Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem / Frage:
Ich habe im Jahr 2006 einen Kredit von einer Bank bekommen, konnte diesen nicht mehr begleichen und gegen mich wurde ein Vollstreckungsauftrag erwirkt.
Dieser wurden durch einen Rechtsanwalt welcher die Bank vertritt erhoben.
Ich begann meine Raten zu zahlen.
Nach einiger Zeit meldete sich ein Inkasso unternehmen welches nun die Belangen in dieser Sache vertritt und womit ich (wenn ich welchen habe) Schriftwechsel austauschen sollte.
Die Zahlungen gingen weiterhin auf das Kreditkonto der Bank (Wie mit dem RA vereinbart).
Im Mai dieses Jahres war es mir möglich die gesamte Summe zu tilgen.
Danach habe ich auch meinen Titel wiederbekommen.
Soweit so gut.
Nun die Frage:
Im Titel stehe ich (logischer weise) und der Gläubiger die Bank mit dem Vetreter den RA !
In meiner Schufa steht aber das Inkasso unternehmen, welches die Beträge immer schön und brav gemeldet hat !!!!
Ist das so korrekt ? Ich bin der Meinung das nur der Gläubiger einen Schufa Eintrag erwirken kann !
Das dieser Eintrag recht bescheiden für meine Schufa ist muss ich ja nicht erwähnen. Dadurch ist mein Score auf 5% gerutscht.
Ist das wirklich so korrekt oder kann man gegen diesen Eintrag angehen ?!
Herzliche Grüße
Thomas
Schufa Eintrag vom Inkasso Unternehmen nicht vom .
17. Juli 2012
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Frage vom 17. Juli 2012 | 19:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schufa Eintrag vom Inkasso Unternehmen nicht vom .
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2012 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
Lesen (und posten) der vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Schufameldungen um grundsätzliche Rechtmäßigkeit zu prüfen wäre hier notwendig.
Gegenüber der Schufa die Berechtigung des Eintrages bestreiten. Dann wird dieser erstmal bis zur Kärung gesperrt.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 18. Juli 2012 | 09:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Was benötigen Sie denn für Schufaklauseln ?
Die vom Kreditvertrag ? Die hab ich leider nicht !
Sonst habe ich nirgendwo etwas zur Schufa unterschrieben !
Also richte ich erstmal einen Brief an die Schufa, jedoch mit welchem Inhalt ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Juli 2012 | 23:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
quote:
Was benötigen Sie denn für Schufaklauseln ?
Die vom Kreditvertrag ? Die hab ich leider nicht !
Das ist aber sehr ungünstig.
quote:
Sonst habe ich nirgendwo etwas zur Schufa unterschrieben !
Eine Abtretung an das Inkasso würde schon ausreichen.
quote:
Also richte ich erstmal einen Brief an die Schufa, jedoch mit welchem Inhalt ?
Man bestreitet die Berechtigung des Eintrages, da das Inkasso keine Berechtigung dazu habe und fordert die Löschung.
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