Hallo,
zum leidigen Thema der Schönheitsreparaturen habe ich eine Frage. Bis zu welchem Aufwand können diese von Mieter verlangt werden? Konkret: kann der Vermieter verlangen, dass eine mehrere Meter hohe Innenwand im Treppenhaus, die mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann, dennoch ganz gestrichen werden muss, auch wenn dafür z.B. notwendig ist, ein Gerüst aufzustellen? Gibt es zu dieser Thematik etwas im Gesetz bzw. Gerichtsurteile?
Vielen Dank,
M. Nelles
-- Editiert von MN01 am 22.10.2017 19:42
Schönheitsreparaturen - bis zu welchem Aufwand?
22. Oktober 2017
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Frage vom 22. Oktober 2017 | 19:41
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 149x hilfreich)
Schönheitsreparaturen - bis zu welchem Aufwand?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2017 | 19:58
Von
Status: Senior-Partner (6444 Beiträge, 2318x hilfreich)
Wenn die Renovierung einer Fläche wirksam auf den Mieter übertragen wurde, obliegt es dem Mieter auch sich die Gelegenheiten zu verschaffen, die Fläche zu erreichen.
#2
Antwort vom 22. Oktober 2017 | 20:27
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
die mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann,
wieso ?
anscheinend ging es doch :
Wir haben bei den meisten Wänden den oberen Teil mit dezent cremefarbener Latexfarbe gestrichen, der untere Teil ist farbig.
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#3
Antwort vom 22. Oktober 2017 | 20:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatdie mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann, dennoch ganz gestrichen werden muss, auch wenn dafür z.B. notwendig ist, ein Gerüst aufzustellen? :
Gerüste und Leitern gelten hier als normale Hilfsmittel.
Und selbst wenn sie ungewöhnlich wären - ist die Klausel gültig, muss der Mieter diese Renovierung durchführen (lassen) oder Schadenersatz leisten.
ZitatBis zu welchem Aufwand können diese von Mieter verlangt werden? :
Bis zur sogenannten "Opfergrenze" / "Unzumutbarkeit".
Die nach der Schilderung hier nicht mal am Horizont sichtbar ist.
#4
Antwort vom 22. Oktober 2017 | 22:19
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 149x hilfreich)
Zitat:
die mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann,
wieso ?
anscheinend ging es doch :
Wir haben bei den meisten Wänden den oberen Teil mit dezent cremefarbener Latexfarbe gestrichen, der untere Teil ist farbig.
Hier geht es eben um eine andere Fläche, die obere Hälfte blieb beim vorbestehenden Anstrich. Die Wand ist im Treppenhaus bis 5 Meter hoch.
#5
Antwort vom 22. Oktober 2017 | 22:56
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Wieso muss man denn das Treppenhaus streichen ? Ist das ganze Haus gemietet ?
Ansonsten Leiter + Verlängerungsstange....
#6
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 22:47
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
Zitatkann der Vermieter verlangen, dass eine mehrere Meter hohe Innenwand im Treppenhaus, die mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann, :
Wenn Sie zugestimmt haben die 5m hohe Treppenhauswand zu streichen werden Sie das wohl tun müssen Sollte das für Sie selbst nicht möglich sein, dann eben ein Maler, der kann das.
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