hallo an alle,
nachdem o. g. Thema ja imer wieder diskutiert wird, habe ich unseren Mietvertrag noch mal unter die Lupe genommen.
Paragrph 7 Schönheitsreperaturen
1. Während der Dauer der Mietzeit sind die Mieter verpflichted, in üblcihen Zeitabständen, beginnend mit der Übernahme, bei Bedarf SR, insbesondere das Anstreichen der Wände/Decken auf eigene Kosten in fachwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen.
2. Ein Bedarf gilt in der Regel dann als gegebn, wenn 2 Jahre (bei Küche, WC und dem Bad) verstrichen sind bzw. 3 Jahre(für die übrigen Räume, wie Wohn und Schlafzimmer)
Es handelt sich um keinen Vordruck, sondern um ein selbst erstelltes Dokument unserer Vermieter, welche in dieser Richtung sehr locker sind, es wurde z. b. keine Kaution verlangt, bei Auszug besenreine Abgabe.
Würde aber bedeuten, daß wir, wenn wir jetzt nach 4 Jahren ausziehen würden alles neu streichen müssten ??
Weiterhin der Passus " Die Mieter sind verpflichtet, Verstopfungen des WCs, der Wannen und Becken auf eigene Kosten beseitigen zu lassen", der dürfte doch wohl unwirksam sein.
Gruß
Michael
Schönheistreperaturen
2. Januar 2004
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Frage vom 2. Januar 2004 | 01:52
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Schönheistreperaturen
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