Schmerzensgeld und Täter kann nicht zahlen

14. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bln2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 64x hilfreich)
Schmerzensgeld und Täter kann nicht zahlen

Hallo :-)

Hätte zu folgendem Fall gerne mal eure Meinung:

Ein 16 jähriger Täter wird höchstwarscheinlich zu 7500 EUR Schmerzengeld verdonnert. Ist aber nun noch in der Ausbildung und wird den Betrag nicht zahlen können. Wie kommt der Kläger an sein Geld? bzw. wie lange kann der Täter zeitlich gesehen belangt werden. Wann ja wie würde das als Beispiel in 5 Jahren funktionieren wenn der Täter Geld verdient. Wenn ja wie und wer tut dies denn?. Kann er auch schon in der Ausbildung einen Teil zahlen? (Ratenzahlung).

Können Zinzen verlangt werden?
Der Kläger bleibt ja ebenfalls auf den Anwaltkosten sitzen wenn beim Täter nicht zu holen ist. Wie verhält es sich dort.
Wie hoch belaufen sich denn die Unkosten beim Kläger bei 7500 EUR Streitwert wenn beim Täter nichts zu holen ist.

Vielen Dank für Antworten.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Wenn der Kläger einen Vollstreckungstitel hat, kann er aus diesem 30 Jahre lang vollstrecken.

26x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bln2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 64x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Wie würde das als Beispiel dann in 5 Jahren aussehen. Täter ist im Job und könnte zahlen. Wer kontrolliert das bzw. erwirkt das Geld gezahlt wird. Wie läuft so etwas in der Praxis ab?

Danke :-)

64x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Mehrere Möglichkeiten. Der Gerichtsvollzieher kann pfänden, sowohl Gegenstände, als auch den pfändbaren Teil des Lohns.

Voraussetzung ist natürlich, dass ein Titel vorliegt. Also entweder ein Mahnverfahren abgeschlossen wurde oder eine Urteil basierend auf einer Klage.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ist bereits eine Klage anhängig?

Ist der Täter (liegt eine Straftat vor?) mit der Zahlung von EUR 7500,-- einverstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Ja,Ja, Täter sind doch arme Wichte, denen muss doch jegliche Hilfe zu Teil werden lassen.Das fängt bereits im Gericht an,da kommt ein Sachverständiger und macht dem Gericht klar,was für eine schwere Kindheit der arme Täter hat.Der muss doch sofort psychologisch betreut werden und es muss Ihm jeglicher Schutz zuerkannt werden.Er bekommt selbstverständlich kostenlos einen guten Verteidiger,der für Ihn kämpft.Die Krankenkasse muss zahlen,obwohl er ja nie was eingezahlt hat,Hartz4 muss zahlen,da Er ja nicht arbeiten möchte.Wenn dann das Gericht die Frechheit besitzt und dem Geschädigten auch noch ein Schmerzensgeld zuerkennt,dann soll der Geschädigte erst mal ordentlich Gebühren und Honorare hinblättern und gefälligst selbst sehen ob er innerhalb 30 Jahren eventuell mal einen Pfennig sieht.
Straftäter haben normalerweise absolut keine Rechte, diese haben Sie verwirkt, denn Sie haben sich ja gegen recht und Gesetz gestellt!!!
Wer schützt denn die Geschädigten.? KEINER
Man müsste das Gericht verklagen,wenn der Straftäter das Schmerzensgeld nicht zahlt.Das Gericht oder auch der Richter hat in dem Falle für die Zahlung zu sorgen und muss in Vorleistung für den Täter treten.Das Gericht hat jederzeit die Möglichkeit den Täter zu überwachen,dies kann der Geschädigte nur bedingt und nur mit sehr hohen Kostenaufwand.
ES IST EIN SCHMERZENSGELD UND SOLL DIE QUALEN DES GESCHÄDIGTEN LINDERN UND NICHT WEITERE TIEFSCHLÄGE VERTEILEN.
Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit.Da machen sich die Minister aber keine Gedanken drüber, Sie haben ja ein prall gefülltes Bankkonto und sind ja nicht auf Almosen angewiesen.

