Guten Tag,
ich bin am 30.06 aus meinem Studentenwohnheim ausgezogen. Bei der Schlüsselübergabe wurde Protokoll geführt ob alles so passt.
Hier wurde mir gesagt, dass es an einer Wand noch leichte Gebrauchsspuren gab (ca. 0,2m x 1m) . Auf Nachfrage konnte mir die Dame nicht sagen, ob dadurch die ganze Wand oder nur der kleine Bereich bemalt wird. Ebenso hat Sie gesagt, dass eine zweite Wand leichte Gebrauchsspuren hat. Hier konnte Sie mir nicht mitteilen ob die Stelle bemalt wird oder nicht. Ich dachte mir ok die 50-60€ nehme ich in Kauf.
Nun jetzt kam ein Brief mit einer Rechnung von über 250€. Es wurden beide Wände komplett bemalt, was meines Erachtens unsinn ist, da an sich alles gut aussah bis auf die eine kleine Stelle.
Nun hab ich im Internet oft gelesen, dass man oftmals nicht dazu verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen
auf eigene Kosten durchführen zu müssen. Wäre es in meinem Fall ebenfalls so?
Hier ein Auszug aus dem Mietvertrag:
_____
XIII. Schönheitsreparaturen
(1) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, innerhalb der Mietsache Schönheitsreparaturen durchzuführen. Der
Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit und bis zur Rückgabe innerhalb der Mietsache Schönheitsreparaturen
auf eigene Kosten sach- und fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen, wenn und soweit
diese auf seinem Mietgebrauch beruhen und nach dem Grad der tatsächlichen Abnutzung erforderlich sind.
Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren oder Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der
Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster von innen und der Außentüren
von innen und das Anstreichen der Fußböden, dem deren Grundreinigung (insbesondere Shampoonieren bei
Teppichboden, Einsatz eines Reinigungsmittels mit anschließendem Auftrag einer Schutzemulsion bei Parkett)
gleichsteht. Zu einer turnusmäßigen Durchführung von Schönheitsreparaturen ungeachtet der Notwendigkeit
ist der Mieter weder während des Mietverhältnisses noch bei dessen Beendigung verpflichtet.
Sofern der Mieter den vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Vermieter nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters zu veranlassen.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Mietminderung, wenn die Mietsache bei Einzug renovierungsbedürftig ist und
der Mieter in Kenntnis davon einzieht.
____
Bin ich dazu verpflichtet die Maler selbst zu bezahlen?
Wenn ja, muss ich die komplette Rechnung übernehmen oder nur einen Teil?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
JOP
Schönheitsreparatur nach Auszug (Abzug von Kaution)
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitates an einer Wand noch leichte Gebrauchsspuren gab (ca. 0,2m x 1m) :
Was waren das für Gebrauchsspuren? Wodurch verursacht?
Was stand im Übergabeprotokoll? Wortwörtlich abschreiben oder hochladen.
Was wurde bezüglich des Streiches ausgemacht? Genau!
Gebrauchsspuren entstanden vom Arbeitstisch. Der Tisch war an der Wand mit der einen Seite. Genau an dieser Stelle war es dunkler(schwarzer Strich sogesehn).
Vorabnahmeprotokoll:
Die Unterzeichnenden verinbaren hiermit, dass der Mieter bis zur Wohnungsübergabe folgende Arbeiten in der Wohnung ausführt:
Zimmer: Gebrauchsspuren an den Wänden sind zu entfernen.
Mobiliar entfernen. Boden, Heizkörper, Tür, Fenster reinigen.
Balkon ...
Flur ... (restliche Räume nicht mehr relevant, da keine Probleme vorhanden waren.
Das Endabhnahmeprotokoll habe ich aktuell nicht, habe Ihr aber heute eine Mail geschrieben, dass ich eine Kopie davon haben will. Sollte mir im Laufe des Tages zugesandt werden.
Wortlaut (aus Gedächtnis heraus):
Sie: Also diese Wand muss gestrichen werden. (die Wand mit den Spuren 0,2m x 1m)
Ich: Muss die komplette Wand gestrichen werden? Es ist ja nur ein kleiner Strich über einen Meter.
Sie: Das kann ich nicht sagen. Es kann sein, dass man nur diese Fläche bemalt. Vielleicht auch die ganze Wand.
Ich: Wer legt das fest?
Sie: Die Maler (selbstverständlich wählen die Maler die teure Option).
Sie: Oh diese Wand hat auch leichte Gebrauchsspuren (Dort stand das Bett)
Ich: Ernsthaft? Da sieht man ja sogut wie nichts.
Sie: Wenn der neue Mieter was sagt muss es gestrichen werden (Aktuell gibt es noch keinen neuen Mieter für das Zimmer)
Ich: Muss hier auch die ganze Wand gestrichen werden? Ich meine die Spuren sind wirklich nur schwer zu sehen
Sie: Vermutlich nicht, liegt aber wieder in der Hand der Maler (selbstverständlich wurde auch hier die komplette Wand bemalt
Mein Bruder und meine Schwester waren während dem ganzen Anwesend.
Hilft das irgendwie weiter?
VG
JOP
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Für mich eindeutig: Rechnung ist gerechtfertigt.
Offenbar sind die Wände seit längerem nicht gestrichen worden, wenn sich dort Abnutzungsspuren gebildet haben. Ich habe wenig Phantasie, wie man nur einen solch kleinen Teil streichen will, ohne dass das wie Flickschusterei aussieht - insbesondere da die Wände eben nicht frisch gestrichen waren.
Ich halte das Streichen der Wand für geeignet, um die Spuren zu entfernen.
Ich habe jetzt in dem Zimmer für 14 Monate gelebt. In der Zeit war ich effektiv vielleicht 6 Monate drin.
Ich habe jedoch oft in letzter Zeit gelesen, dass Schönheitsreparaturen die Aufgabe vom Vermieter ist, außer Sie steht im Vertrag drin. Dies ist jedoch oftmals ungültig, wenn falsche Formulierungen im Vertrag sind. Da ich mich mit der Materie nicht auskenne frage ich hier nach. Im Mietvertrag wird auf die Hausordnung und Allg. Mietbedingungen verwiesen. In der Mietbedingung ist dann eben der o.g. Absatz bezüglich Schönheitsreparaturen verankert.
Falls die Wohnung nicht in Berlin liegt, wird es auf das Endprotokoll ankommen.
Wenn da ein Malerauftrag drinsteckt und du unterschrieben hast, musst du leider zahlen.
Ansonsten sollte da eine Aufforderung drin stehen, dass du innerhalb x Tagen, die Wand streichen sollst.
Ohne Fristsetzung und Gelegenheit zur Selbsterledigung hat der VM kein Recht Schönheitsreparaturen auf Kosten des Mieters erledigen zu lassen.
ZitatDer Tisch war an der Wand mit der einen Seite. Genau an dieser Stelle war es dunkler(schwarzer Strich sogesehn). :
Für mich ist das ein Schaden und keine Gebrauchsspur oder eine Schönheitsreparatur und da muss die ganze Wand gestrichen werden, wenn nur der Teil gestrichen wird, entstehen Flecken.
Wurden davon Fotos gemacht? Warum wurde nicht mit einem "Schmutzradierer" gearbeitet, meistens gehen solche Spuren weg.
ZitatWortlaut (aus Gedächtnis heraus): :
Sie: Also diese Wand muss gestrichen werden. (die Wand mit den Spuren 0,2m x 1m)
Ich: Muss die komplette Wand gestrichen werden? Es ist ja nur ein kleiner Strich über einen Meter.
Sie: Das kann ich nicht sagen. Es kann sein, dass man nur diese Fläche bemalt. Vielleicht auch die ganze Wand.
Ich: Wer legt das fest?
Sie: Die Maler (selbstverständlich wählen die Maler die teure Option).
Sie: Oh diese Wand hat auch leichte Gebrauchsspuren (Dort stand das Bett)
Ich: Ernsthaft? Da sieht man ja sogut wie nichts.
Sie: Wenn der neue Mieter was sagt muss es gestrichen werden (Aktuell gibt es noch keinen neuen Mieter für das Zimmer)
Ich: Muss hier auch die ganze Wand gestrichen werden? Ich meine die Spuren sind wirklich nur schwer zu sehen
Sie: Vermutlich nicht, liegt aber wieder in der Hand der Maler (selbstverständlich wurde auch hier die komplette Wand bemalt
Hört sich für mich so an, als ob die "Wohnungsabnehmerin" mit dem Mieter wirksam die Übernahme der Kosten für das Streichen vereinbart hat. Kommt noch darauf an, was im Übernahmeprotokoll genau steht. Davon wurde nicht zufällig ein Foto gemacht? Mit dem Smartphone doch kein Problem .
ZitatDas Endabhnahmeprotokoll habe ich aktuell nicht, habe Ihr aber heute eine Mail geschrieben, dass ich eine Kopie davon haben will. Sollte mir im Laufe des Tages zugesandt werden. :
Na, ob das noch kommt?! Und was da wohl draufsteht.
ZitatOhne Fristsetzung und Gelegenheit zur Selbsterledigung hat der VM kein Recht Schönheitsreparaturen auf Kosten des Mieters erledigen zu lassen. :
Ein schwarzer Strich quer über die Wand ist - für mich - ein Schaden und keine Gebrauchsspur, die mit einer Schönheitsreparaturklausel zu erledigen ist.
ZitatOhne Fristsetzung und Gelegenheit zur Selbsterledigung hat der VM kein Recht Schönheitsreparaturen auf Kosten des Mieters erledigen zu lassen. :
Falsch, die Fristsetzung stand schon im Vorabnahmeprotokoll:
ZitatVorabnahmeprotokoll: :
Die Unterzeichnenden verinbaren hiermit, dass der Mieter bis zur Wohnungsübergabe folgende Arbeiten in der Wohnung ausführt:
Zimmer: Gebrauchsspuren an den Wänden sind zu entfernen.
Mobiliar entfernen. Boden, Heizkörper, Tür, Fenster reinigen.
Ergo = Gebrauchsspuren wurde nicht entfernt, bei der Übergabe hat sich der Mieter tölpeln lassen und muss jetzt die Rechnung vom Maler zahlen.
Also scheint so, als ob ich die Kosten tragen müsste, wenn ich die Antworten hier lese.
Es ist nicht in Berlin. Das Zimmer war in Darmstadt (Hessen).
Bilder wurden von den Flecken gemacht, kann ich wohl auch auf Nachfrage erhalten.
Endabnahmeprotokoll steht drin:
Festgestellte Mängel:
Zimmer, Gebrauchsspuren an den Wänden nicht entfernt (2 Wände)
PVC alt und abgenutzt wie beim Einzug.
Denke wohl, dass ich die kompletten Kosten tragen muss. Auch wenn ich mir 100% sicher bin, dass die Gebrauchsspuren an den zwei Stellen nicht gemeint waren im Vorabnahme-Protokoll, da diese zu diesem Zeitpunkt unmöglich sichtbar waren, da zu dem Zeitpunkt mein Bett und Tisch diese Stellen verdeckt hatten und weder ich noch Sie diese gesehen haben. Es ging im Vorabnahme-Protokoll um andere minimale Flecken an den Wänden die ich mit etwas Seife und Wasser rausbekommen habe. Die beiden Flecken selbst habe ich erst am letzten Tag wenige Stunden vor der Endabnahme gesehen. Die Dame ebenfalls erst bei der Endabnahme. Was ebenfalls nicht eindeutig im Vorabnahmeprotokoll ersichtlich ist (wenn man mal beide Protokolle vergleicht).
Abschließende Frage: Muss ich wohl so hinnehmen und in den sauren Apfel beissen?
Danke aufjedenfall für eure Hilfe.
ZitatDie beiden Flecken selbst habe ich erst am letzten Tag wenige Stunden vor der Endabnahme gesehen. :
Und die wurden nicht entfernt, weil?
ZitatAbschließende Frage: Muss ich wohl so hinnehmen und in den sauren Apfel beissen? :
Die werden das von der Kaution abziehen und um den Betrag von der Wohnungsverwaltung wieder zu bekommen, muss man klagen.
Und bei der Beweislage könnte bestenfalls ein Vergleich rauskommen, wenn nicht der Mieter alles zahlen muss.
Wie gesagt, ist - in meinen Augen - ein Schaden.
Und die haben noch nichts gesagt, bezüglich Mietausfallschaden?
Wir reden ja wohl ueber einen schwarzen Strich, da wo ein Möbelstück die Wand berührte und nicht über einen gemalten schwarzen Pinselstrich.
Die Aufforderung Gebrauchsspuren zu beseitigen ist nicht geeignet um das Streichen einer ganzen Wand einzufordern, da nicht konkret genug, daher wurde m.E keine Frist gesetzt.
Kann man aber tatsächlich anders sehen und trefflich drueber streiten.
Spannend waere daher, gibt es Fotos von der Wand und was steht im Endprotokoll?
Zitat:ZitatDie beiden Flecken selbst habe ich erst am letzten Tag wenige Stunden vor der Endabnahme gesehen. :
Und die wurden nicht entfernt, weil?
Weil ich diese erst 2 Stunden vor der Endabnahme gesehen habe. Außer einem Schwamm Seife und Wasser hatte ich leider nichts bei mir. Da wollte ich nicht zuviel riskieren und den Fleck vergrößern bzw. auffälliger machen, da dieser nicht stark sichtbar war (es war jetzt nicht ein schwarzer Strich sondern einfach eine leicht abgedunkelte kleine Stelle. Hab leider nichts im Internet dazu gefunden.
Zitat:ZitatAbschließende Frage: Muss ich wohl so hinnehmen und in den sauren Apfel beissen? :
Die werden das von der Kaution abziehen und um den Betrag von der Wohnungsverwaltung wieder zu bekommen, muss man klagen.
Und bei der Beweislage könnte bestenfalls ein Vergleich rauskommen, wenn nicht der Mieter alles zahlen muss.
Wie gesagt, ist - in meinen Augen - ein Schaden.
Und die haben noch nichts gesagt, bezüglich Mietausfallschaden?
Also bezüglich Mietausfallschaden habe ich nichts gelesen. Ich habe lediglich nach meinem Auszug eine Mail erhalten wo es hieß:
Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,
im Anhang sende ich Ihnen eine Rechnung.
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und ohne Abzug zu überweisen.
Für Fragen zur Rechnung wenden Sie sich bitte direkt an den Wohnservice:...
Dazu eine PDF wo es heißt:
Wir stellen Ihnen in Rechnung:
Kosten für Malerarbeiten vom 01.07.17
1 Firma Büchsel. s. Anlage 228,72 €
Verwaltungskostenaufschlag 12 % 27,45 €
Rechnungssumme 256,17 €
Verwaltungskostenaufschlag 12 % 27,45€
inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Für Fragen zur Rechnung wenden Sie sich
bitte direkt an den Wohnservice:...
ZitatWir reden ja wohl ueber einen schwarzen Strich, da wo ein Möbelstück die Wand berührte und nicht über einen gemalten schwarzen Pinselstrich. :
Die Aufforderung Gebrauchsspuren zu beseitigen ist nicht geeignet um das Streichen einer ganzen Wand einzufordern, da nicht konkret genug, daher wurde m.E keine Frist gesetzt.
Kann man aber tatsächlich anders sehen und trefflich drueber streiten.
Spannend waere daher, gibt es Fotos von der Wand und was steht im Endprotokoll?
Endabnahmeprotokoll steht wenige Posts drüber.
Bilder Frage ich eben mal an. (Wie kann man hier Bilder anhängen?)
So Ver jetzt bin ich gespannt, warum muss der Mieter den Verwaltungskostenaufschlag bezahlen?
Mal 2 andere Fragen: gibt es eine Kaution? Und was steht im Uebergabeprotokoll zum Zustand der Wohnung bei Einzug?
Meiner Meinung nach ist der Strich durch eine vertragsgemäße Nutzung entstanden, das kann aber weder ein Schaden seinsein, noch loest das eine Renovierungspflicht aus. Nur wenn die Wand an sich faellig ist, muss der Mieter was tun. Nach 14 Monaten Mietzeit muss man normalerweise nicht renovieren, schon gar nicht wenn man wie hier oft nicht da ist.
