Schulden - Privatinsolvenz - Fragen

11. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
zokora
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden - Privatinsolvenz - Fragen

Einen schönen guten Tag allerseits,
ich habe mich hier angemeldet da ich durch Dämlichkeit und einigen Jugendsünden einen gewissen Schuldenberg angehäuft habe und somit in die Privatinsolvenz gehen. Anders werde ich wohl aus diesem Schlamassel nicht mehr herauskommen.

Etwas zu meinen Daten:
Schulden etwa 25.000 Euro
Aktuelle Lage: Arbeitslos und Hartz 4
Ausbildung: da sind wir auch wieder bei der Dämlichkeit da ich keine abgeschlossene Ausbildung habe
Gegenwärtiges Alter:39 Jahre
Kontoart: P-Konto

Im Netz kann man zwar viel zur Thematik Privatinsolvenz lesen aber leider ist es oft so das Information auf einer Seite auf der anderen Seite anders zu Interpretieren sind oder sich diese auch komplett widersprechen. Oder man zum Teil keine Zielführendeinformationen erhält.

Ich hoffe hier dass etwas Licht ins Dunkle gebracht wird.


Also erstmal meine Fragen:

01: Es gibt ja die Pfändungsfreigrenze, allerdings habe ich gelesen das man dennoch etwa 120 Euro im Jahr an den Insolvenzverwalter zahlen muss. Sind das Kosten die man auf jeden Fall, unabhängig der Pfändungsfreigrenze zahlen muss? Oder ist dieser Betrag in den Gesamtkosten enthalten welche man ja erstmal auf Antrag stunden lassen kann.


02: Die Gesamtkosten einer Privatinsolvenz sollen sich ja im Schnitt auf etwa 2000 Euro belaufen. Sind das alle Kosten die entstehen oder kommen die Kosten des Insolvenzverwalters oder noch weitere Kosten hinzu?


03: Leider musste ich auch mehrmals lesen das Konten vom Insolvenzverwalter gesperrt werden und auch das die Banken diese Konten dann gerne Kündigen. Betrifft das alle Konten oder sind die P-Konten davon verschont?


04: Wie ist das mit Neuanschaffungen, wenn man zum Beilspiel sich etwas Geld angespart hat um sich ein neues Bett oder einen Schreibtisch zu kaufen. Oder wenn ein Gerät defekt gehen sollte und man dieses durch ein neues ersetzt. Kann dieses Negativ ausgelegt werden? Auch vor der Eröffnung der Privatinsolvenz? Es handelt sich dabei ja um einen Vermögenswert (egal wie gering) welcher auch hätte verwertet werden können.


05: Als Erwerbsloser und Hartz4 Empfänger ist man natürlich bemüht einen neuen Job zu finden. Bei der Privatinsolvenz hat man dieses ja auch als Obliegenheit. Doch habe ich etwas von 3 Bewerbungen die Woche gelesen. Zum einen bietet das der Arbeitsmarkt nur sehr begrenzt womit man nach kurzer Zeit dabei wäre sich doppelt und dreifach bei denselben Firmen zu bewerben und in meiner Situation kämen wohl nur Helferarbeiten oder Zeitarbeit in Frage. Womit ich selbst bei einem Vollzeitjob noch deutlich unter der Pfändungsfeigrenze verbleiben würde da ich mit dem Mindestlohn rechen müsste. Muss ich dennoch diese 3 Bewerbungen die Woche schreiben und kann mir dieses bezüglich der Restschuldbefreiung negativ ausgelegt werden wenn ich mich weniger oder eine zeitlang, weil es der Markt nicht hergibt, gar nicht bewerbe?


06: Sollte ich doch mal zu einem Vorstellungsgespräch geladen werden muss die Privatinsolvenz dann angegeben werden oder muss diese Information bereits im Bewerbungsschreiben enthalten sein?


07: Würde dann ein neuer Arbeitgeben über die Privatinsolvenz informiert werden?


08: Auch wenn die Privatinsolvenz kein Kündigungsgrund einer Wohnung darstellt so behagt es mir nicht so wirklich das der Vermieter darüber Informiert wird. Gerade in kleinen Orten kann dieses schnell rum gehen. Kann man dieses verhindern oder muss der Vermieter informiert werden?


09: Wann wird einem eigentlich der Insolvenzverwalter zugeteilt? Direkt bei Insolvenzantrag oder erst wenn die Insolvenz abgeschlossen ist und sich in der Wohlverhaltenphase befindet?


10: Wenn die Verfahrenskosten gestundet werden und ich, soweit möglich, monatlich etwas zahle werden dann zuerst die Verfahrenskosten beglichen oder die Gläubiger bedient und am Ende wegen der Stundung die Verfahrenskosten?


11: Die Restschuldbefreiung würde dann ja nach 3 / 5 beziehungsweise 6 Jahren erteilt werden. Muss die Restschuldbefreiung dann separat beantragt werden oder ist dieses bereits bei Eröffnung der Privatinsolvenz geschehen oder erfolgt dieses automatisch?


So viele Fragen. Doch wenn man sich so nie mit einer solchen Thematik auseinandergesetzt hat sieht man doch recht viele Fragezeichen da dieses ein doch recht umfangreiches Gebiet darstellt.



Ich bedanke mich bereits im Voraus für helfende Antworten.




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

1+2 können gestundet werden auf Antrag

3 ich weiß nicht ob ein P Konto auch gesperrt wird aber ein 50€ Schein für paar Tage als Reserve kann man ja zu Hause haben

4 sämtliches Vermögen vom Schuldner wird selbstverständlich verwertet

5 die Suche nach einer Arbeit sollte nachgewiesen werden können ähnlich den Bedingungen bei JC.

6 nö weder in den Bewerbungsunterlagen noch beim Vorstellungsgespräch ist das anzugeben

7 ja der AG wird in der Regel vom IV informiert und aufgefordert die pfändbaren Beträge an den IV abzuführen.

8 der VM muss informiert werden. Im Übrigen steht die Inso sogar im Internet.

9 der IV wird mit Eröffnung zugeteilt

10 zuerst werden die Verfahrenskosten und IV Kosten bezahlt

11 den Antrag für eine RSB wird mit dem Inso Antrag gestellt

Du solltest, falls noch nicht geschehen, einen Termin mit einer caritativen Schuldnerberatung vereinbaren und dir dort alles erklären lassen. Du benötigst diese sowieso für den AEV. Falls du gut mitarbeiten möchtest forderst du schonmal von allen Gläubigern eine FA und eine Titelkopie.

1x Hilfreiche Antwort

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