Schufaauskunft der Mutter einholen

22. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
blackeagle1075
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)
Schufaauskunft der Mutter einholen

Hallo

Es geht um folgendes Problem. Ich bin die Tochter meiner Mutter. Ich habe in letzter Zeit mitbekommen, das viele Briefe von Inkassounternehmen kommen, gelbe Briefe vom Amtsgericht usw.
Die Briefe verschwinden aber sehr schnell und man konnte als Tochter nicht nachprüfen um was es ging genau darin. Wie ich auch erfahren habe, ist das Haus gefährtet in den meine Mutter wohnt, was sie letztes Jahr geerbt hat.
Nun meine Frage. Ist es möglich, das ich als Tochter mir eine Schufaauskunft meiner Mutter einholen kann, damit ich mal weiß, wie hoch die Schulden sind, damit man versuchen kann zu helfen? So, wenn man sie direkt darauf anspricht, blockt sie sofort ab und will sich nicht helfen lassen.
Ich habe blos bedenken, das ich irgendwann mal als Tochter zur Rechenschaft wegen ihrer Schulden rangezogen werde, oder dass das Haus verloren geht, was keiner will.
Was muss ich tuen, damit ich als Tochter an die Schufauaskunft meiner Mutter komme wenn es überhaupt möglich ist? Was würde das Kosten und kann man sowas dann auch an eine Zweitadresse schicken lassen?
Es ist mir sehr wichtig. Man will versuchen irgendwie noch zu helfen ehe es zu spät ist.

Ich danke euch für die Hilfe schon mal im voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

es ist selbstverständlich nicht möglich. Und wenn es möglich wäre, würde es nichts nützen. Ihre Mutter muß selbst den Willen haben, sich der Problematik zu stellen.
Sie persönlich könnten diese Schulden natürlich erben, aber dafür gibt es die Erbausschlagung.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
blackeagle1075
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo

Das habe ich mir schon gedacht mit der Auskunft, das dies nicht geht. Kann man was dagegen machen, das sie mich nicht ranziehen können, wenn sie die Schulden nicht begleichen kann? Ich habe irgendwo mal gehört, das die Kinder für sie aufkommen müssen, wenn sie nichts mehr begleichen kann.
Gibt es da was, das man sich sowas entziehen kann, das z.b. bei den Kindern nichts gefändet werden kann, die noch im Haus wohnen (was die Kinder selber gekauft haben z.b. Fernseher), oder das sie Geld von den Kindern verlangen wenn diese ein eigenes Einkommen haben?
Irgendwo sieht man ja nicht ein, wenn man für die Mutter grade stehen muss, wenn man doch nichst selber dafür kann.
Mit den Erbe ist klar, aber das ist ja noch sehr lange hin.
Was ist mit den Kindern, die nicht mehr zu Hause wohnen? können diese für die Schulden auch rangezogen werden?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

wer behauptet denn, Kinder würden für die Schulden ihrer Eltern haften? Das ist völliger Quatsch! Insofern kann Ihnen gar nichts passieren. Ihr Eigentum kann bei einer Zwangsvollstreckung auch nicht gepfändet werden, nur das Ihrer Mutter.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blackeagle1075
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)

Ok da danke ich für die schnelle Hilfe.
Da muss eben, wenn es soweit kommt, das nur beweisen das man alles selber gekauft hat und somit die Kassenzettel aufheben.
So helfen wird schwer, wenn sie das nicht will.
Was verloren gehen kann, wäre dann ja das Haus, weil sie allein im Grundbuch steht.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

die Sache mit dem Haus ist natürlich ärgerlich. Aber mit ihrem eigenen Vermögen kann die Mutter nun mal machen, was sie will, es sei denn, sie wäre irgendwie geschäftsunfähig. Aber dafür müßte sie regelrecht krank oder behindert sein...

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
blackeagle1075
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)

Ja das stimmt leider. Man kann ja auch schlecht verlangen, das die Mutter das Haus auf die Kinder überschreibt, damit dies wenigstens nicht verloren geht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Man kann ja auch schlecht verlangen, das die Mutter das Haus auf die Kinder überschreibt,

Warum nicht?
Klar kann man das, sollte aber mit anwaltlicher Beratung geschehen.

Es besteht aber immer die Gefahr das im Falle einer Insolvenz / Mittellosigkeit des Überschriebers dies rückgängig gemacht wird.


Was natürlich auch ginge wäre das Haus zu kaufen. Vorher jagt man einen Gutachter durch mit dem Auftrag möglichst viele Mängel zu finden um den Kaufpreis möglichst niedrig anzusetzen.


Oder man übernimmt den Teil der Schulden um die Versteigerung zu verhindern und lässt das als Anteil im Grundbuch eintragen.



quote:
Ich habe blos bedenken, das ich irgendwann mal als Tochter zur Rechenschaft wegen ihrer Schulden rangezogen werde

Nein, Kinder haften nicht für ihre Eltern, Eltern haften nicht für ihre Kinder



quote:
Da muss eben, wenn es soweit kommt, das nur beweisen das man alles selber gekauft hat und somit die Kassenzettel aufheben.

Korrekt. Das Eigentum muss zweifelsfrei feststehen. Also auch nichts von Mutters Konto überweisen lassen das dem Kaufbetrag entspricht.



quote:
Irgendwo sieht man ja nicht ein, wenn man für die Mutter grade stehen muss, wenn man doch nichst selber dafür kann.

Juristisch muss man nicht.
Moralisch, naja 18 Jahre hat Muttern das ja auch für die Kinder gemacht ...

Aber ich finde gut das du dich kümmerst, nur wenn die Mutter abblockt, kannst du nichts machen.
Eventuell kann man sie ja mal fragen ob ihr bewusst ist das sie mit dieser Haltung das Haus verlieren kann?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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