10x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Man müsste das Gericht verklagen,wenn der Straftäter das Schmerzensgeld nicht zahlt.

Hat der Kindergarten schon wieder Ausgang?

> Das Gericht oder auch der Richter hat in dem Falle für die Zahlung zu sorgen und muss in Vorleistung für den Täter treten.

Weißt du, was dann die Konsequenz wäre? Kein Richter würde mehr jemanden zu Schmerzensgeld verurteilen, wenn er es dann selber zahlen müßte.

Du hast gute Chancen, damit jetzt schon das behämmertste Posting des Jahrhunderts abzuräumen.

7x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Hat der Kindergarten schon wieder Ausgang?
Ich weis zwar nicht ob Du Dich damit gemeind hast,ich jedenfalls bin bereits im hohen Rentenalter. Wenn Du Beleidungen los werden möchtest,mach das bitte an andrer Stelle.

Das Schmerzensgeld ist doch sowieso nur eine freiwillige Leistung! Es kümmert sich doch kein Gericht darum ob es gezahlt wird.Wenn kein Geld kommt,kann ja der Geschädigte klagen,das bringt wenigstens erneut Geld in die Staatskasse.

-- Editiert von FSD am 14.09.2008 18:34:52

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Wenn der Kläger einen Vollstreckungstitel hat, kann er aus diesem 30 Jahre lang vollstrecken...

Dann kann er auch beispielsweise 50 Jahre aus diesem vollstrecken.

...Wer kontrolliert das bzw. erwirkt das Geld gezahlt wird...

Das muss dann schon der Gläubiger veranlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Also,stimmt es doch,das Gericht kratzt es nicht ob der Geschädigte das Schmerzensgeld bekommt.Wenn der Geschädigte genügend Geld hat,den Gerichtsvollzieher zu beauftragen, dann kann er 30 oder mehr Jahre versuchen sein vom Gericht zugesprochenen Geld zu bekommen oder auch nicht.Die Autos der Anwälte werden größer und größer nur Geld bekommt der Geschädigte nicht.Wenn es der Straftäter schafft immer nur bis zur Pfändungsfreigrenze Geld zu verdienen.Da kann man ruhig Auftrag auf Auftrag erteilen und den Staatssäckel füllen.Das ist Gerechtigkeit, man muss nur dran glauben.

PS: Bei Schmerzensgeld gild die Pfändungsfreigrenze nicht voll,es ist möglich noch etwas abzuzwacken, da der Straftäter nur das Lebensminimum bekommen braucht.
Wenn ein Straftäter eine Frau vergewaltigt und diese bekommt ein Kind,da tritt aber dann sofort das Jugendamt ein und Zahlt den Unterhalt um den Schaden zu begrenzen.

-- Editiert von FSD am 14.09.2008 23:06:47

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich bin gerade geschockt, wie man im 'Rentenalter' noch derart pauschal und unsubstantiiert 'argumentieren' kann.

Kopfschüttel.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich hoffe der Schock hält nicht an.
Aber frustriert währe richtiger.
Wenn man vom Anwalt hört,da ist eh nichts zu holen und vom Gericht mitgeteilt bekommt,abgeleht da zu wenig Aussicht auf Erfolg ist.Auskünfte aber nur dem RA mitgeteilt werden.(Der hält aber erst die Hand auf).Dann bekommt man allmählich nach 5 Jahren und über 300,--€ Gerichtskosten einen dicken Hals.Was nützt da der Zuspruch über 6000 Euro Schmerzensgeld,wenn man es doch nicht bekommt.Die Gesundheit meines Sohnes ist ruiniert, aber wen kümmert das schon.Da nützt das ganze schönreden nichts,dies ist die Realität.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Die Reaktion ist schon verständlich, der Begriff Schuldnerschutzstaat teilweise durchaus nachvollziehbar.

Teilweise wäre es schon sinnvoller, die Zahlung eines Schmerzensgeldes als Bewährungsauflage festzuzurren, wenn denn noch Bewährung in Frage kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Was nützt da der Zuspruch über 6000 Euro Schmerzensgeld,wenn man es doch nicht bekommt.

