Schmerzensgeld nach sexueller Nötigung und beleidigung

24. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb412995-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach sexueller Nötigung und beleidigung

Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.

Im August letzten Jahres habe ich den Vater meines Sohnes angezeigt wegen Beleidigung und sexueller Nötigung.

Es kam zu einer Verhandlung und ich wurde als Zeugin geladen.

Mir wurden 500€ schmerzensgeld zugesprochen die bis gestern (23.04.2015) gezahlt werden sollten.

Mein Ex-Freund sagte mir vor wenigen Tagen er wird nicht zahlen und lässt alles auf sich zukommen und schaut mal was passiert.

Ich habe mir das Urteil bei Gericht angefordert und darin steht dass das Verfahren nur unter den oben genannten Vorraussetzungen vorläufig eingestellt wird.

Jetzt ist die Frist abgelaufen und ich habe keine Geld erhalten.

Was wird jetzt passieren ?

Er bezieht seit 2 Monaten Hartz 4. schützt ihn das in irgendeiner Form vor seiner zahlungspflicht?

Ich hoffe Sie können mir einen Tipp geben.

Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wir haben es hier offensichtlich nicht mit einem Urteil zu tun, sondern mit einer Einstellung. Diese Einstellung hat nur Bestand, wenn die Auflagen erfüllt werden. Teile dem Gericht unter Angabe des Aktenzeichens mit, dass zum einen nicht gezahlt wurde und zum anderen der Angeklagte sich auch abschliessend geweigert habe, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dann wird dem Verfahren Fortgang gegeben.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

So ist es. Das neue Verfahren wird dann aber vermutlich mit einer an die Justizkasse zu zahlenden Geldstrafe enden - Schmerzensgeld gibt es dann eher nicht mehr.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Kann man aber zivilrechtlich einklagen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Gewiß doch - auf eigene Kosten und mit ungewissen Vollstreckungsaussichten...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, da so ein Titel 30 Jahre hält, würde ich das machen, zumal die Kosten ja auch wieder eingetrieben werden können, und ein Mahnbescheid ja nicht die Masse kostet.

wirdwerden

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#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Wer aber schon nicht das Angebot des Gerichts mit der Geldauflage annimmt, wird sich wihl auch vor dem auf die gleiche Summe laufenden Mahnbescheid sträuben. Das geht bekanntlich mit einem Einzeiler und ihne jeden Aufwand. Dann ist die Frau wieder da, wo muemmel sie sieht.
Wenn der Vater auf absehbare Zeit jemals 500€ übrig haben sollte, dann sind die wohl deutlich unproblematischer per Unterhaltstitel eingeheimst. Da sind die Anforderungen bequemer.

Ganz abgesehen davon bestehen ja auch noch Beweisprobleme. Daher sehe ich die Position noch schlechter. Ich teile auch nicht muemmels Gewissheit, dass das Verfahren mit einer Verurteilung endet. Der Mann scheint sich seiner Sache ja sicher zu sein, was natürlich auch auf einer zu naiven Einschätzung seinerseits beruhen könnte. Ich kann der Schilderung der TE aber nur das Stellen einer Anzeige entnehmen, keine Beschreibung einer vermeintlich tatbestandsmäßigen Handlung. Solche Delikte passieren typischerweise auch eher in 4-Augen-Situationen. Dem gegenüber hat die TE in einem Zivilprozess die volle Beweislast.
Ich sehe die Chancen also erstmal als bescheiden an. Aber ich weiß ja auch nicht, was sie noch weiß und hier nicht erwähnt hat.

Eine Beleidigung ist aber nun auch nicht der schwerste Vorwurf. Von der sexuellen Nötigung scheint das Gericht bisher nicht sinderlich beeindruckt zu sein, sonst hätte es wohl keine Einstellung angebiten und das Schmerzensgeld so niedrig angesetzt.

Aufgrund einer so knappen Schikderung kann man zu möglichen Ausgängen meiner Meinung nach also nicht wirklich was sagen. Festhalten kann man wohl mal, dass esin der Regel nicht sinnvoll für die Beziehung auf Elternebene ist, wenn man den anderen Elternteil mit Strafanträgen wegen Beleidigung überhäuft.

-- Editiert von Hafenlärm am 24.04.2015 22:20

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Alter Trick: man lasse einen Titel 5-10 Jahre liegen, dann vollstrecken. Klappt sehr häufig, weil sich die Betroffenen dann in Sicherheit wiegen.

Vor allen Dingen, Unterhalt verjährt ratz fatz. So ein Titel aus einem anderen Grund ....das hat schon was.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 25.04.2015 09:49

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