Hallo,
die Exfrau ( 2 gemeinsame Kinder ) ist verstorben. Aus dem Freundeskreis erfährt Herr A ( Exmann der Verstorbenen ), dass die gemeinsamen Kinder nicht wollen, dass er von dem Tod erfährt.
Herr A verfasst folgende Email an die Töchter:
"Hallo,
mein aufrichtiges Beileid zum Tod eurer Mutter!
Was aber genauso schmerzt ist die Erkenntnis, welch armselige Charakteren ich da groß gezogen habe.
Papa"
Drei Tage später kommt Post vom Anwalt; eine der Töchter verlangt Schmerzensgeld in Höhe von 300,- EUR wegen Beleidigung.
Geht das?
Danke für die Antworten im Voraus!
Schmerzensgeld wegen Beleidigung der Tochter
17. März 2015
Thema abonnieren
Frage vom 17. März 2015 | 23:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld wegen Beleidigung der Tochter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. März 2015 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Geht das?
Selbstverständlich geht das. Die Frage ist lediglich, ob sie auch vor Gericht damit durchkäme. Ich würde sagen, daß das eher nicht klappen wird. Aber fordern kann man alles Mögliche...
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten