Schreiben von der BID(Bayerischer Inkasso Dienst)

31. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)
Schreiben von der BID(Bayerischer Inkasso Dienst)

Hatte von diesen abzockern heute dieses schreiben im kasten





-- Editier von Ica.rus am 31.07.2015 12:13

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hauptforderung 94,88 unstrittig ?
Lastschriftrückläufer ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

36x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)

Die rücklastschrift war einmal und ja die ursprüngliche forderung war 94€

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde 119 € zweckgebunden an 1 & 1 überweisen und zunächst nicht auf das Inkassoschreiben reagieren
Im Überweisungsträger im Verwendungszweck eintragen :
Kdnr xyz von 1 & 1 / HF € 94,- und € 25 RLS Gebühr/Mahngebühren/ Zinsen

Dann wieder posten wenn sich der Inkassoladen meldet

Zur Info
Gem neusten verbraucherfreundlichen urteil sind pro Rücklastschrift nur € 3,65 € zu zahlen
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html

An Mahnkosten sind pro Schreiben zw 1 € und € 2,50 zu zahlen :
1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 )und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

An Inkassogebühren wären maximal 15 € zu zahlen
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(linke spalte)

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Würde zwar genauso vorgehen, aber 25€ für Mahngebühren Und Co halte ich für zu viel. 1&1 braucht keine Hilfe durch Inkassos.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)

So habe einen neuen brief vom BID bekommen.

8x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde einmalig per Einschreiben folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe bleiben unbeantwortet."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)

So habe wegen der sache heute einen gelben brief bekommen.
BID hat vor einiger zeit die sache an Rechtsanwälte Hörnlein & Feyler abgegeben, mit BID und H&F hatte ich vor einigen jahren mal das vergnügen, ging damals um ein angebliches Freemail Comfort konto von gmx.

Das war die forderung die heute im gelben brief stand:

http://fs1.directupload.net/images/150922/oalu6jec.jpg

Wollen jetzt über 207€
Hatte vor auf dem bescheid anzukreuzen das ich widerspreche.

Sollte ich sonst was machen?

-- Editiert von Ica.rus am 22.09.2015 15:44

-- Editiert von Ica.rus am 22.09.2015 15:46

8x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)

Aus irgendeinem grund geht das heute wohl nur so
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=c986fd-1442930926.jpg

-- Editiert von Ica.rus am 22.09.2015 15:54

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich sonst was machen?

Der Widerspruch ist halt das Wichtige.

Hast du denn die Hauptforderung mittlerweile überwiesen? Sieht ja so aus, denn ursprünglich waren es 90€, nun nur noch knapp 70€. Offenbar wieder Hütchenspielertrick. Also böswillig dein Geld mit Inkassogebühren verrechnet und nun tun sie so, als sei noch was offen oder?

Müssen tut man hier nicht. Ich persönlich würde aber folgendes machen, um dem Inkasso maximalen Ärger zu bereiten.
1. Ich würde dem Inkasso-Aufsichtsgericht eine Beschwerde schicken. Tenor "Die haben nicht die gebotene Sachkenntnis und Fachkenntnis, daher ist dem Inkasso von Amts wegen die Lizenz zu entziehen. Dies zeigt sich, da sie unfähig sind, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Sie sind sowohl für außergerichtliche Mahnungen, als auch für das Stellen eines Mahnbescheides auf die Zuhilfe eines Anwalts angewiesen. Zudem haben sie offenbar böswillig Geld überschlagen, was eindeutig zweckgebunden überwiesen wurde."
2. Ich würde gegen das Inkasso und die Anwaltskanzlei Strafanzeige wegen Nötigung und Unterschlagung erstatten. Offenbar haben die ja das Geld böswillig unterschlagen und verschwinden lassen, was du überwiesen hast.

Und natürlich dem Mahnbescheid widersprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)

Ja die komplette forderung habe ich schon lange überwiesen, habe ca. 10€ oder 11€ mehr gezahlt.
Direkt an den gläubiger, 1&1 hat mir dann sogar eine sms geschickt in dem sie schrieben das alle gesperrten dienste wieder entsperrt werden binnen max. 48std.

Okay dann werde ich noch ein zweites einschreiben an das amtsgericht anfertigen, müsste ja irgendwo nach bayern gehen.

Das mit der anzeige ist das sicher?
Nicht das ich nachher noch einen auf den deckel kriege.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du äußerst in der Anzeige lediglich einen Verdacht. Mehr nicht. Ob dem nachgegangen wird, brauchst du nicht beurteilen. Wenn sich aus der Sachlage ergibt, dass der Straftat nicht nachgegangen wird, dann ist das so.
Nur eines darf man bei Anzeigen nicht: Gezielt Lügen oder gezielt und böswillig Sachen verschweigen, nur um jemandem etwas reinzuwürgen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Tenor : Ich fühle mich betrogen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)

Werde das nochmal so losschicken:

" Sehr geehrtes amtsgericht hiermit möchte ich den Bayerischen Inkasso dienst melden, da dieser nicht die gebotene Sachkenntnis und Fachkenntnis besitzen, daher ist dem Inkasso von Amts wegen die Lizenz zu entziehen. Dies zeigt sich, da sie unfähig sind, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Sie sind sowohl für außergerichtliche Mahnungen, als auch für das Stellen eines Mahnbescheides auf die Zuhilfe eines Anwalts angewiesen. Zudem haben sie offenbar böswillig Geld überschlagen, was eindeutig zweckgebunden an den gläubiger direkt überwiesen wurde.

Es handelt sich um die angelegenheit mit der Inkasso nr. K432"

Sollte man noch mehr reinschreiben?


Und wegen der anzeige, was genau sollte ich der Polizei sagen den ich habe noch nie eine anzeige gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)

Hatte heute ein neues schreiben im kasten:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=53f353-1446128582.jpg




-- Editiert von Ica.rus am 29.10.2015 15:07

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Fehler

-- Editiert von Moderator am 30.10.2015 23:38

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du musst dem Inkasso weder etwas begründen noch irgendwie Stellung dazu nehmen. Man kann dem Inkasso natürlich schreiben "Wertes Inkasso. Es ist alles längst bezahlt. Weiteres Geld bekommt ihr definitiv nicht von mir." Oder man lässt es. Die werden vor einer Klage nochmal alles prüfen und dann dumm aus der Wäsche gucken meiner Meinung nach.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hab mir nochmal den verlauf angeschaut
Das ist ja die Inkasso reaktion auf den Widerspruch des gerichtlichen Mahnbescheides

ICH würde gar nicht mehr reagieren

-- Editiert von thehellion am 30.10.2015 23:37

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
gokeeper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hast du den Brief von der Kanzlei H&F auch mit einer Gebührenerhöhung bekommen?
Ich habe einen ähnlichen Fall, allerdings von der Mail&Media und nicht nur der BID, sondern auch die Kanzlei will noch Gebühren von mir :???:

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen