Schönheitsrep. bei Auszug

8. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
pseudo1988
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsrep. bei Auszug

Hallo,

ich weiß es gibt schon einige Beiträge dazu, jedoch habe ich nichts genau das gefunden, was ich gesucht habe.

Ich will jetzt nach 10 Jahren aus meiner Wohnung ausziehen. Der VM hätte jedoch gerne folgenden § lt. Mietvertrag genau so umgesetzt: Unter §13 des Mietvertrages heißt es: "Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren und Anstreichen der Wände und streichen der Decken (Raufasertapete, Farbe weiß - keine Latexfarbe); [...]"

Ich habe gelesen, dass diese Farbvorgabe wohl durch den BGH gekippt wurde. Heißt das, ich muss bei Auszug nicht malern? Die Wände sind alle in recht guten zustand. Also keine Beschädigungen oder so.

Danke schon einmal für die Antworten :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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