Ja, jeder möchte das Recht immer so, wie es ihm gerade in den Kram paßt.

Wenn du mal am Steuer nicht so richtig aufpaßt und wegen fahrlässiger KV ein Schmerzensgeld von 6000 EUR zahlen müßtest, würdest du dich hier sicher bitter beklagen, wenn man dir deswegen den letzte Cent wegpfändet oder dich ins Arbeitslager steckt, damit du auch ja deine Schulden zügig abarbeiten kannst.

> Die Gesundheit meines Sohnes ist ruiniert, aber wen kümmert das schon.

Dann sag doch bitteschön gleich, daß für jegliche Schäden immer erst mal der Staat (auf deutsch übersetzt: wir alle) aufkommen soll.

Das wäre dann eine Grundlage für eine politische Diskussion, die man ja durchaus (kontrovers) führen kann.

Aber schreibe bitte nicht so einen behämmerten Unsinn wie 'der Richter soll das Schmerzensgeld zahlen' oder jammere über die dicken Benzen der Anwälte (ich wüßte nicht, wieso man als Gläubiger einen Anwalt braucht, um ein vollstreckbares Urteil per Gerichtsvollzieher durchzusetzen).

Dann kann man dich auch wieder ernst nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

>Dann sag doch bitteschön gleich, daß für jegliche Schäden immer erst mal der Staat (auf deutsch übersetzt: wir alle) aufkommen soll.
--------------------------------------------
Das tut er bereits auf der Seite der Täter.
Nur bei den Opfern nicht.
--------------------------------------------
>Wenn du mal am Steuer nicht so richtig aufpaßt und wegen fahrlässiger KV ein Schmerzensgeld von 6000 EUR zahlen müßtest, würdest du dich hier sicher bitter beklagen, wenn man dir deswegen den letzte Cent wegpfändet oder dich ins Arbeitslager steckt, damit du auch ja deine Schulden zügig abarbeiten kannst.
----------------------------------------------------------------
Wenn ich einen Fehler gemacht habe,habe ich immer noch so viel Ar... in der Hose und stehe dafür ein.Aber dieser Freund versucht sich nur mit dem Gesetz im Rücken vor der Verantwortung zu drücken.Jetzt macht er Drogentherapie auch auf die Kosten der Allgemeinheit.
--------------------------------------------
>(ich wüßte nicht, wieso man als Gläubiger einen Anwalt braucht, um ein vollstreckbares Urteil per Gerichtsvollzieher durchzusetzen).
--------------------------------------------
Nicht jeder ist juristisch soweit ausgebildet.
Ich bin Rdf.u.Fs.Techniker Meister und kein jurist.Ein Anwalt kann mir auch kein Schaltbild erklären.Ich bekomme mein Geld auch nur bei erfolgreicher Tätigkeit und nicht nach der Gebührenordnung.

-- Editiert von FSD am 15.09.2008 12:52:52

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich bekomme mein Geld auch nur bei erfolgreicher Tätigkeit und nicht nach der Gebührenordnung.

Ach, Anfahrtskosten nimmst du keine, auch wenn die Diagnose dann 'das Ding ist hinüber, könnense wegschmeißen' lautet? Da wärst du der erste, der nur Erfolgshonorare nimmt.

> Wenn ich einen Fehler gemacht habe,habe ich immer noch so viel Ar... in der Hose und stehe dafür ein.

Wenn du *kannst*, ja. Aber wenn du pleite bist, wie willst du dann dein Opfer auszahlen? Mit Blut?

> Jetzt macht er Drogentherapie auch auf die Kosten der Allgemeinheit.

Könnte er sie sich denn selbst leisten? Und wie sollte er ohne Therapie jemals wieder genug Geld verdienen, dir deinen Schaden zu ersetzen?
Also zahlt doch schon die Allgemeinheit (u.a.) dafür, daß du deinen Schaden mal wiederbekommst. Was willst du noch?

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Mir ist noch nicht so recht klar geworden,auf welcher Seite Du stehst?Warscheinlich bist Du ein mittelloser Straftäter! Oder?
Der Ansatz von Dir war genial:Arbeitslager

>Können Sie wegschmeissen, natürlich kann ich das sagen, nachdem ich das Gerät fachgerecht geprüft habe.Auf blauen Dunst habe ich noch nie so unqualifizierte Aussagen getroffen. :cool:

Wer hat Ihm denn die Drogen eingeschmissen,doch Er selbst.Es hat ihn bestimmt keiner gesagt,daß Er sich krank machen soll.
>Wenn du *kannst*, ja. Aber wenn du pleite bist, wie willst du dann dein Opfer auszahlen? Mit Blut?
Selbst wenn ich von H4 leben müsste,würde ich immer noch eine kleine Rate aufbringen.
Es gibt nämlich den Begriff Ehrgefühl,dies scheint nur der jüngeren Generation nicht ausreichend vermittelt worden zu sein.(Nicht alle aber leider doch einige). :neck:

Wenn Du aber so ein Schlaumeier bist,wie Du vorgibst zu sein, dann hätte auch der Hinweis kommen können: weisser Ring Opferhilfe oder Versorgungsamt-Opferhilfe!
Aber leider kommt Dir ja sowas nicht in den Sinn.!
:fight:
-- Editiert von FSD am 15.09.2008 15:26:26

-- Editiert von FSD am 15.09.2008 15:34:58

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Warscheinlich bist Du ein mittelloser Straftäter

Du hast echt den Schuß nicht gehört, oder?

> Der Ansatz von Dir war genial:Arbeitslager

Wie schnell möchtest du denn 6000 EUR zurück? Wenn der Typ nichts kann, bekommt er sicher kein Monatsgehalt von 3000 EUR, sondern eher eines von 500. Dann wartest du auch 1 Jahr auf dein Geld.
Noch mehr Spaß hast du dann, wenn ein ungelernter Arbeiter im Arbeitslager einen Schaden von 100.000 EUR abarbeiten soll.
Da ist es wirklich billiger, darauf zu hoffen, daß er es im Leben noch mal zu was bringt und das schneller abzahlen kann.

> Es gibt nämlich den Begriff Ehrgefühl,dies scheint nur der jüngeren Generation nicht ausreichend vermittelt worden zu sein

Wenn du so pauschal von einem auf alle schließt, könnte ich genau so sagen, die ältere Generation besteht nur aus sturen Dummschreibern, die nicht bis über ihre Nasenspitze hinaus denken können.

Zu deinem Glück habe ich Respekt vor dem Alter - aber nicht wegen des Alters allein, das ist kein Verdienst.
Du hast dir hier mit deinem Standpunkt hingegen keinen Respekt erworben.

> Aber leider kommt Dir ja sowas nicht in den Sinn

Wenn du etwas weniger Unsinn geschrieben hättest, hätte ich mich nicht auf den Unsinn konzentrieren müssen.

Trollartig bescheuerte Thesen in ein Forum zu stellen und sich dann zu beschweren, daß man darauf entsprechend reagiert, anstatt etwas völlig anderes zu schreiben, ist wirklich untereste Schublade.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Wenn du etwas weniger Unsinn geschrieben hättest, hätte ich mich nicht auf den Unsinn konzentrieren müssen. :grins:
Richtig,daß Du von Dir auf andere schließt.
Wenn du schon zitierst,dann must Du es auch vollständig machen und nicht nur auszugsweise.
>Es gibt nämlich den Begriff Ehrgefühl,dies scheint nur der jüngeren Generation nicht ausreichend vermittelt worden zu sein.(Nicht alle aber leider doch einige).<

Wenn die Argumente ausgehen,kommen wieder nur beleidigungen.Das zeigt mir schon.... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Wenn die Argumente ausgehen,kommen wieder nur beleidigungen.

Ich bin nicht persönlich geworden, du schon.

Oder hast du schon vergessen, wer hier wen als Straftäter bezeichnet hat?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

In der Tat ist absolut ungerecht, dass die Täter, die willentlich anderen Schäden zufügen im Endergebnis unbestraft bleiben.
Dadurch werden noch mehr Leute zu Übeltaten angespornt, insbesondere wenn sie daraus Vorteile ziehen können.
Krass gesagt werden so die Übeltäter *gezüchtet* - Wenn das kein Ergebnis falchen
Politik ist !? Die Bürger dürfen dafür ausbaden.



5x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> In der Tat ist absolut ungerecht, dass die Täter, die willentlich anderen Schäden zufügen im Endergebnis unbestraft bleiben.

Das ist natürlich Blödsinn, denn in Haft müssen sie natürlich ggfs. schon.

Hier geht es um den (zivilrechtlichen) Schadensersatz, der hat mit ´Strafe´ genau gar nichts zu tun.

Und wer meint, nur weil er pleite ist und das auch sein Leben lang bleiben will, könne er ´ungestraft´ jeden beliebigen Schaden anrichten, der findet sich schnell hinter skandinavischen Fenstervorhängen wieder...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

>Hier geht es um den (zivilrechtlichen) Schadensersatz, der hat mit ´Strafe´ genau gar nichts zu tun.<
Wenn ich mir von dem Täter Geld geborgt oder sonst ein Geschäft getätigt habe,muss ich dir beipflichten.

Aber wie ist es denn mit der Tatsache,das der Staatsanwalt eine Straftat nachweist und den Täter wird verurteilt, z.B 1J auf Bewährung und zahlung einer Wiedergutmachung in der Form eines Schmerzensgeldes.Jetzt ist es doch ein teil der Strafe.Also,müsste die Staatskasse das Geld Verauslagen,genauso wie das Zeugengeld und die Anwalts und Gerichtskosten.Alles andere macht doch gar keinen Sinn,sonder währe ja ein Urteil gegen den Geschädigten.
Wenn der Täter z.B. auf 15J Haft verurteilt wird,hätte der Geschädigte ja kaum eine reelle Möglichkeit sein Geld zur Genesung zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Also,müsste die Staatskasse das Geld Verauslagen

Dein ´also´ ist ein non sequitur, d.h. das folgt keinesfalls aus dem vorher gesagten.

Warum muß denn der Staat, der die Strafe verhängt, diese selbst zahlen? Absurdistan. Aus was für einem ´also´ willst du *das* denn herleiten?

> genauso wie das Zeugengeld und die Anwalts und Gerichtskosten

Wieso verauslagt die der Staat, wenn jemand verurteilt wurde?

> sonder währe ja ein Urteil gegen den Geschädigten

Wieso? Eine Nichtzahlung könnte durchaus einen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen darstellen, dann kommt der Täter in den Knast.

> Wenn der Täter z.B. auf 15J Haft verurteilt wird,hätte der Geschädigte ja kaum eine reelle Möglichkeit sein Geld zur Genesung zu bekommen.

Wie man´s macht, macht man´s verkehrt. Würde man ihn frei rumlaufen lassen, damit er den Schadenersatz erarbeiten kann, wäre das auch nicht recht.

Für solche Fälle gibt es den Weißen Ring u.ä.


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

> genauso wie das Zeugengeld und die Anwalts und Gerichtskosten

>Wieso verauslagt die der Staat, wenn jemand verurteilt wurde?

Ich weis nur,daß die Gerichtskasse das Zeugengeld auszahlt.Das der Pflichtverteidiger gestellt wird,das die Unterbringung finanziert wird usw.Das Gericht hat doch die beste Möglichkeit sich das Geld vom Straftäter wiederzuholen.Genauso wie die Gutachter bezahlt werden oder die Drogensüchtigen einen kostenlosen Entzug finanziert bekommen.Es wird doch alles getan um den Straftätern das Leben möglichst einfach zu gestalten.Wann wird denn endlich auch mal was für die Opfer getan?
>Wie man´s macht, macht man´s verkehrt. Würde man ihn frei rumlaufen lassen, damit er den Schadenersatz erarbeiten kann, wäre das auch nicht recht.Warum muß denn der Staat, der die Strafe verhängt, diese selbst zahlen? Absurdistan. Aus was für einem ´also´ willst du *das* denn herleiten?< Um der Gerechtigkeit zum Recht zu verhelfen!!! Es ist doch Geld für die Täter da,da fragt doch auch keinerwarum?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Der Richter verhängt eine Strafe, z.B.3J und eine Wiedergutmachung in Form eines Schmerzensgeldes.(Ein Urteil)
Aber jetzt ist die Sache erledigt, es kümmert sich keiner ob der Straftäter einsitzt oder Wiedergutmachung leistet.Soll doch der Geschädigte und der Staat sehen wo er bleibt.Was kümmert es den Richter oder das Gericht ob der Täter einsitzt.
So stellt sich das dar.Es muss doch im Interresse des Gerichts liegen,das der Straftäter zur "vollen" Verantwortung herangezogen wird.Wenn Er dazu nicht in der Lage ist,müsste der Staat in die Pflicht genommen werden.Es kann doch nicht sein,daß das Opfer im Regen stehen gelassen wird und drauf hoffen soll,daß eventuell eine private Stelle die Pflichten übernimmt.
Die kopplung von Schmerzensgeld mit den Bewährungsauflagen währe mal ein erster Schritt.
Wenn da das Gesetz eine Lücke hat,sollte sich mal ein schlauer Kopf, mit aller Macht darum kümmern.
Ich habe das zwar nicht in Anwaltsdeutsch verpackt sonder nur mit einfachen Worten ausgedrückt wo der Schuh drückt.

-- Editiert von FSD am 26.09.2008 18:38:46

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Das der Pflichtverteidiger gestellt wird

... was in den allermeisten Fällen gar nicht der Fall ist.

> Genauso wie die Gutachter bezahlt werden

> Es wird doch alles getan um den Straftätern das Leben möglichst einfach zu gestalten

Ein Gutachten wird im Prozeß gemacht, wenn der ´Straftäter´ noch gar nicht verurteilt ist.
Daß manche am liebsten schon einem Angeklagten alle Rechte verwehren möchten nach dem Motto ´wer erst mal vor Gericht steht, der ist auch schuldig´, ist mir bekannt.

> es kümmert sich keiner ob der Straftäter einsitzt oder Wiedergutmachung leistet

Das ist natürlich Blödsinn. Wenn die Wiedergutmachung Teil des Urteils ist, dann ist deren Nichteinhaltung auch ein Widerrufsgrund für die Bewährung, wie oben geschrieben.

> Die kopplung von Schmerzensgeld mit den Bewährungsauflagen währe mal ein erster Schritt.

S.o.

> Wenn Er dazu nicht in der Lage ist,müsste der Staat in die Pflicht genommen werden.

Der Staat tut schon ziemlich viel für seine Bürger, und es ist natürlich immer einfach, nach ihm zu rufen.

Mir haben auch schon Unbekannte nachts den Wagen demoliert, da freust du dich sicher auch, wenn du als Steuerzahler für den frischen Lack meines Benz zahlen sollst.

> Wenn da das Gesetz eine Lücke hat

Das Gesetz hat gar keine.

> sollte sich mal ein schlauer Kopf, mit aller Macht darum kümmern.

Ach, und du meinst, in den letzten 50 Jahren haben sich nur Idioten und Ignoranten damit befaßt? Du stellst dich gerade über tausende studierter Leute, die von Millionen Deutschen gewählt wurden. Aber man selbst weiß ja immer besser, wie die Nationalmannschaft aufgestellt oder Politik betrieben werden soll.




0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

>Der Staat tut schon ziemlich viel für seine "Bürger"?, und es ist natürlich immer einfach, nach ihm zu rufen.
Bürger ist nicht korrekt:Straftäter währe richtiger.Die Bürger zahlen dem Staat die Steuern, die er dann zum Teil den Straftätern zukommen lässt.(Staatliche Unterbringung,Gutachter,Zeugengeld,Anwälte,Gerichtskosten,uvvm.)
Nur wenn dann der Geschädigte nach dem Staat fragt,ist es plötzlich unanständig.
>Wenn da das Gesetz eine Lücke hat
Das Gesetz hat gar keine.Ach, und du meinst, in den letzten 50 Jahren haben sich nur Idioten und Ignoranten damit befaßt? Du stellst dich gerade über tausende studierter Leute, die von Millionen Deutschen gewählt wurden. Aber man selbst weiß ja immer besser, wie die Nationalmannschaft aufgestellt oder Politik betrieben werden soll.<
Das das totaler Unsinn ist,weist Du selbst.Ich bin nicht Gott,Du?

