Hallo zusammen,
ich habe einen Vergleich geschlossen. Im November werde ich den Rest in einer Summe zurück zahlen. Mein Schufa-Score liegt derzeit bei unter 10%. Ich weiß, dass der Eintrag erst nach drei Jahren gelöscht wird. Meine Frage ist, ob der Score sich durch den Erledigungsvermerk verbessert?
MfG
Nicola36
Schufa Score bei Vergleich
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Nicht wesentlich
Er wird sich erheblich verbessern aber alles unter 95 ist trotzdem faktisch kreditwürdig und das wird auch mit dem Merkmal "erledigt" nicht zu erreichen sein.
Nur zur Info: lass dir den Titel aushändigen wenn vorhanden und kontrolliere nach 3-4 Wochen die Schufa.
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Vielen Dank für eure Antworten. Gehen jetzt beide in unterschiedliche Richtungen, wobei mir letzteres natürlich lieber wäre. Meine Schufa kann ich regelmäßig kontrollieren, da ich einen Account habe, aber ich weiß nicht genau, was du mit "Titel aushändigen" meinst. Kannst du mir das bitte erklären?
Das geht nicht in unterschiedliche Richtungen. ExInkassomitarbeiter hat sich vertan bzw. meint eigentlich, dass alles unter 95% eher für kreditunwürdig steht.
Verstehe... für das eigene Gefühl ist es besser, wenn es einfach mal nach oben tendiert. Die Kreditwürdigkeit steht dann halt auf einem anderen Blatt. Da muss man dann einfach 3 Jahre durch.
Sorry nochmal selbstverständlich meinte ich kreditunwürdig.
Titel aushändigen bedeutet sich das Urteil/VB/notarielles Anerkenntnis entwertet schicken lassen. Sollte dies nicht vorhanden sein so lass dir wenigstens ein Erledigungsschreiben schicken welches du über Jahre aufheben solltest.
So, ich habe nochmals mit der Schufa Kontakt aufgenommen und der Eintrag wurde tatsächlich kommentarlos gelöscht und nicht nur als erledigt markiert - Post zu dieser Angelegenheit folgt. Mein Score liegt nun bei 93,05 % von 8 (!)%. Zwar noch nicht kreditwürdig, geht aber in die richtige Richtung. Online sieht meine Schufa jetzt ganz gut aus. Das Erledigungsschreiben werde ich mir dennoch zukommen lassen.
Hätte ich das alles gewusst, hätte ich mich viel früher darum gekümmert. Aber woher soll man wissen, dass ein Vergleich eigentlich nichts in der Schufa zu suchen hat?!
Glückwunsch ... rein der Interesse wegen ... Hast du den Eintrag bei der Schufa moniert? Ungewöhnlich ist die Löschung nämlich schon.
Und ich muss ebenfalls etwas korrigieren in deinen Ansichten: Ein "Vergleich" (also ein Schuldeingeständnis im weiteren Sinne) hat auch durchaus was in der Schufa verloren, wenn die entsprechenden übrigen Voraussetzungen stimmen.
Dann formuliere ich es anders: "mein" Vergleich hatte wohl nichts in der Schufa zu suchen - ich kenne mich da einfach zu wenig aus..
Ich hätte auch nicht gedacht, dass der Eintrag gelöscht wird. Ich hatte vor ca. 2 Wochen ein Telefonat mit einer Schufa-Dame und darauf hingewiesen, dass der eingetragene Betrag bei weitem zu hoch sei, da ein Vergleich geschlossen wurde. Daraufhin wurde sie stutzig und meinte, dass man dem nachgehen müsse, weil eine Eintragung falsch bzw. in meinem Fall unter Umständen falsch sei. Sie hat Kontakt mit dem Gläubiger aufgenommen und das ist das Ergebnis. Wie gesagt, von einer Löschung wäre ich nie im Leben ausgegangen. Ich habe schon überlegt, den Gläubiger zwecks Entschädigung anzumahnen, aber ich glaube da ist mir der Aufwand zu groß und die Beweislast liegt auf meiner Seite (wo ist mir in welcher Weise Schaden zustande gekommen...). Obwohl es unter diesen Voraussetzungen echt schwer war ein neues Auto zu kaufen...
Bei einem falschen Eintrag hat man nur Anspruch auf eine Korrektur. Dass gelöscht wurde, war vielleicht einfach nur Bequemlichkeit des Inkassos. Wie dem auch sei.
Der Knackpunkt ist wirklich, welcher Schaden entstanden ist und wie man den nachweist. Man müsste wirklich beweisen, dass einem ein finanzieller (!) Schaden entstanden sei. Dass man beispielsweise bei einem Kredit 10% Zinsen bekam statt 3%. Das zu beweisen ist oft fast unmöglich.
Es handelt sich hier um einen Anwalt. Die Aussage der Schufamitarbeiterin deutete bereits darauf hin, dass der Eintrag schlichtweg falsch sei - nicht in dem Sinne, dass er nicht korrekt ist, was den Betrag angeht, sondern nicht gerechtfertigt ist. Ich glaube, in meinem Fall war die Eintragung an sich der Fehler. Der Anwalt hätte sonst nur den gemeldeten Betrag an die Schufa korrigieren müssen. Die Sache ist ja noch nicht abgeschlossen. Die letzte Rate werde ich im November bezahlen, insofern hätte der Eintrag durchaus seine Berechtigung.
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