Schuldenberater bei Insolvenzantrag Pflicht?

15. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Novelist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
Schuldenberater bei Insolvenzantrag Pflicht?

Liebe Leute,
derzeit erkundige ich mich über eine Insolvenz, da ich wahrscheinlich keine andere Möglichkeit sehe.
Ich habe Anträge und Papiere bereits alle fertig und könnte diese zum Gericht bringen. Allerdings wird in Büchern und sonstigen Seiten immer öfter ein Schuldenberater erwähnt. Da ich bereits weiß, dass eine andere Möglichkeit nicht besteht, ist es für mich eigentlich unnötig diesen zu kontaktieren. Ist es dies aber Pflicht? Muss ich einen haben bevor ich einen Insolvenzantrag abgeben kann?
Vielen Dank für eine kurze Nachricht.
Alex

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sind Sie selbständig tätig?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Novelist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, ich bin Angestellter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Waren Sie mal selbständig tätig?

Wenn ja? Gibt es noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen oder haben Sie mehr als 20 Gläubiger?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Novelist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe sicherlich mehr als 20 Gläubiger, bin aber nicht selbstständig und auch nie gewesen. Ich bin Mitarbeiter einer großen Möbelfirma.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Novelist):
Da ich bereits weiß, dass eine andere Möglichkeit nicht besteht, ist es für mich eigentlich unnötig diesen zu kontaktieren.



Der außergerichtliche Einigungsversuch ist zumindest bei der Verbraucherinsolvenz Voraussetzung.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ Novelist

Ihr Insolvenzverfahren muss als Verbraucherinsolvenzverfahren geführt werden. Sie müssen also vor dem Insolvenzverfahren eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versuchen. Für diesen außergerichtlichen Einigungsversuch benötigen Sie eine geeignete Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO . Das sind u.a. Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

1x Hilfreiche Antwort

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