Mir haben auch schon Unbekannte nachts den Wagen demoliert, da freust du dich sicher auch, wenn du als Steuerzahler für den frischen Lack meines Benz zahlen sollst.<
Ich habe für meinen Benz eine,von mir bezahlte, Kaskoversicherung. Warum sollte ich mich über Deinen Schaden freuen??? Welche staatliche Stelle hat Dir denn den Lack bezahlt???



-- Editiert von FSD am 27.09.2008 11:33:19

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Nun wollen wir mal den Sarkasmus einstellen und zum Thema zurück kommen. :augenroll:

Es gibt auch Staatliche Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen.
Der Bundestag hat deshalb 1976 das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten einstimmig beschlossen.
Man muss einen Antrag stellen bei dem Zuständigen Versorgungsamt.
(Es hilft auch zunächst jede Polizeidienststelle,jede Krankenkasse und jede Sozialhifestelle,weiter.)
2. Verkehrsopferhilfe
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1 V
20095 Hamburg
3.Private Hilfsorganisationen
Weisser Ring
Weberstrasse 16
55130 Mainz-Weisenau
Opfer Notruf: 01803-343434

Arbeitskreis der Opferhilfe Deutschland e.V.
Perlebergstrasse 27
10559 Berlin
Tel.:030-39407780

Darüberhinaus:BÜRGERTELEFONE
Rente 01805-6767-10
Unfallversicherung/Ehrenamt 01805-6767-11
Arbeitsmarktpolitik und förderung " 12
Arbeitsrecht " 13
Teilzeit,Altersteilzeit,Minijob " 14
Infos für behinderte Menschen " 15
Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service
info.gehoerlos@bmas.de
Schreibtelefon " 16
Fax " 17

www.bmas.bubd.de info@bmas.de

Zur Durchsetzung von Entschädigungen,immer einen guten Fachanwalt suchen.
Und das Gesetz hat doch Lücken, extra für die Anwälte.Sonst würden ja keine Straftäter frei kommen.

:fight:



















-- Editiert von FSD am 27.09.2008 13:36:25

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Bürger zahlen dem Staat die Steuern, die er dann zum Teil den Straftätern zukommen lässt

Straftäter sind für dich keine Bürger? Sind wir schon wieder soweit, daß Menschen in zwei Klassen eingeteilt werden?

> Ich habe für meinen Benz eine,von mir bezahlte, Kaskoversicherung.

Die für Vandalismus zahlt?

> Warum sollte ich mich über Deinen Schaden freuen???

OK, Ironie verstehst du also auch nicht.

> Welche staatliche Stelle hat Dir denn den Lack bezahlt???

Ich meinte, wenn ich hingehen würde und sage ´jetzt soll mir der Staat den Schaden ersetzen, den irgendein Unbekannter an meinem Auto hinterlassen hat´, dann würdest du sicher einwerfen ´wieso soll ich für dessen Lack zahlen mit meinen Steuergeldern´.
Jetzt verstanden?

> das Gesetz hat doch Lücken, extra für die Anwälte.

Mit deinem Stammtischniveau kannst du dich woanders auswürgen.

> Sonst würden ja keine Straftäter frei kommen.

Bitte gib mir ein konkretes Beispiel, wo ein Straftäter wegen einer ´Gesetzeslücke´ freikommt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
FSD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

>Straftäter sind für dich keine Bürger? Sind wir schon wieder soweit, daß Menschen in zwei Klassen eingeteilt werden?
Straftäter sind KEINE Mitbürger mehr,Sie haben sich gegen recht und ordnung gestellt.
Zweiklassengesellschaft gibt es schon lange.


>das Gesetz hat doch Lücken, extra für die Anwälte. Naklar,sonst gäbe es keine Winkeladvokaten.Wer holt denn die Straftäter vorzeitig aus dem Knast. :neck:
:party: :cheers: :dance:

-- Editiert von FSD am 27.09.2008 17:26:13

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.147 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12