Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen nach § 35 BDSG ?

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Florian127
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen nach § 35 BDSG ?

Hallo,

ich habe leider einen negativen Schufa-Eintrag ("Saldo tituliert"). Die Haupt-Forderung ist berechtigt, allerdings evtl. nicht dass dies jetzt bereits zu einem Schufa-Eintrag geführt hat. Die Forderung resultiert aus einer Bestellung in einem Online-Shop an eine vorübergehende Adresse. An diese waren auch die Mahnschreiben gerichtet, die ich dann nicht mehr erhalten habe.
Da ein Schufa-Eintrag wie bekannt wirklich sehr beinträchtigend ist da dieser auch bei beglichener Forderung noch weitere 3 Jahre bestehen bleibt, habe ich mich nochmal erkundigt, ob es evtl. dennoch eine Möglichkeit der vorzeitigen Löschung gibt. Ich könnte die Forderung insgesamt sofort begleichen. Allerdings geht es mir hier in erster Linie um den negativen Eintrag. Ich werde in Kürze eine Wohnung suchen müssen und befürchte sehr stark, dass die Vermieter mich von vornherein nicht berücksichtigen können. Dies erscheint mir doch insgesamt etwas unverhältnismässig, da es sich um einen relativ geringen Betrag handelt und ich ansonsten keine Schulden und auch keine negativen Einträge bei der Schufa habe. Ich habe folgende Infos von der 1. Seite der Google-Suche und wäre sehr froh, wenn es hier jmd. gibt der mir einen Ratschlag geben kann, ob es irgendeine Möglichkeit gibt oder mich evtl. weitervermitteln könnte. Ich besitze ein geringes Einkommen und kann deshalb keine anwaltliche Hilfe in . Anspruch nehmen.

(aus: "https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschen-von-negativeintraegen-bei-der-schufa_070904.html"):

"Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass ein Negativeintrag bei der Schufa gelöscht wird. Die Frist für das Löschen von SCHUFA-Einträgen beträgt nach dem Bundesdatenschutzgesetz drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres. Es gibt jedoch gemäß § 35 BDSG Ausnahmen. Unzulässige Speicherungen von Daten müssen sofort berichtigt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Gericht feststellt, dass eine Forderung, die zum SCHUFA-Eintrag geführt hat, nicht rechtskräftig ist. Unter diesen Punkt fallen auch sämtliche Fehlinformationen wie falsche Adresse, veraltete Kontodaten oder Kredite, die falschen Personen zugeordnet wurden."
(...)


Beste Grüsse, Florian






-- Editiert von Florian127 am 24.11.2017 16:16

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