Schufa-Eintrag, Inkasso, Dispo

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
persephone1202
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Schufa-Eintrag, Inkasso, Dispo

Liebes Forum,
ich hoffe sehr, dass ich hier Hilfe oder Ansatzpunkte finde (und dass das hier überhaupt das richtige Forum für meine Frage ist), denn ich erhalte von den oben genannten Einrichtungen unterschiedlichste Angaben - und die Zeit drängt...

Zur Situation:

Bei meiner alten Bank (Bank a) hatte ich einen Überziehungsbetrag von 300 Euro offen, die ich aus verschiedenen Gründen leider verpasst habe zu bezahlen. Daraufhin wurde der Vorfall an die Schufa gemeldet, ich habe einen negativen Eintrag bekommen und der Zugang zum Konto bei meiner jetzigen Bank (Bank b) wurde mir verwehrt. Denn dort habe ich einen Dispo von 2000 Euro genutzt und war entsprechend im Minus. Da der Dispo mir gekündigt wurde, kam ich also nicht mehr an mein Konto ran...

Immune alte Bank a hat den Vorfall an ein Inkasso Unternehmen abgegeben, dem ich innerhalb weniger Tage die ausstehenden Summe überwiesen habe. Die wiederum haben ein erledigungsschreiben an die Schufa geschickt und auf meine Bitte hin auch an meine jetzige Bank b.

Ich dachte nun, dass der Eintrag automatisch gelöscht wird, da er unter 2000 Euro liegt, nicht tituliert ist und ich ihn schnell beglichen habe. Nun will aber die Schufa, dass meine Bank a ebenfalls ein erledigungsschreiben Bzw eine Bestätigung, dass keine forderung mehr gegen mich vorliegt an sie schickt. Bank b, meine jetzige, will das ebenso, denn sonst werden sie mit mir nicht mehr über den Dispo verhandeln. Das Problem ist aber, dass Bank a den Vorgang als Inkasso abgetreten hat und sich nicht in der Position sieht, nun Bank b und Schufa zu informieren - schließlich hat das Inkasso das ja für sie übernommen...

Ich stehe nun da und weiß nicht weiter. Meine Logik nach ist das Inkasso ausreichend, aber was kann ich tun, um Bank a dazu zu begegnen, Schufa und Bank b zu informieren, dass der Eintrag gelöscht werden kann. Offenbar können ja nur sie die Löschung veranlassen.

Meine Frage ist, was tun. Es geht um Zeit und Geld...ich brauche Zugang und ein Konto. Ich habe diesen Zugang seit zwei Wochen nicht mehr

- wie kann ich den Schufa Eintrag nlöschen lassen und wer muss die Löschung veranlassen.
- kann ich es irgendwie bewerkstelligen, dass meine Bank b mein bald eingehendes Gehalt auf ein anderes Konto überweist, damit ich davon wenigstens meine Fixkosten begleichen kann. Selbst hab ich keinen Zugriff auf mein Konto
- ab wann kann ich wieder über einen Dispo verhandeln.
- ich habe von einem Mitarbeiter bei der Schufa gesagt bekommen, dass der Eintrag 3 Jahre lang nicht gelöscht wird, wenn er vom Inkasso gemeldet worden ist. Stimmt das?

Ich bin in diese Situation gekommen, weil ich bis vor 1 Monat ein sehr niedriges volontariatsgehalt bezogen habe und dementsprechend meinen Dispo genutzt hab. Jetzt habe ich einen sehr guten neuen Job und könnte den Dispo in zwei bis drei Monaten locker ausgleichen, aber mir fehlt nun die Möglichkeit dazu ...wegen dumme 300 Euro.

Ich wäre sehr froh, wenn mir ja helfen könnte, denn mir sagt jeder was anderes. Genaue Daten und ob der Vorgang gelöscht wird, sagt mir die Schufa auch nicht wegen Datenschutz...ich freu mich über Hilfe.
-

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde der Schufa bzw. der anderen Bank mitteilen, dass eine Rechtsvertretung eingeschaltet war und sie doch bitte das Schreiben zu akzeptieren haben.

Der Schufa ankündigen, dass man die Löschung per Anwalt und Gericht erzwingt, wenn sie sie nicht sofort durchführen und dass dies für die Schufa teuer würde.

Zitat:
- kann ich es irgendwie bewerkstelligen, dass meine Bank b mein bald eingehendes Gehalt auf ein anderes Konto überweist, damit ich davon wenigstens meine Fixkosten begleichen kann. Selbst hab ich keinen Zugriff auf mein Konto

Gar nicht. Die Schufa mag man noch zur Löschung zwingen können, weil es den entsprechenden Spielregeln entspricht. Aber Bank B kannst du nicht zur Einigung zwingen.

Sehe zu, dass du zeitnah ein neues Konto eröffnest bei einer neuen Bank, ein reines Guthabenkonto. Falls die Bank sich quer stellt, würde ich darauf verweisen, dass du derzeit kein verwendbares Konto hast, dir aber von Gesetz wegen ein Konto zusteht. Es gibt auch die ein oder andere Online-Bank, die sich bei neuen Guthaben-Konten nicht an Schufa-Einträgen stört. Deinen Arbeitgeber würde ich anweisen, das Geld auf das neue Konto zu überweisen.
Dann, wenn die alte Bank merkt, dass du das Geld umleitest und sie das nicht mehr in Zugriff bekommst, sowie die Geschäftsbeziehung abbrichst (ich würde das alte Konto auch selbst kündigen und ggf. einen Ratenzahlungsvorschlag machen), wird sie sicherlich etwas gesprächsbereiter sein.

Zitat:
- ich habe von einem Mitarbeiter bei der Schufa gesagt bekommen, dass der Eintrag 3 Jahre lang nicht gelöscht wird, wenn er vom Inkasso gemeldet worden ist. Stimmt das?

Das ist inhaltlicher Quatsch. Es gibt keinerlei rechtlichen Unterschied, ob nun ein Inkasso das meldet oder nicht. Entscheidend ist: Wann wurde es gemeldet, ist es ein Kleinbetrag und wurde er zeitnah beglichen.



-- Editiert von mepeisen am 26.07.2017 07:03

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von persephone1202):
Jetzt habe ich einen sehr guten neuen Job und könnte den Dispo in zwei bis drei Monaten locker ausgleichen, aber mir fehlt nun die Möglichkeit dazu ...wegen dumme 300 Euro.


Ich glaube, Du verkennst etwas den Sachverhalt.

Es geht nicht mehr um die 300 €, die Du der Bank A geschuldet hast.

Jetzt geht es nur noch um die fällig gestellte Forderung der Bank B.

Es ist nicht erkennbar, dass die Dispokündigung unzulässig gewesen ist.

Wenn Bank B wollte, könnte sie Dir aufgrund der Bestätigung des Inkassos durchaus wieder einen Dispo einräumen - nur sie wollen derzeit nicht.
Suche deshalb das persönliche Gespräch (ggf. mit einem Filialleiter) und kläre ab, ob überhaupt und falls ja, wann und unter welchen Voraussetzungen Bank B bereit ist, Dir wieder einen Dispo einzuräumen.
Ich vermute mal, dass dazu der vollständige Kontoausgleich und einige regelmäßige Gehaltseingänge in der Zukunft notwendig sein werden.

Mit dem neuen Arbeitsvertrag in der Hand sollte es Dir doch auch möglich sein, einen Kleinkredit zu beantragen. Dürfte von den Zinsen her günstiger sein als der Dispo und Du hast wieder Handlungsfreiheit.
Damit kannst Du auch den Dispofehlbetrag ausgleichen. Also kreativ denken und handeln.

Jetzt, in dieser Situation die Bank zu wechseln, halte ich für äußerst unklug. Einen Rechtsanspruch auf Eröffnung eines anderen Kontos hast Du derzeit nicht! Du verfügst über ein Konto.
Das Du dieses nicht weiter belasten kannst, ändert daran nichts.

Der Schufaeintrag wird auch aufgrund der Mitteilung des Inkassos verändert - nur nicht so schnell, wie Du es Dir jetzt wünscht.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Was bedeutet denn "zeitnah" bezahlt? Wie lautet der Schufaeintrag genau?

