Guten morgen,
wir haben zu Beginn des Schuljahres eine Schülerzusatzversicherung abgeschlossen, diese beinhaltet auch eine Fahrradversicherung ( Beschädigung, Diebstahl...)
Leider wurde vor 3 Wochen das Fahrrad unseres Sohnes gestohlen. gekauft im November 2017 Preis: 540,-
Haben es auch gleich bei der Schulleitung/Sekretariat gemeldet und einen Schadensbogen ausgefüllt.
Nun haben wir ein Schreiben erhalten, dass wir zunächst über unsere Hausratversicherung den Schaden melden sollen, da diese vorleistungspflichtig sei.
Jedoch haben wir in unserer Hausrat eine SB von 150,-
bei der Zusatzversicherung steht bei den Bedingungen eine SB von 10,- und nichts davon, dass bei einem Schaden zuerst die Hausratversicherung vorleistungspflichtig ist.
Nun frage ich mich, warum ich eigentlich eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen habe, die dann eh nicht für den Schaden aufkommt, da angeblich die Hausrat vorleistungspflichtig ist. Sollte dies in den Bedingungen dann nicht auch vermerkt sein?
Vielen Dank
LG
Schülerzusatzversicherung zahlt nicht---verweist auf Hausratversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Das ist eindeutig eine Sache des Vertragsinhalts. Gibt es einen Link für die Bedingungen?
Folgende Konstellationen sind denkbar:
Doppelversicherung (quasi ohne weitere Vertragsvereinbarung) - beide Versicherungen leisten ihren Anteil, ggf. unter Anrechung der SB
Subsidiäre Deckung der ZusatzV, d.h. sie leistet nur, falls keine andere V leistet - i.d.R. greift auch keine "Lückendeckung" für eine SB
Zitat:Nun frage ich mich, warum ich eigentlich eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen habe, die dann eh nicht für den Schaden aufkommt,
schlechte Beratung
Bedingungen nicht vorher gelesen
nicht informiert
.
.
.
Hier der Link
https://media.bgv.de/www/produkte/kommunal/f3096-01-14-verbraucherinfo-schueler-lehrer.pdf
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Zitat:und nichts davon, dass bei einem Schaden zuerst die Hausratversicherung vorleistungspflichtig ist.
Doch, das steht bei den "Allgemeinen Bedingungen zur Fahrradversicherung (AVB Schüler-Fahrrad 2014)" im Kapitel 2 Abs. 3.
Zitat:Nun frage ich mich, warum ich eigentlich eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen habe,
Das ist eine gute Frage. Solltest Du bereits eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung und eine Unfallversicherung haben, dann ist die Versicherung fragwürdig.
Ja ich habe alle genannten Versicherungen.
Dann ist diese sogenannte Zusatzversicherung reine Geldmacherei...sehe ich das richtig?
Ok, dann war das von uns ein Griff ins Klo
Zitat:) Ersatzleistung wird auch nicht gewährt, soweit eine Diebstahl-, Fahrrad-,
Feuer-, Verbundene Hausratversicherung oder eine sonstige Sachversicherung
eintritt.
Also genau das.
Grobe Sichtung der AVB zeigt einen sehr starken Bezug zw. Schulaktivität und V-Schutz, d.h. eine sehr eingeschränkte Leistung, aber eben auch extrem günstig mit 1 € /Schuljahr
Da seh ich keine große Geldmacherei, aber eben auch keinen Ersatz für "echten" Versicherungsschutz.
Na wenn man mal zusammenrechnet..1,--8,-/Schüler je nach Versicherungsart, kommt da schon eine Menge Geld zusammen.
Wenn einige (wie wir) denken, "ohja das ist günstig und unser Kind ist zusätzlich versichert"
aber ....aus Fehlern/Erfahrungen lernt man...
Seit wann zahlt eine Hausratversicherung das Rat das in der Schule bestohlen wurde. Schicken Sie doch einfach die Zusatzversicherung ihrer Hausratversicherung. Um sich von dem Schaden zu drücken beraten die Sie evtl. kostenlos. :_)
Ansonst gilt das was vereinbart wurde auch wenn es Quatsch ist
@Dmitri, weil es diverse Hausrat Versicherungen gibt die Fahrraddiebstahl beinhalten? Das kann man mit einem Blick ins deine Unterlagen prüfen.
lustige Anekdote zu dem Produkt: der Bund der Versicherten hat das Ding zum Versicherungskäse des Jahres nominiert.
Dritter Kandidat: „Schülerversicherung" von WGV und BGV
Die dritte Nominierung ging an die „Schülerversicherung" (VersicherungsJournal Medienspiegel 17.1.2018), die von der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV) und der BGV-Badische Versicherung AG angeboten wird.
„Eine landesrechtliche Regelung ermögliche es der BGV und der WGV, kleine und unsinnige Versicherungen über die Lehrer an die 1,5 Millionen Schüler zu verteilen", erläutert der Bund der Versicherten. Die Lehrer verteilten die Anträge und kassierten das Geld. Beraten dürften und könnten sie auch nicht. „Die Jury hält diese Versicherungen und deren Vertrieb für preiswürdig", heißt es weiter.
Die Zusatzversicherung hat die SB meiner Hausrat übernommen.
Ende gut, alles gut.
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