Darf ein Schornstein (Edelstahlrohr, auf Höhe von ca. 1.50m beginnend) auf einer Hauswand angebaut werden, die auf der Grundstücksgrenze steht? Das Nachbargrundstück ist nicht bebaubar.
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"Paul"
-- Editiert von Ludger Busch am 06.12.2004 08:58:11
Schornstein
Verbaut?
Verbaut?
Tja,
auf der Wand (also auf der Seite der Grenze wo das Gebäude steht) oder an der Wand (über der Grenze, d. h. das Nachbargrundstück)?
Oder Kaminkehrer fragen...
Der Kamin ragt über die Grenze auf das Nachbargrundstück hinaus. Der Schornsteinfeger sagt, daß die geforderten Abstände zu den umliegenden Häuser, Fenster, ... eingehalten würden, wenn die Montage an dieser Wand erfolgt.
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"Paul"
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Die Zustimmung des Nachbarn benötigen Sie schon.
Schaut mal in die Nachbarrecht-Gesetze §23, Warum muß ich den Nachbarn fragen?
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"Paul"
Jedes Bundesland hat sein eigenes Nachbarschaftsgesetz. Welches meinst Du denn?
Ich tippe mal auf so eine Passage:
§ 21 Einseitige Grenzwand (Niedersachsen)
Darf nur auf einer Seite unmittelbar an eine gemeinsame Grenze gebaut werden, so hat der Nachbar kleinere, nicht zum Betreten bestimmte Bauteile, die in den Luftraum seines Grundstücks übergreifen, zu dulden, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen.
Ein Schornstein fällt m.E. nicht unter diese Bestimmung, weil er nicht mehr als klein gilt. Der Anbau in einer Höhe von 1,50m stellt mit Sicherheit auch eine Beinträchtigung dar. (vgl. Urteile zu überhängenden Zweigen)
Wenn Du so einen Schornstein ohne Zustimmung Deines Nachbarn anbaust, dann darfst Du ihn mit Sicherheit wieder abreißen.
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