Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

13. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Derder
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Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

Hallo Leute,

ich habe seit Oktober 2007 meinen Führerschein und bin 18 Jahre alt.

Ich habe folgendes Problem:
vor ein Paar Wochen hat mich ein Kumpel angerufen und fragte mich ob ich mit ihm nach Stadt X fahren kann, weil da ein Auto steht, dass er gerne kaufen würde. Wir sind zu dem Verkäufer gefahren haben uns das Auto angeguckt und mein Kumpel, der noch 17 ist und keinen Führerschein hat, hat es anschließend für 100 Euro gekauft.
Der Verkäufer und seine 2 Kollegen meinten, dass es kein Problem ist, das Auto mittels Abschleppstange nach Hause zur Garage zu schleppen wenn man den Warnblicker anmacht und vorsichtig fährt. Das Auto war abgemeldet und hat keine Kennzeichen.
Das haben wir dann auch problemlos geschafft.

Aber vor ein paar Tagen meinte mein Kumpel, dass er mit meinem Nachbarn, der auch noch keinen Führerschein hat auf dem Garagengelände das Auto Fahren übt. Ich habe ihm gesagt, dass er das lieber nicht machen soll, weil er keinen Führerschein hat...
Dann waren die beiden zu Fuß spazieren und ein Polizeiwagen kam ihnen entgegen und fragte ob er Herr X heisst. Jemand hat die Polizei angerufen, und hat gesagt, dass mein Nachbar ohne Fahrerlaubnis Auto fährt. Dann mussten die beiden am Nächsten Tag zur Polizeistaion und haben ausgesagt. Als der Polizist sie fragte wie das Auto abgemeldet von Stadt X zum Garagengelände kam, haben sie gesagt, dass ich sie abgeschleppt habe.
Jezt habe ich einen Brief gekriegt:
Schriftliche Äußerung als beschuldigter

Mir wird vorgeworfen:
1 Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis (Par. 21 StVG)
2 Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 69a StVZO) geschleppter Pkw als Anhänger ohne Zulassung)
3 Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz (Par. 6 PflVG)

Auf jeden Fall werde ich aufgefordert, mich schriftlich zu äußern und habe folgende Optionen:

ICh möchte mich äußern
Ich gebe die Straftat zu
Ich möchte bei der Polizei aussagen
Ich werde einen Verteidiger beauftragen
Das Verfahren soll eingestellt werden, und ich zahle eine Geldbuße

Was soll ich jetzt machen?? Was wäre die günstigste Alternative?
Danke im Vorraus.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Tja, da ist guter Rat teuer. Deiner Schilderung nach sind die Vorwürfe zutreffend.

Wenn Du eine Aussage machst könntest Du Dich auf einen Verbotsirrtum berufen. Nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" hätte das dennoch eine Bestrafung zur Folge. Jede Aussage birgt zudem die Gefahr sich und andere noch tiefer in den Schlamassel rein zu reiten. Bestes Beispiel dafür die Aussage Deines Kumpels.

Zudem engt man einen evtl. später hinzugezogenen Anwalt mit einer Aussage in seiner Entwicklung von Verteidigungsstrategien ein.

Sicherlich kein Fehler wäre sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden zu erklären. Aber die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft sich darauf einlassen würde ist eher gering.

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#2
 Von 
Derder
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Aber das Hauptproblem war doch, dass mein Nachbar ohne Führerschein gefahren ist oder nicht? Hätte er das nicht gemacht, hätte die Polizei doch nie was davon erfahren, dass ich das Auto geschleppt habe.

Hmm also heisst das, wenn ich ankreutze, dass ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße einverstanden bin die Polizei damit nicht einverstanden sein muss?

Welche Strafe könnte auf mich zukommen?

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Nein. das Hauptproblem ist, dass Du den Wagen ohne Ausnahmegenehmigung, erforderliche Fahrerlaubnis, und Versicherungsschutz geschleppt hast. Dein Kumpel und der Nachbar haben ihr eigenes Verfahren an der Backe.

quote:
Hmm also heisst das, wenn ich ankreutze, dass ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße einverstanden bin die Polizei damit nicht einverstanden sein muss?
Wenn wir das Wort Polizei durch das Wort Staatsanwaltschaft ersetzen ist das so zutreffend.

quote:
Welche Strafe könnte auf mich zukommen?
Schwer zu schätzen. Insbesondere da wohl auch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen könnte. Vermutlich gibt es einige Sozialstunden. Evtl. ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten. Wenn Du Pech hast könnte auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Letzteres halte ich aber für eher unwahrscheinlich, wenngleich nicht ausgeschlossen. Sollte das Verfahren nicht eingestellt und die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden gibt es 6 Punkte. Wenn das Verfahren nicht eingestellt werden sollte gibt es außerdem noch Probezeitmaßnahmen.

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#4
 Von 
Derder
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

na Toll,
was wäre denn das beste was ich ankreuzen kann?
Lohnt es sich bevor ich was mache zu einem Anwalt zu gehen?
Wie viel müsste ich denn ungefähr durchschnittlich dem Anwalt zahlen?
in den Knasta muss ich aber nicht oder so ne?
Tut mir LEid wenn ich so viel frage, aber ich hab noch nie mit sowas zu tun gehabt.

