Schulden zuständiges Gericht

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
radolfo
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 30x hilfreich)
Schulden zuständiges Gericht

Guten Tag,

wenn eine Person Schulden (Geldforderung) im EU-Ausland (Kroatien) hat, welches Gericht wäre dann zuständig?

Das Gericht am Ort wo die Schulden entstanden sind oder das Gericht am ständigen Wohnort des Schuldners in Deutschland?

Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zuständig für was genau? Mahnbescheid oder Klage? Oder eine Zwangsmaßnahme? Das ist durchaus ein Unterschied.

-- Editiert von mepeisen am 01.12.2017 16:29

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
radolfo
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zuständig für was genau? Mahnbescheid oder Klage? Oder eine Zwangsmaßnahme? Das ist durchaus ein Unterschied.


Klage

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da würde ich sagen der Wohnort des Schuldners

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
radolfo
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Da würde ich sagen der Wohnort des Schuldners


Würde ich Laie der Rechtsgebiete auch sagen.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es muss nicht unbedingt der Wohnort des Schuldner sein. Im deutschen Recht gibt es genügend Sonderzuständigkeiten. Das wird im kroatischen Recht wohl nicht anders sein.

Weiter wird man hier aber wohl nicht kommen, da ich nicht davon ausgehe, dass wir hier auch Experten für kroatischen Recht haben.

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