Schmerzensgeld zahlen trotz H4?

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.01.2013 16:07:33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schmerzensgeld zahlen trotz H4?

Hallo,

ich habe eine Frage:

Mein Partner wurde zu 5000€ Schmerzensgeld verurteilt,zudem zu einer Bewährungsstrafe auf 4 Jahre.
Als die Verhandlung war hatte er noch eine Arbeit und konnte 100€ pro Monat abzahlen, leider hat er die Arbeit verloren, da Stellen gekürzt wurden und da er noch in der Probezeit war,konnte er nicht mal was gehen die Kündigung unternehmen.
Seit dem ist er ständig auf arbeit suche zudem in einem Jobcenter Job Verhältnis, in dem man 120€ extra bekommt.Eine sogenannte Mehraufwandsenschädigung, keinen Lohn.
ER hat dann eine Zahlung von 30€ monatl. vorgeschlagen,bis heute hat er keine Antwort vom Gericht bekommen. Seine Bewährungshelferin sagt, er hat die 100€ zu zahlen, er hätte eine strenge Richterin,die nicht lange fackelt.
Das er nun wieder H4 Empfänger ist hat er sich nicht ausgesucht und ist sehr bemüht eine neue feste Stelle zu finden.
Muss er denn nun wirklich 100€ monatl. zahlen?Zudem soll er 10 € monatl. an den gegnerischen Anwalt zahlen, da dieser auch eine Geldvorderung gegen ihn hat, weil er ja das Verfahren verloren hat.
Ist das rechtens?
Wenn er nicht die vollen 100€ zahlt, geht dann ein Haftbefehl raus?
Er ist ja zahlungswillig,kann halt nur nicht so viel zahlen momentan.
Wir werden die Tage einen Anwalt kontaktieren, hätte nur gerne heute schon ein paar Informationen.

Danke!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Wir werden die Tage einen Anwalt kontaktieren,


Dafür scheint also Geld dazu sein? Beratungshilfe gibt es in dem Fall näml. iaR. nicht.

quote:
Wenn er nicht die vollen 100€ zahlt, geht dann ein Haftbefehl raus?


Nicht unmittelbar. Die Staatsanwaltschaft wird den Widerruf der Bewährung beantragen, dann gibt es eine Anhörung bei Gericht, welches dann entscheidet ob widerrufen wird oder nicht (also ob er noch mal die Chance bekommt die kompletten 100,00 € zu zahlen). Wird widerrufen, erhält er eine Ladung zum Strafantritt. Folgt er der nicht, ergeht Haftbefehl.

Das kann man aber alles umgehen, indem man bei Gericht beantragt die Auflage abzuändern und die Rate zu senken. Großartig erfolgversprechend wird das aber nicht sein, da es schon bei 100,00 € mehr als 4 Jahre dauert bis sie erfüllt ist und er außerdem die 120,00 € Mehraufwandsentschädigung zur Verfügung hat um die Auflage zu erfüllen.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 06.01.2013 13:30

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Der ALG II Regelsatz liegt derzeit bei 356,00 €.

Aus diesem Betrag kann man durchaus 100 € monatlich an den Geschädigten zahlen und die Auflage des Gerichts erfüllen. Das ist bei äußerst genügsamer Lebensführung durchaus möglich, was Ihnen jeder Student bestätigen kann.

Zigaretten, Alkohol etc. fallen dann natürlich flach.

quote:
Wir werden die Tage einen Anwalt kontaktieren,

Und wovon wollen Sie die den Anwalt bezahlen? Wenn Sie bei einem Strafverteidiger ohne Geld ankommen, werden Sie schon vom Empfangspersonal wieder nach Hause geschickt.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Der ALG II Regelsatz liegt derzeit bei 356,00 €.


Das ist länger her (2009-2011) und es waren 359,00 €.

Derzeit (seit 01.01.13) liegt er bei 382,00 €. Davor waren es 374,00 € (ab 2012), davor 364,00 € (ab 2011) und davor 359,00 € (ab 2009)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 06.01.2013 14:11

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Na, umso besser!


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.01.2013 16:07:33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe schon mit solchen Antworten gerechnet...leider.
Da sieht man mal wieder,das H4 Empfänger in einen Topf geworfen werden!
Daher habe ich auch zusätzlich geschrieben, das er bemüht ist Arbeit zu finden,er reißt sich den Arsch im Praktikum auf und dann kommt meist auch : wir entlassen,wir stellen nicht ein.

Und dann solche Kommentare wie: Ach dafür ist Geld da (Eine Beratung kostet 10€ und um die Infos zu bekommen benötigen wir auch nur die eine Beratung) oder Na! Umso besser...... ich dachte ein Forum wäre da um evtl. Antwortet zu bekommen die man ernst nimmt,schade das es nicht so ist.

Wir sind Nichtraucher und auch keine "Säufer", und 100€ Monatlich sind für uns sehr viel Geld,denn wir verzichten schon auf sehr viel.

Aber was schreibe ich hier noch rum.....eine gute Info habe ich leider nicht erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Doch, haben Sie: Ein Anwalt wird Ihnen exakt das sagen, was Streetworker Ihnen hier gesagt hat. Allerdings wird der Anwalt für die Auskunft Geld haben wollen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 06.01.2013 16:11

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie haben völlig zutreffende Antworten bekommen.
Das ist ein juristisches Forum und kein "Hier-hört-jeder-was-er-will"-Forum. Wenn Ihnen die Antworten nicht gefallen, gehen Sie halt zu einem Anwalt. Aber sagen Sie besser vor der Beratung, dass Sie kein Geld haben. Oder glauben Sie, dass der sich für 10 € länger mit Ihnen unterhält als es dauert, Auf Wiedersehen zu sagen?

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

1x Hilfreiche Antwort

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