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
was wäre denn das beste was ich ankreuzen kann?
Siehe Antwort 1.

quote:
Lohnt es sich bevor ich was mache zu einem Anwalt zu gehen?
Ich würde erst einmal abwarten. Einen Anwalt kannst Du später auch noch hinzuziehen. Vielleicht wird die Sache ja doch noch gegen Geldbuße eingestellt.

quote:
Wie viel müsste ich denn ungefähr durchschnittlich dem Anwalt zahlen?
Da bin ich leider überfragt. Es dürften aber schon mehrere hundert Euro sein.

quote:
in den Knasta muss ich aber nicht oder so ne?
Sofern Du keine Vorstrafen hast ganz sicher nicht.

quote:
Tut mir LEid wenn ich so viel frage, aber ich hab noch nie mit sowas zu tun gehabt.
Kein Problem. Dafür ist ein Forum ja da.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Derder
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

O.K. was bedeutet: Wenn Du eine Aussage machst könntest Du Dich auf einen Verbotsirrtum berufen

ist es eine gute Idee erst einmal zu probieren, wie die Staatsanwaltschaft darauf reagert, wenn ich ankreutze, dass ich die Geldbuße bezahlen will? Oder soll ich doch lieber aussagen? Ich bin echt am verzweifeln und habe echt Angst. Ich weiss echt nicht was ich machen soll.

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

In einer Notsituation ist das Abschleppen erlaubt. Es wäre Dir also gestattet ein Pannenfahrzeug in eine Werkstatt abzuschleppen. Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um Abschleppen sondern um Schleppen. Rein rechtlich betrachtet ist das ein erheblicher Unterschied. Das Schleppen ist grundsätzlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet, die aber nicht erteilt würde. Ein Verstoß würde allerdings nur eine mit einem Bußgeld bedrohte Ordnungwidrigkeit darstellen. Dein großes Problem ist das, wie aus dem Schreiben ja hervorgeht, das gezogene Fahrzeug beim Schleppen als zweiachsiger Anhänger gilt. Dafür ist die Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE nicht ausreichend. Du würdest eine Fahrerlaubnis der Klasse CE (LKW mit mehrachsigem Anhänger) benötigen. Weiterhin unterliegt ein Anhänger der Versicherungspflicht. Daraus resultiert der Vorwurf des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Du könntest Dich nun also darauf berufen, dass Du der Ansicht gewesen wärst, dass das (Ab)schleppen des Fahrzeugs legal gewesen sei. Zumal Dir diese, allerdings falsche, Auskunft auch vom Verkäufer des Wagens gegeben wurde. Somit wäre ein Verbotsirrtum gegeben, der sich strafmildernd auswirken sollte, oder im Idealfall die Staatsanwaltschaft sogar zur Einstellung des Verfahrens bewegen könnte.

War der Verkäufer ein gewerblicher Autohändler?

quote:
ist es eine gute Idee erst einmal zu probieren, wie die Staatsanwaltschaft darauf reagert, wenn ich ankreutze, dass ich die Geldbuße bezahlen will?
Wäre eine Option. Hätte den Vorteil, dass Du Dich nicht verplappern könntest und eine evtl. später eingeschalteten Anwalt alle Möglichkeiten der Verteidigung offen lässt. Allerdings würde ich dann nicht mit der Einstellung des Verfahrens rechnen.

quote:
Oder soll ich doch lieber aussagen?
Sofern Jugendstrafrecht für Dich in Betracht kommen könnte, wovon ich ausgehe, würde es ohnehin zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Da könntest Du immer noch eine Aussage machen.

quote:
Ich bin echt am verzweifeln und habe echt Angst.
Es wird Dir Niemand den Kopf abreißen. Es gibt Schlimmeres.

quote:
Ich weiss echt nicht was ich machen soll.
Wenn Du Mitglied im ADAC sein solltest hättest Du Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung durch einen Vertragsanwalt des Clubs. Aber Vorsicht. Letztlich wird er versuchen Dich als zahlenden Mandanten zu gewinnen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Derder
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Verkäufer war ein Privatverkäufer.

Ist die Tat die ich begangen habe kein B-Verstoß?
Ich habe recherchiert und bei Wikipedia steht:

Verstoß Katalog B

Verstöße nach Katalog B sind:

* Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
Trifft das nicht auf mich zu? Wenn ja, dann ist ja die Tat rechtlich nicht sooo "schlimm".


ich bin echt die ganze Zeit am überlegen ob ich die schriftliche Aussage machen soll oder die Option mit der Einstellung des Verfahrens gegen Bußgeld wähle.

Warum muss ich das eigentlich schriftlich gemacht? Wird man nicht zur Polizei eingeladen?
Wurde ich jetzt richtig angezeigt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Ist die Tat die ich begangen habe kein B-Verstoß?
Nein. Dir werden 2 Straftaten und eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, die tateinheitlich begangen wurden. Verkehrsstraftaten sind immer A-Verstöße.

quote:
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
Trifft das nicht auf mich zu?
Nein.

quote:
ich bin echt die ganze Zeit am überlegen ob ich die schriftliche Aussage machen soll oder die Option mit der Einstellung des Verfahrens gegen Bußgeld wähle.
Die eine Option schließt die andere nicht aus. Du kannst auch eine Aussage machen und Dich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Bußgeld einverstanden erklären.

quote:
Warum muss ich das eigentlich schriftlich gemacht?
Müssen musst Du gar nichts. Lediglich Angaben zur Person müssen gemacht werden. Aber das ist ja bereits geschehen.

quote:
Wird man nicht zur Polizei eingeladen?
Das ist unterschiedlich. In Deinem Fall sieht die Polizei offensichtlich keine Notwendigkeit Dich vorzuladen. Eine Vorladung bekommst Du wenn Du die Option"Ich möchte bei der Polizei aussagen" ankreuzt.

quote:
Wurde ich jetzt richtig angezeigt?
Ja.

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