Schüler Bafög, wird es mir gestrichen?

28. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
zissy1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Schüler Bafög, wird es mir gestrichen?

Hallo,

zu meine aktuellen Situation. Ich bin gerade dabei mein Abitur nachzumachen, welches ich auch unbedingt schaffen möchte und bekomme Elternunabhängiges Bafög, leider ist es so, dass ich eine längere Zeit, aufgrund einer Erkrankung, fehlte. Ich fehlte zu 95 % der Zeit mit Entschuldigung, aber auch ohne, da ich noch eine ADHS Testung machte und so zu verschiedenen Anlaufstellen musste, welche keine Entschuldigungen ausstellten. Ich fehle jetzt seit ca 8 Wochen.

Ich habe zu viel verpasst und natürlich konnte ich auch sämtliche Klausuren nicht mitschreiben, deshalb möchte ich das Semester wiederholen, da meine Krankheit ausgestanden ist und ich jetzt wieder voll durchstarten werde.

Jetzt habe ich nur leider angst, dass ich Bafög zurückzahlen muss bzw es mir komplett gestrichen wird, meine Frage, was kann in meinem Fall passieren?

Wird mir Bafög komplett gestrichen? Davor hätte ich am meisten Angst.

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Klasse wiederholen und BAföG erhalten sollte kein Problem sein, solange die Schule mitspielt.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php?seite=2#p6

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#2
 Von 
zissy1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Und bezüglich meiner Fehlzeiten, habe ich da etwas zu erwarten? Habe wirklich Angst das das BAföG Amt mir sofort sämtliche Leistungen kürzen kann, dann könnte ich die Schule vergessen.

Wo könnte ich mir denn eine ganz sichere Auskunft holen? Ist schließlich ein ziemlich schlechtest Gefühl in dem Glauben zu sein, dir könnte jederzeit das BAföG komplett gestrichen werden.

-- Editiert von zissy1 am 28.04.2017 19:49

-- Editiert von zissy1 am 28.04.2017 20:16

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Bei einer lang andauernden AU ruht das BAföG. Betrifft aber erst Zeiträume von 3+ Monaten.
Rechtssichere Auskunft kann nur das zuständige BAföG-Amt erteilen; dort mal vorsprechen zwecks Klasse wiederholen.

-- Editiert von Retels am 01.05.2017 20:03

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