Schriftl. Ermahnung

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461583-42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schriftl. Ermahnung

Hallo,
Ich habe im Januar schriftlich erhalten , das ich eine schriftliche Ermahnung erhalte jetzt ist März und habe noch keine erhalten.Gibt es fristen bis wann man eine Ermahnung erhalten ? Kann diese noch erfolgen?.lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nun ja, feste Regeln wird es da nicht geben. Eine Ermahnung kann ein Arbeitgeber jederzeit aussprechen, allerdings wird es irgendwann albern, wenn die Ermahnung sich auf ein Ereignis bezieht von anno dunnemal.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb461583-42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das heißt :auch wenn ich schriftl. Erhalten habe das ich eine schriftliche Ermahnung bekommen soll kann die nach der zeit immer noch kommen?
Keine fristen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Fristen gibt es keine.
Es gibt aber auch keine Veranlassung, tagtäglich zu bangen: kommt sie/kommt sie nicht/kommt sie heute nicht, kommt sie morgen?
Sie kommt oder auch nicht und hat ihren Zweck eigentlich schon erfüllt, dich nämlich in irgend einer Sache zu ermahnen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb461583-42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen dank.

1x Hilfreiche Antwort

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