Schönheitsreparaturen=Wertminderung????

2. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
katinka0504
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen=Wertminderung????

Hallo,

diese Frage brennt mir auf den Lippen.
Wir ziehen in ein älteres Doppelhaus zur Miete.
Dort ist eine 25 Jahre alte Küche drin, die von uns rausgenommen wird, eingelagert und im Fall des Auszuges wieder aufgestellt werden muß. Für mich unverständlich, denn wer will noch was mit einer fast 30-jähriegn Küche anfangen??? Egal, wir haben uns eine neue gekauft. Der Fliesenspiegel ist in häßlichem orange gefliest.
Wir wollen auf Eigenkosten (!!!) den Fliesenspiegel mit einer Fliesenfarbe in weiß überstreichen.
Nun meint die Vermieterin, daß sei eine Wertminderung?? Hat sie recht?
Muß ich im Fall des Auszuges die Fliesen wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen?
Die Vermieterin meint, wenn es dem zukünftigen Nachmieter dann nicht gefallen sollte, dann würde sie auf unsere Kosten die Küche neu fliesen lassen. Hat sie da Recht?
Ein anderer Punkt sind die alten abgenutzten Holztüren, die wir auch weiß lackieren wollten, hier ist die gleiche Frage wie oben.

Müssen die Vermieter eigentlich nach dem heutigen Mietrecht in Abständen Bad und Küche etc. modernisieren? (Wir haben einen HH-er Mietvertrag!)

Vielen Dank für die Antworten auf die Fragen schon mal im voraus!

Katinka

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Vermieterin hat im Wesentlichen Recht. Sie kann sich jedoch nicht auf den Geschmack des Nachmieters berufen. Die Verlegung neuer Fliesen ist möglich, solange Ihr dort nicht einen extravaganten Geschmack habt.

Dennoch würde ich solche Änderungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen, da es immer unglücklich ist, so etwas durch ein Gericht entscheiden zu müssen, selbst, wenn man am Ende Recht bekommt.

Eine Pflicht zur Modernisierung von Küche und Bad für den Vermieter gibt es nicht. Solange alles noch funktioniert und die Fliesen nicht von der Wand fallen, braucht der Vermieter nichts zu tun.

Schließlich habt Ihr bei der Unterschrift unter den Mietvertrag gewusst, wie die Küche und das Bad aussehen. Es wäre besser gewesen, diese Fragen vor der Unterschrift unter den Mietvertrag zu klären.

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