Schufaeintrag unter 1000Euro

8. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Boogo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 64x hilfreich)
Schufaeintrag unter 1000Euro

Hallo zusammen,
ich war länger im Ausland und habe vergessen eine
offene Rechnung von 100 Euro zu zahlen. (eigene Schuld!!!)

Nun habe ich einen Anruf meiner Bank bekommen,
dass ich einen negativen Eintrag in der Schufa bekommen habe.

Den Betrag habe ich natürlich SOFORT ausgeglichen.

Es handelt sich doch um eine gemeldete und offene Forderung,die ausreichend gemahnt und ein unbestrittener Posten ist.

• Der Forderungsbetrag darf maximal 1000 Euro betragen.
• Die Forderung muss innerhalb eines Monats beglichen sein.
• Der Ausgleich ist der Schufa vom Gläubiger mitzuteilen.

Bedeutet ich schreibe einen Brief an den Gläubiger mit der bitte die Schufa in Kent. setzt, dass keine offenen Forderungen vorhanden sind?!

Freue mich über Antwort:D


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich war länger im Ausland und habe vergessen eine
offene Rechnung von 100 Euro zu zahlen <hr size=1 noshade>
Wenn Sie 'länger' im Ausland waren, dann darf man wohl davon ausgehen, dass es mehr als 1 Monat war!? Sicher ist wohl auch, dass die Forderung in Verzug geraten war und die Voraussetzungen des [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html]§28a Abs.1 Nr.1 bzw. Nr.4 BDSG[/URL] erfüllt waren.
Die Beschreibung der Löschvoraussetzung der Schufa bezieht sich aber nicht, wie Sie annehmen könnten, auf den Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Forderung bekannt wurde, sondern vielmehr den Zeitpunkt, zu dem die Forderung entstanden ist bzw. erstmals eingetragen wurde.
Ich denke, dass Sie hier nur eine Kulanzlöschung erwirken können. Will sagen:
Erklären Sie dem Gläubiger (und streuen Sie dabei Asche auf Ihr Haupt!!) den Grund des Verzugs, also den Auslandsaufenthalt. Und bitten Sie ihn (denn nur der kann letztlich die Löschung herbeiführen) die Löschung aus Kulanzgründen vorzunehmen.
Vorsicht:
Wenn Ihr Auslandaufenthalt tatsächlich länger als einen Monat gedauert hat und die Eintragung somit auch schon einige Zeit besteht, haben Sie keinen Anspruch, weder gegenüber der Schufa, noch gegenüber dem Gläubiger! Wenn Sie da was erreichen wollen, ist 'Demut' angesagt ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es besteht Anspruch auf Korrektur. Also darauf, dass ein erledigter Eintrag auch als solcher gekennzeichnet wird.

Wichtig: Ein Negativ-Eintrag ist etwas anderes als ein erledigter Eintrag einer offenen Forderung. Da macht man noch einen Unterschied und auch eine Bank macht einen Unterschied. Im Zweifel aber die Hausbank ansprechen, ob es noch einen Einfluss hat, wenn der Eintrag als erledigt gekennzeichnet wird.

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#3
 Von 
Boogo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 64x hilfreich)

vielen Dank,
also ...länger als einen Monat ist es nicht her.
Ich habe mir sofort einen Schufa-Auszug zukommen und dort steht als Datum der 26.09 bedeutet ich bin noch im soll oder?! :D

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Schreibe doch einfach mal die Schufa an und schaue wie sie reagiert.

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