Den Eingang der Eigentumswohnanlage erreicht man über eine schräge Einfahrt, die auch zum Garagenhof führt. Bei Schnee wurde bisher nur immer ein Fußweg freigeräumt. Die Autofahrer können in der Regel mit Winterbereifung die Einfahrt befahren bzw. haben sich selbst bei Problemen und bei Bedarf um die Räumung gekümmert.
Nun verlangt eine neue Eigentümerin, dass nicht nur für die Fußgänger, sondern auch für die Autos der Schnee weggeräumt wird. Sind die Eigentümer dazu verpflichtet?
Die Wohnanlage ist klein und hat keinen Hausmeister.
Schneeräumung
14. Januar 2003
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Frage vom 14. Januar 2003 | 12:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneeräumung
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