Das in der Ehezeit gekaufte Haus sowie die eingegangenen Schulden wurde im Trennungsjahr notariell auf mich übertragen. Die monatliche Belastung konnte ich von ca. 3200 auf 2300 DM reduzieren. Nun verlangt meine (noch) Ehefrau Unterhalt für getrennt lebende Ehegatten. Kann ich die Schulden bzw. die Finazierungsraten von meinem monatlichen Einkommen zur Unterhaltsberechnung voll abziehen und wie sieht das ganze nach der Scheidung aus?
Schulden bei Unterhaltszalungen?
4. März 2002
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Frage vom 4. März 2002 | 14:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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