Also : m.E. Der Strich ist kein Schaden, sondern entspricht vertragsgemäßen Gebrauch.
Die Diskussion kann man glücklicherweise abkürzen, da die HV im Protokoll selbst von Gebrauchsspuren spricht.
Und selbst wenn halte ich die Nachfrist zu unkonkret und daher unwirksam.
Die Verwaltungskosten duerften frei erfunden sein und nicht zu bezahlen.
Wurde das wirklich vom Mieter im Vorabnahmeprotokoll so unterschrieben? Dann wird's vorsichtig formuliert für den Mieter schwierig. Denn damit ist der Mieter unabhängig vom Mietvertrag eine Verpflichtung eingegangen, die er offenbar nicht erfüllt hat. Denn Gebrauchsspuren sind ja offenbar noch da gewesen. Einzige Chance wäre dann nachzuweisen, dass diese Formulierung überraschend untergeschoben wurde. Dann könnte man mit AGB-Recht das Ding noch aushebeln. Aber leicht wird das sicher nicht und ich würde nicht empfehlen, wegen 200 Euro damit bis zum BGH zu marschieren (sofern man überhaupt soweit kommt). Auch wenn mir scheint, dass der Mieter hier reingelegt wurde, hilft das aber wenig. Er hat es unterschrieben.ZitatDie Unterzeichnenden verinbaren hiermit, dass der Mieter bis zur Wohnungsübergabe folgende Arbeiten in der Wohnung ausführt: :
Zimmer: Gebrauchsspuren an den Wänden sind zu entfernen.
Was steht wortwörtlich dazu im Mietvertrag? Das klingt nämlich nach pauschalisiertem Schadensersatz. Da ist zum einen § 309 (5) BGB aber auch § 555 BGB zu beachten. Vertragsstrafen sind nämlich nicht zulässig und das gilt auch bei Studentenwohnheimen.ZitatVerwaltungskostenaufschlag 12 % 27,45 € :
ZitatSo Ver jetzt bin ich gespannt, warum muss der Mieter den Verwaltungskostenaufschlag bezahlen? :
Wo habe ich das gesagt? Bloss wenn die das von der Kaution abziehen, muss der Mieter klagen.
PKH gibt es bei dem Betrag nicht.
@Akkarin steht im Eingangspost.Zitat(Abzug von Kaution) :
Du hast Recht, wenn man das Vorabnahmeprotokoll genau liest, ist das keine Fristsetzung, sondern die Uebernahme der Verpflichtung, das zu tun.
D.h. im Vorabnahmeprotokoll entsteht erstmals die Pflicht die Spuren zu entfernen.
Letzte Nachricht wurde wohl nicht gesendet:
Also wie gesagt,
ich bin mir definitiv sicher, dass im Vorabnahmeprotokoll nicht die beiden Gebrauchsspuren gemeint sind, welche die Schönheitsreparatur zur Folge haben, schließlich waren diese unmöglich zu sehen. Zu dem Zeitpunkt ging es lediglich um kleinere Flecken die ich beseitigt habe. Jedoch habe ich inzwischen stark das Gefühl, dass Sie bewusst nach Miniflecken ausschau gehalten hat um dann eine verallgemeinerte Version im Vorabnahmeprotokoll festzulegen, womit Sie sichergehen kann, dass auch andere zu dem Zeitpunkt nicht sichtbare Flecken beseitigt werden müssen. Und wenn man eben am letzten Tag (30.06) auszieht, da die neue Wohnung sogar erst ein Tag später zum Bezug frei stand(01.07), blieb mir nichts übrig als die Sachen erst am letzten Tag auszuräumen. Da ist mir dann wie erwähnt die Gebrauchsspur aufgefallen.
Vorabnahmeprotokoll:
https://www.imagebanana.com/s/757/28DyTG4D.html
Endabnahmeprotokoll:
https://www.imagebanana.com/s/757/ye8nvtqX.html
Kaution betrug ca. 650€ (3 KM). Und es hieß der Betrag wird von der Kaution abgebucht werden und die Restsumme an mich überwiesen.
Übergabeprotokoll: Hab ich nicht mehr in Erinnerung. Jedoch waren beim Einzug die Wände wie beim Auszug: Nicht verschimmelt aber auch nicht neu.
-- Editiert von JOP90 am 18.07.2017 16:45
Hinweis für die Zukunft: Lesen, was du unterschreibst und notfalls nicht unterschreiben. Das Vorabnahmeprotokoll enthält nur Verpflichtungen für dich und keine für den Vermieter. Warum unterschreibst du so einen einseitigen Vertrag, der dir nur Nachteile und keinerlei Vorteile bringt?
Bei einem Endprotokoll ist das ein wenig anders. Da sichert der Vermieter typischerweise zu, dass die Wohnung frei von nicht aufgeführten, offensichtlichen Mängeln ist. Da hat dann auch der Mieter was davon. Aber bei diesem Vorabnahmeprotokoll ist einzig der Mieter Verpflichtungen eingegangen.
Meiner Meinung nach hilft es da wenig zu diskutieren, welche Gebrauchsspuren im Vorabnahmeprotokoll gemeint waren. Und es hilft auch nicht, dass der Mieter offenbar nicht fair behandelt wurde. Das Kostenrisiko bei einem Prozess ist zumindest meiner Meinung nach zu hoch.
Wobei ich in der Tat mindestens diese Verwaltungsgebühr mal anmahnen würde. So in der Art: "Wenn Sie die von der Kaution abziehen, lasse ich per Anwalt Klage einreichen. Die Kosten wären dann von Ihnen zu tragen". Mehr als heiße Luft ist das dann aber auch nicht. Wegen 27 Euro würde ich mir ärgern aber keinen Prozess anfangen. Ist zwar doof, weil so der Vermieter mit seiner Masche durchkommt. Aber die Alternative würde zumindest mir keinen Spaß machen.
Du kannst dir ueberlegen, was du nun tust. Da das Mietverhältnis beendet ist und der Streitwert von der Kaution abgedeckt ist, hast du erstmal keine Prozesskosten zu fürchten.
Möglichkeit a) nichts machen und in voller Höhe den Kautionsabzug hinnehmen ist die Stress rein Variante
B) aufstand gegenueber der Verwaltung machen und gucken ob man sich einigt. Im schlimmsten Fall steht du so schlecht da wie bei a)
C) erstberatung beim Anwalt. Kostet um 190€, muesste der VM ggfs erstatten, wenn er VM zu Unrecht die Wand gestrichen hat.
D) Anwalt dazuholen klicken und fuer 20 € gucken, ob c lohnt.
B) wuerde ich in jedem Fall versuchen.
Zitat:ZitatSo Ver jetzt bin ich gespannt, warum muss der Mieter den Verwaltungskostenaufschlag bezahlen? :
Wo habe ich das gesagt?
Ich dachte, wer aus "Tisch an Wand Stellen" eine Beschädigung der Mietsache konstruieren kann und dafuer Mietausfallschaden geltend macht, kriegt auch den Zuschlag verargumentiert.
-- Editiert von Akkarin am 18.07.2017 17:23
ZitatDu kannst dir ueberlegen, was du nun tust. Da das Mietverhältnis beendet ist und der Streitwert von der Kaution abgedeckt ist, hast du erstmal keine Prozesskosten zu fürchten. :
Möglichkeit a) nichts machen und in voller Höhe den Kautionsabzug hinnehmen ist die Stress rein Variante
B) aufstand gegenueber der Verwaltung machen und gucken ob man sich einigt. Im schlimmsten Fall steht du so schlecht da wie bei a)
C) erstberatung beim Anwalt. Kostet um 190€, muesste der VM ggfs erstatten, wenn er VM zu Unrecht die Wand gestrichen hat.
D) Anwalt dazuholen klicken und fuer 20 € gucken, ob c lohnt.
B) wuerde ich in jedem Fall versuchen.
Nunja im nachhinein ist man immer schlauer. Wieder was gelernt.
Wie könnte ich Option B am besten Bewerkstelligen?
VG
Zitaterstberatung beim Anwalt. Kostet um 190€, muesste der VM ggfs erstatten, wenn er VM zu Unrecht die Wand gestrichen hat. :
Nur wenn es ein Gerichtsurteil gibt und der Vermieter dazu verdonnert wird und auch nur in der Höhe des Streitwerts. Wenn es einen Vergleich gibt, zahlt jeder seinen Anteil. Bei 200 Euro lohnt sich das nicht, doch Studenten bekommen i.d.R. PKH.
ZitatWie könnte ich Option B am besten Bewerkstelligen? :
Hat Cauchy doch schon geschrieben:
ZitatWobei ich in der Tat mindestens diese Verwaltungsgebühr mal anmahnen würde. So in der Art: "Wenn Sie die von der Kaution abziehen, lasse ich per Anwalt Klage einreichen. Die Kosten wären dann von Ihnen zu tragen". Mehr als heiße Luft ist das dann aber auch nicht. :
Zitatwer aus "Tisch an Wand Stellen" :
Bei mir stehen auch Tische an der Wand und ich habe an der Wand keine schwarzen Streifen. Und die sind offensichtlich mit einfachen Mitteln nicht weg zu bekommen. Wobei ich hätte es mal mit einem Radiergummi probiert ;-). Und zur Wohnungsabnahme nur mit einem Schwamm und Wasser zu erscheinen ist höchst naiv. Auch bei Übernahmen von Freunden habe ich einen ganzen Eimer mit Putzmitteln, Farbtuben, Pasten, Lappen und Radierern dabei. Sogar eine alte Zahnbürste und Zitronensäure.
ZitatBeschädigung der Mietsache konstruieren kann und dafuer Mietausfallschaden geltend macht :
Das ist doch ganz einfach: Der Mieter hatte eine individuelle Vereinbarung unterschrieben, dass die "Gebrauchsspuren" bis zur Wohnungsübergabe entfernt werden.
Für die Verzögerung ist der Mieter verantwortlich, sprich: Mietausfall, Unterbringung des Nachmieters etc. Natürlich nur, wenn es einen Nachmieter gegeben hätte, der nicht einziehen konnte, weil ja die Wände noch gestrichen werden mussten.
Doch Danke für die Annahme, dass ich Allwissend bin. Bei der Vorgehensweise dieses Studentenwerks (?) halte ich es für möglich, dass das irgendwo in dem Übernahmeprotokoll die Übernahme der Verwaltungskosten als Vereinbarung steht. Dann muss der Mieter beweisen, dass es so nicht vereinbart war, er hat es ja unterschrieben.....
-- Editiert von Ver am 18.07.2017 18:23
Zitat:Zitaterstberatung beim Anwalt. Kostet um 190€, muesste der VM ggfs erstatten, wenn er VM zu Unrecht die Wand gestrichen hat. :
Nur wenn es ein Gerichtsurteil gibt und der Vermieter dazu verdonnert wird und auch nur in der Höhe des Streitwerts. Wenn es einen Vergleich gibt, zahlt jeder seinen Anteil. Bei 200 Euro lohnt sich das nicht, doch Studenten bekommen i.d.R. PKH.
Ersteres kommt auf den Gerichtsbezirk an. Wenn du dich erinnerst hatte AltesHaus vor kurzem den Fall, dass das AG vorgerichtliche Anwaltskosten nicht akzeptiert hat.
Bei uns im Bezirk erkennen AG und LG das hingegen an.
Bei Vergleichen muss man seine Kosten nicht zwingend selbst bezahlen, wenn der Vergleich überwiegend ein Sieg ist. Man kann dann beantragen, dass der Richter ueber die Kostenverteilung nach 91a ZPO entscheiden soll.
Meine Vergleichsgegner durften deswegen schon 2x alles bezahlen.
Es spricht ehr für eine blühende Fantasie, dem Nachmieter die Nichtabnahme der Wohnung und ein Hotel zuzugestehen, wenn es um einen Streifen an der Wand geht.
Die Streifen, die der TE beschreibt, kriegt man doch mit einfachsten Mitteln hin, wenn es sich um eine weiße gestrichene Wand handelt. Wer weiß, welcher Weisston dass ist, kriegt die sogar weg, ohne die ganze Wand streichen zu müssen.
Tja, ich weiß warum ich dafür plädiere Protokolle unterschreiben zu lassen, aber selber keinesfalls zu unterschreiben.
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