Eine sofort Löschung kann nur erfolgen wenn die Forderung unter 2.000€ und binnen 4 Wochen (28 Tage) ab Eintragung vollständig beglichen wurde. Hinzu kommt, dass es sich um ein so genanntes weiches Merkmal handeln muss.

Selbst falls Bank a löschen müsste so trifft es auf Bank B keinesfalls zu. Diese dürften ja den Dispo auch gemeldet haben.

Ich glaube nicht, dass du einen seriösen Kreditgeber findest außer ggf Bank B, die den gekündigten Dispo umbuchen könnte damit du wieder auf das Konto zugreifen könntest.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
Mit dem neuen Arbeitsvertrag in der Hand sollte es Dir doch auch möglich sein, einen Kleinkredit zu beantragen.


Mit dem neuen Schufa Eintrag in der Hand bezweifle ich dies ein wenig....

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
persephone1202
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo ,

Ich danke euch für eure Antworten. Ich habe morgen einen Termin mit einer Schuldnerberatung und lege meinen Fall dort nochmal dar, um genau herauszufinden, ob ich lieber das Konto bei Bank b selber kündige und den offenen Dispo in Raten begleichen kann und bei einer neuen Bank ein Guthabenkonto nutze, oder ob ich bei Bank b bleibe, nach Löschung des Eintrags auf deren Kulanz bzgl. Eines Dispos hoffe oder den Dispo zusammenleihe und begleiche...was schwer wird...

Mepeisen,
ich habe heute nochmal an die Schufa geschrieben und einen Scan des Erledigungsschreibes beigefügt und um Löschung gebeten. Zugleich hab ich das Inkasso und die Bank a gebeten, ganz formell die Löschung zu beantragen.

Kann ich denn Bank b bitten, mein eingehendes Gehalt aus diesem Monat umzuleiten auf ein Konto oder dürfen die das einbehalten??

Sir berry,

genau, Bank b ist eben nicht kulant derzeit...für die muss der Eintrag gelöscht sein. Dass ich die Forderung beglichen habe, ist ihnen egal. Wenn ich den Dispo sofort begleiche, hab ich wieder Spielraum. Da das aber schwer wird, versuche ich mit allen Mitteln, die Löschung zu erwirken.

Ex Inkassomitarbeiter,

wie genau der Eintrag lautet, weiß ich nicht. Ich habe die 30 Euro für die schufaauskunft nicht bezahlt (online geht es nicht, da ich keinen elektronischen Perso, sondern nur einen Reisepass hab). Aber alle haben einstimmig gesagt, dass eine vorzeitige Löschung berechtigt sei, da der Betrag unter 2000 Euro lag (300), ich ihn innerhalb einer Woche bezahlt habe und er nicht tituliert war.

Was ist ein weiches Merkmal? Und wie kann ich meine Bank dazu bringen, den Dispo umzubuchen? Was genau muss ich da beantragen...?

Es war nicht die Rede, dass meine jetzige Bank b den Dispo auch bei der Schufa gemeldet hat. Sie haben immer vom Eintrag von Bank a geredet und dass dieser rausgenommen werden müsse.


Danke nochmals für eure Hilfe!

P.S. was haltet ihr von o2online Banking als Alternative? Oder welche Bank würdet ihr empfehlen, um ein reines Guthabenkonto anzulegen? Die Sparkasse verlangt ja Kontoführungsgebühren. Meine Bank b ist übrigens die Ing. diba


-- Editiert von persephone1202 am 26.07.2017 22:50

-- Editiert von persephone1202 am 26.07.2017 22:57

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die Frage ist,ob Sie überhaupt ein Konto woanders bekommen....ein Schufaeintrag von einer Bank und ein in Abwicklung begriffenes Konto mit offenem Dispo bei der anderen Bank macht Sie nicht gerade zur begehrten Kundin.

Vielleicht wäre es sinnvoller, das aktuelle Konto in ein P-Konto zu ändern, dann bekommen Sie wenigstens den Pfändungsfreibetrag... Was sagen die Experten?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
persephone1202
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich dachte, ein Guthabenkonto würde mir zustehen - natürlich ohne Dispo. O2 hat jetzt eine neue Bank per App, die keine Schufa- Auskunft einholt...vllt wäre das übergangsweise eine Lösung? Von P-Konten habe ich leider so gar keine Ahnung...

Ein persönliches Gespräch würde ich sehr gern suchen, aber da ich bei der ING diba bin, wird das schwer.

-- Editiert von persephone1202 am 27.07.2017 00:20

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Kann ich denn Bank b bitten, mein eingehendes Gehalt aus diesem Monat umzuleiten auf ein Konto oder dürfen die das einbehalten??

Die dürfen das einbehalten und mit den Schulden verrechnen. So dürfte es in deinem kontovertrag stehen.

Das Hauptproblem ist, dass dir die Zeit wegrennt...

Melde dich bitte einmal dort: http://forum.f-sb.de/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme

Schildere dein Problem und frage gezielt nach einer Bank, die trotz Schufa-Eintrag keine Probleme macht mit neuem Guthaben-Konto. Dann kriegst du qualifizierte Antwort.
Sobald das geklärt ist, kannst du dann in relativer Entspanntheit mit deiner alten Bank die Rückzahlung verhandeln bzw. tust es einfach, indem du das Geld in zwei oder drei Raten überweist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
persephone1202
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Da hast du recht...mir rennt die Zeit davon :/ Hab meine Frage jetzt dort gestellt und nach einer Bank gefragt...danke dir. Ich kann kaum noch schlafen, weil mich die Situation belastet. Bin gespannt, was mir die Schuldnerberatung heute sagt. Bei der ING diba kann ich zur Not ja von jetzt auf gleich kündigen. Oder können nur noch die mir kündigen?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Natürlich können die den Dispo fällig stellen was einer Kündigung entspricht. Damit wäre der nächste Schufaeintrag fällig. Mit der Umbuchung meine ich, dass die Bank den Dispo auf ein Unterkonto bucht und du mit denen eine ratenweise Rückzahlung vereinbarst. Ob die Bank mitspielt musst du erfragen.

Weiches Merkmal ist z.B. ein "Abwicklungskonto". Hartes Merkmal wäre "Kündigung" und "Abgabe ans Inkasso". Insofern könnte der MA bei der Schufa Recht haben. Aber einfach abwarten was nun passiert.

Von O2 rate ich schon prinzipiell ab. Du beantragst auch kein Guthabenkonto sondern ein "normales" Konto ohne Dispo.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Bei der ING diba kann ich zur Not ja von jetzt auf gleich kündigen

Du kannst auch kündigen. Der Dispo wird dann vollständig fällig, was ja keinen Unterschied macht zur Situation, die du sowieso hast. Denn der Dispo ist dir ja längst gekündigt.

Mache einfach beides.

Du kannst und solltest mit der Bank reden, insbesondere zeige ihr den neuen Arbeitsvertrag. Verrate deiner Bank nicht, dass du längst nach einer neuen Bank suchst.

Plan A: Mit der alten Bank nochmal persönlich reden (lass dir eine Vereinbarung über X Monate zur Dispo-Rückführung schriftlich bestätigen).
Plan B: Falls es nicht klappt, hast du dein neues Konto und leitest das Gehalt um. Frage deinen Arbeitgeber, wie viel Vorlauf er braucht. Der muss die neue Bankverbindung ggf. zwei drei Tage vor Überweisung wissen, damit er das noch rechtzeitig eintragen kann.

Du musst dir keine großen Sorgen machen. Deine Situation ist lösbar. Konzentriere dich drauf, deinen neuen Job gut zu machen und dann kriegst du die Schulden schnell abbezahlt. Der Schufa-Eintrag von A muss gelöscht werden aufgrund des Zeitablaufs und der Höhe. Wenn am Ende ein Eintrag der Bank B drin bleibt, dann nimm es so an. Man kann auch mit Schufa-Eintrag trotzdem am Leben teilnehmen und in 3 Jahren ist auch der von B raus bzw. Ende 2020.

-- Editiert von mepeisen am 27.07.2017 09:34

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen