Schmerzensgeld wegen Beleidigung der Tochter

17. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fekro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld wegen Beleidigung der Tochter

Hallo,

die Exfrau ( 2 gemeinsame Kinder ) ist verstorben. Aus dem Freundeskreis erfährt Herr A ( Exmann der Verstorbenen ), dass die gemeinsamen Kinder nicht wollen, dass er von dem Tod erfährt.
Herr A verfasst folgende Email an die Töchter:

"Hallo,
mein aufrichtiges Beileid zum Tod eurer Mutter!
Was aber genauso schmerzt ist die Erkenntnis, welch armselige Charakteren ich da groß gezogen habe.
Papa"

Drei Tage später kommt Post vom Anwalt; eine der Töchter verlangt Schmerzensgeld in Höhe von 300,- EUR wegen Beleidigung.

Geht das?

Danke für die Antworten im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Geht das? Selbstverständlich geht das. Die Frage ist lediglich, ob sie auch vor Gericht damit durchkäme. Ich würde sagen, daß das eher nicht klappen wird. Aber fordern kann man alles Mögliche...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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