Schmerzensgeld nach sexuellem/schweren sexuellem Missbrauch.

2. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
User9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach sexuellem/schweren sexuellem Missbrauch.

Ein ca. 7-jähriges Kind wir von einem 17-jährigen Jungen schwer missbraucht (Täter gestand auch oralen sowie analen Missbrauch).
Da der Täter die Tat gestand, wurde er nur zu "sexuellem Missbrauch" auf 1 Jahr Bewährung bestraft.

Der 7-jährige hat sehr großen seelischen Schaden genommen. Er war vor einiger Zeit für 3 Monate in der Kinderpsychatrie, wg. Ängst, Phobien, posttraumatischen Belastungtrauma, Selbstmordgedanken.
Auch das Leben der Eltern hat sich negativ geändert.

FRAGE: Wie lange kann das Kind Schmerzengeld einfordern? Können die Mutter wg. Schockschaden verklagen? Und wie lange ist das möglich nach Urteilsverkündung?
Danke für Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Der Schmerzensgeldanspruch verjährt nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Maßgeblich für den Beginn ist der Zeitpunkt, an dem man den Täter kennt.

Ein Schadenersatz für die psychischen Folgen bei den Eltern dürfte eher nicht drin sein. Angehörigen von Verbrechensopfern wird nur in Ausnahmefällen Schmerzensgeld gewährt.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

So ganz kann die Geschichte ja nicht stimmen. Ob man eine Tat dann auch zugibt, ändert nichts daran, dass man wegen ihr auch verurteilt wird. Jedenfalls soweit man mal von der Problematik rund um "Deals" absieht.
Problem war wohl eher, dass der Täter nicht volljährig war. Dem hätte man vielleicht entgegnen können, dass das Kind dadurch seelisch schwer geschädigt wird. Ist jetzt aber sowieso vorbei und das Gericht wird ja wissen, was es da gemacht hat.
Irritierend ist nur auf den ersten Blick, dass es dafür eine so milde Strafe gab. Aber Sie schreiben ja nichts vom genauen Vorwurf und es gab sicherlich noch weitere Umstände. Hierbei (!) wirkt dann auch das Geständnis strafmildernd. Bei der Abgrenzung zum schweren Missbrauch aber noch nicht.

Was Ansprüche des Kindes angeht, sollten die Eltern sich an eine darin erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Grundsätzlich gibt es diese Möglichkeit nämlich. Nur werden die Eltern ja nicht selber eine Kkageschrift heinbekommen und beubder Sache vielleicht auch zu emotional rangehen. Das muss also ein Fachmann machen, nur so können auch alle Ansprüche des Kindes garantiert werden. Probkematisch wird es, wenn der Täter einfach kein Geld hat, wovon erstmal auszugehen ist. Aber irgendwann wird er wohl mal an Geld kommen.
Dazu gibt es vielleicht auch Tipps beim JA, weiß ich aber nicht. "Opferberatungsstellen" gibt es ja genug, sind den Eltern aber bestimmt schon bekannt.

Ansprüche für Eltern würde ich auch verneinen.

-- Editiert von Hafenlärm am 02.05.2015 13:59

1x Hilfreiche Antwort

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