Hallo,
ich weiß es gibt schon einige Beiträge dazu, jedoch habe ich nichts genau das gefunden, was ich gesucht habe.
Ich will jetzt nach 10 Jahren aus meiner Wohnung ausziehen. Der VM hätte jedoch gerne folgenden § lt. Mietvertrag genau so umgesetzt: Unter §13 des Mietvertrages heißt es: "Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren und Anstreichen der Wände und streichen der Decken (Raufasertapete, Farbe weiß - keine Latexfarbe); [...]"
Ich habe gelesen, dass diese Farbvorgabe wohl durch den BGH gekippt wurde. Heißt das, ich muss bei Auszug
nicht malern? Die Wände sind alle in recht guten zustand. Also keine Beschädigungen oder so.
Danke schon einmal für die Antworten
Schönheitsrep. bei Auszug
8. November 2015
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Frage vom 8. November 2015 | 14:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsrep. bei Auszug
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. November 2015 | 16:04
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Zitat:Ich habe gelesen, dass diese Farbvorgabe wohl durch den BGH gekippt wurde.
Siehe BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11 und diverse Ergebnisse bei einer google Suche, u.a. http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-farbvorgabe-fuer-mieter-ist-unzulaessig_258_82284.html
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