbedacht den Bus überholt hat.

Ausserdem konnte Sie auch nicht das Schild "Vorfahrt an dieser Kreuzung" gesehen haben, da davor der Bus stand, deshalb unklare Verkehrslage mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Naja, er versucht jetzt die Schuld erst mal zu 100% bei der Unfallgegnerin zu sehen und dann sehen wir weiter was bei der Schuldteilung rauskommt.

Zum Glück ist ja keinem was passiert und auch der Sachschaden hält sich in Grenzen.

Was wäre eigentlich passiert, wenn statt mir ein Kind auf die Fahrbahn gekaufen wäre?
Dann denke ich würde keine von 50-50 sprechen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Kommt darauf an wie alt das Kind ist. Meistens haftet der Kraftfahrer dann zu 100%.

Halt uns doch bitte auf dem Laufenden wie es weitergeht bzw. ausgegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

quote:
war heute bei meinem Anwalt.

Bei den Aussagen Deines Anwalts werde ich eher skeptisch.

quote:
Naja, er versucht jetzt die Schuld erst mal zu 100% bei der Unfallgegnerin zu sehen und dann sehen wir weiter was bei der Schuldteilung rauskommt.

Völlig illusorisch. Ist das Gehalt des Anwalts nicht abhängig vom Streitwert? Dann wird klar, warum er erst mal 100% fordert. ;-)

quote:
Ausserdem konnte Sie auch nicht das Schild Vorfahrt an dieser Kreuzung gesehen haben, da davor der Bus stand, deshalb unklare Verkehrslage mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Das Schild braucht sie auch nicht zu sehen, wenn es sich um eine Vorfahrtstraße mit den gelben Vorfahrtschildern handelt. Die Vorfahrt gilt erst dann nicht mehr, wenn sie aufgehoben wird. Ist das nicht der Fall, gilt für eine Kreuzung Vorfahrt, auch wenn das gelbe Vorfahrtsschild mal fehlen sollte.

quote:
Er meinte, es wird mit Sicherheit zu einer Schuldteilung kommen, da die Unfallgegnerin auch der polizei gegenüber angegeben hat, dass Sie die ganze Fahrt über von einem Unbekannten-Hintermann bedrängt wurde und laut eigenen Angaben deshalb unbedacht den Bus überholt hat.

Sie wird sich auch Rat von einem Anwalt holen. Bist Du sicher, dass ihre Aussage dann noch so stehen bleiben wird? Die erste Aussage kann sie dann mit dem Schreck und der Verwirrung des ersten Moments begründen. Dann kann das Ganze plötzlich ganz anders aussehen.

Mag ja sein, dass Du nicht die alleinige Schuld bekommst, allerdings sieht Dein Anwalt dies zu optimistisch. Verständlich, er will ja verdienen.

quote:
Was wäre eigentlich passiert, wenn statt mir ein Kind auf die Fahrbahn gekaufen wäre?

Sorry, aber was ist das für ein blödsinniges Argument, denn es war kein Kind! Fährst Du grundsätzlich an parkende Autos mit Schrittgeschwindigkeit vorbei? Könnte ja auch ein Kind zwischen den Autos auf die Straße laufen. Wenn Du schneller als Schrittgeschwindigkeit fährst, würdest Du bereit sein, ein Großteil der Schuld auf Dich zu nehmen, wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein Auto unachtsam aus eine Parklücke fährt (hätte ja auch ein Kind sein können).

Ich verstehe immer nicht, dass wenn jemand einen Unfall verursacht hat, nicht dazu steht.

Wenn jemand Misst gebaut hat, so sollte er dazu auch stehen, denn man kann nur aus seinen Fehlern lernen, wenn man sie sich eingesteht und überdenkt, wie man sie das nächste Mal verhindern kann.

Natürlich hätte die Frau auch die Gefahr erkennen können, so dass Du durchaus rechtlich klären lassen kannst, ob sie eine Teilschuld trägt aber bitte verleugne nicht dabei, dass die Hauptschuld bei Dir zu suchen ist.


Gruß

Uwe


PS:
Wäre nett, wenn Du uns auf den laufenden hältst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Nun mag vielleicht der Fragesteller mit einer Schuldteilung nicht in seinem Sinne durchkommen.
Ihn aber anzumachen er habe Mist gebaut finde ich dann doch etwas übertrieben.
Hätte er minutenlang stehen bleiben sollen? Darauf warten, dass alle hinter ihm stehenden PKW zurücksetzen? Das ist realitätsfremd! Er hat durch vorsichtiges Vortasten schon relativ viel Umsicht an den Tag gelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
carlos33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich und mein anwalt sind uns im klaren, dass es bestenfalls zu einer schuldteilung kommen wird. wie auch auch bereits geschrieben habe gilt die vorfahr nur an dieser Kreuzung. also keine Vorfahrtstrasse!

Egal. Ich habe mich nach meiner Ansicht richtig verhalten, der Polizist meinte auch, dass er genauso gehandelt hätte, aber das ist ja was anderes.

Ob mein Anwalt mehr verdienen will oder nicht, ist seine Sache, die er mit meiner Rechtsschutzversicherung ausmacht.

Ich bin auf jedenfall mit Anwalt besser dran, als ohne.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.382 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen