Schulden nach Trennung inkl. unterschriebenen Dokument der Schulden

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
djmarcin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Schulden nach Trennung inkl. unterschriebenen Dokument der Schulden

Guten Tag Zusammen,

nach einer Trennung schuldet Person A der Person B ca. 9 T EUR, die im Zusammenhang mit einer Auflösung einer gemeinsamen Eigentumswohnung zu tun hat. Person A und B haben zusammen das Dokument unterzeichnet, dass die Schulden aufzeigt und auch akzeptiert.
Des Weiteren schuldet Person A der Person B die Hälfte einer Nachzahlung für Strom. Und hinzukommt, dass Person B eine Küche der ehem. Eigentumswohnung finanziert, die aber von Person A übernommen werden soll (Lastschriftänderung).

Bislang hat Person B die Person A einen Brief per Einwurfeinschreiben zugeschickt, mit der freundlichen Bitte um Bezahlung.

Bis heute hat Person B seine Schulden von Person A nicht erhalten.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Schulden einzufordern und an welchen Fach-Anwalt müsste sich Person B wenden.

Vielen Dank vorab.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
nach einer Trennung schuldet Person A der Person B ca. 9 T EUR, die im Zusammenhang mit einer Auflösung einer gemeinsamen Eigentumswohnung zu tun hat. Person A und B haben zusammen das Dokument unterzeichnet, dass die Schulden aufzeigt und auch akzeptiert.


Welcher Art ist denn dieses "Dokument"?

Zitat:
Des Weiteren schuldet Person A der Person B die Hälfte einer Nachzahlung für Strom. Und hinzukommt, dass Person B eine Küche der ehem. Eigentumswohnung finanziert, die aber von Person A übernommen werden soll (Lastschriftänderung).


Aus welcher Art Vertragsverhältnis resultiert die Stromschuld? Man kann doch davon ausgehen, dass ein gemeinsamer Haushalt auch gemeinsam finanziert wird, soll heißen, wenn der eine den Strom übernimmt, tankt evtl. der andere das Auto? Gleiches gilt für die Küche und anderweitige angebliche Forderungen, man müsste schon wissen, woher die Schuld nun kommen soll. Und da ist es dann wichtig zu wissen, welcher Art das sog. Dokument ist.

Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es, die Schulden einzufordern und an welchen Fach-Anwalt müsste sich Person B wenden.


Das hört sich erst einmal nach einer ganz normalen Forderungssache an, das sollte jeder Anwalt können, wie übrigens alle anderen Sachen auch, das heißt, dass Fachanwälte ihr Fach eben besonders gut beherrschen (sollten) :)

-- Editiert von AltesHaus am 07.02.2017 08:50

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