Schulden vor einer Heirat

22. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)
Schulden vor einer Heirat

Ich weiß nicht, ob es hier richtig ist.
mein Mann hatte vor der ehe eine Zwangsvorführung zur Identitätsklärung/Klärung der Staatsangehörigkeit. Nun will die Behörde 1900€ von ihm.


Meine Frage: Sollte er nicht zahlen und der Gerichtsvollzieher kommt, was darf dieser dann pfänden?
Meinem Mann gehört in der Wohnung nämlich NICHTS.
Wurde alles vor der Eheschliessung angeschafft und das von mir. Er ist in meine Wohnung gezogen.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage: Sollte er nicht zahlen und der Gerichtsvollzieher kommt, was darf dieser dann pfänden?
Meinem Mann gehört in der Wohnung nämlich NICHTS. <hr size=1 noshade>


Grundsätzlich gilt für den Gläubiger des Mannes und den Gläubiger der Frau die Vermutung, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Nur bei getrennt lebenden Eheleuten gilt dies nicht; näheres darüber: § 1362 BGB
Um eine Pfändung zu verhindern, müßte.ggf. der Eigentumsnachweis dem GV gegenüber geführt werden

Zur Unpfändbarkeit von Sachen siehe § 811 ZPO

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ergänzend zu Dieter25: Der GV kann das Gehalt vom Gatten oder der Taschengeldanspruch gepfändet werden.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

Danke.
Natürlich habe die die Nachweise. Nur nicht für alles, was älter als 5 Jahre ist.
Nur ein Fernsehr ist seiner. Eigentlich war es letztes jahr ein geschenk für mich, aber sonst ist alles vor der Ehe von mir gekauft worden
Tolles Recht. Er ist auc nicht im Mietvertrag. Seit April 2010 ist er angemeldet. Er hat voher in einem anderen Bundesland gewohnt.

Langsam denke ich über eine trennung nach! Er weiß immer ganz genau, wie er micht fertig machen kann.

Danke

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der GV kann das Gehalt vom Gatten oder der Taschengeldanspruch gepfändet werden.
<hr size=1 noshade>

Die Gehalts-und Taschengeldpfändung durch den GV ohne einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluß dürfte kaum möglich sein. Das Taschengeld ist nur dann pfändbar, wenn es zusammen mit dem fiktiven Unterhalt die Pfändungsfreigrenzen übersteigt.Es ist auch nicht in voller Höhe pfändbar.Ein Teil (3/10?) muß dem Berechtigten verbleiben.Wenn ich richtig informiert bin, sind Schuldner und Drittschuldner dazu zu hören (§ 850b III ZPO ).
Der Fernseher wäre nur im Wege der Austauschpfändung pfändbar, wenn es sich um ein teures Gerät (LCD) handeln würde.













-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

Also verstehe ich es richtig, das man an mich herantreten kann?
Bin etwas konfus, da ich mich damit nicht auskenne. Nein, mein Mann hat kein Einkommen, aber Gekd auf dem Konto (ca. 1500,00€) ich sammle dei Kontoauszügen online

Nur nebenbei, ich habe eine Sohn dem ich unterhaltspflichtig bin. Er lebt zu Hause, ist 18 Jahre alt und Schüler. Ohne Einkommen.

Oder soll ich es so verstehen, das man an mich nicht herantreten kann.

Ja, der Fernseher ist ein LCD. Kann der GV gerne haben, Wenn es soweit kommen sollte.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Du haftest nicht für die Schulden deines Mannes. Allerdings prüft der Gerichtsvollzieher nicht, in wessen Eigentum die zu pfändenden Gegenstände in der Wohnung stehen, sondern nur, ob dein Mann den Gewahrsam hat, siehe § 739 ZPO .


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der GV pfändet in der Wohnung eh nichts,das lohnt kaum noch. Mach ein eigenes Konto auf das auf deinen Namen läuft und lass deine Einkünfte darüber laufen.
Dir und deinem Sohn passiert nichts.

Falls da ein Goldbarren in der Wohnung liegt wird der GV den pfänden bis jemand beweist das es seiner ist. Aber nen LCD kaum

Dein Mann soll arbeiten gehen und das abbezahlen. Er hat doch Geld auf dem Konto und nen LCD Fernseher - ohne Einkommen - na super wie er das macht.
Dann soll er beides dazu verwenden die Schulden zu zahlen.

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Allerdings prüft der Gerichtsvollzieher pp. nur, ob dein Mann den Gewahrsam hat, siehe § 739 ZPO .

--------------------------------------------------------------------------------


Nach dem Wortlaut des § 1362 BGB , in dem es in Abs.1 u.a. heißt:
"Zugunsten der Gläubiger des Mannes und der Gläubiger der Frau wird vermutet,
dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören"
ist eine solche Prüfung des GV nicht erforderlich.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen