Schmälert Kindergeld den Grundfreibetrag wenn volljähriges Kind (Empfänger) Nebentätigkeit nachgeht

29. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
gulaschsuppe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmälert Kindergeld den Grundfreibetrag wenn volljähriges Kind (Empfänger) Nebentätigkeit nachgeht

Nehmen wir an, dass ein volljähriges Kind, das als Student unter 25 Jahren in der Erstausbildung Kindergeld von einem Elternteil erhält, sowie Unterhalt von einem anderen Elternteil neben dem Studium einer Tätigkeit als Werksstudent nachgeht. Die Jahreseinkunft der Werkstudententätigkeit liegt unter dem Grundfreibetrag von 8820 €. Die Unterhaltssumme wurde nach Absprache festgelegt und lässt sich daher als freiwillig wiederkehrender Bezug werten.

1. Verringert Kindergeld (unabhängig von der Tatsache, dass sich zwar der UnterhaltsANSRPUCH durch Kindergeld und Nebentätigkeit verringert) in diesem Fall den Grundfreibetrag?
2. Und muss Kindergeld in der Einkommenssteuererklärung des Kindes angegeben werden?


Zwar hat die Höhe des Einkommens in diesem Fall keinen Einfluss darauf, ob dem Kindergeldempfänger weiterhin Kindergeld zusteht, allerdings wird das Kindergeld eines volljährigem Kindes eben diesem als Einkommen zugerechnet. Zumindest sehen dies einige Rechtssprechung unter anderem vom Bundesverfasssungsgericht so: [link=http://lexetius.com/2011,3679]BVerfG, Beschluss vom 14. 7. 2011 – 1 BvR 932/10 - Siehe Absatz 18 und 37[/link], [link=http://lexetius.com/2005,2626]BGH, Urteil vom 26. 10. 2005 – XII ZR 34/03 ; OLG Zweibrücken[/link]. Die verlinkten Rechtssprechungen beziehen sich allerdings auf den Einfluss von Kindergeld auf Unterhaltsanspruch und nicht auf das Steuerrecht.

Andererseits wird im Einkommenssteuerrecht Kindergeld nirgends genannt. Die einzige Einkunftsart zu der Kindergeld zählen könnte wären wiederkehrende Bezüge nach § 22, dort steht aber in Absatz 1 Satz 2: Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gewährt, so sind sie nicht dem Empfänger zuzurechnen;

Dies lässt sich auch kürzen zu: Werden die Bezüge freiwillig oder ... einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gewährt, so sind sie nicht dem Empfänger zuzurechnen; Da das Kind in diesem Fall unterhaltsberechtigt ist würde diese Art eines wiederkehrenden Bezugs nicht diesem zugerechnet werden...

Es findet sich nur ein recht unseriöser Artikel auf der Seite juraforum.de der auf diesen Spezialfall eingeht, dort heißt es, dass Kindergeld nicht als Einkommen gilt: Auch für Studenten ist diese gesetzliche Regelung von Bedeutung: erhalten sie Kindergeld und gehen sie einem Nebenjob nach, kommen sie schnell über den für Studenten geltenden Steuerfreibetrag hinaus. Würde jetzt das Kindergeld ebenfalls als Einkommen angerechnet werden, unterlägen sehr viele Studenten aufgrund ihres Einkommens der Steuerpflicht. Somit wäre ihnen in finanzieller Weise kaum geholfen. Allerdings gibt es für diese Aussage keinerlei Belege...

Kann vielleicht jemand aufklären?

-- Editiert von gulaschsuppe am 29.10.2017 23:06

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Die Regelung in § 3 Nr. 24 EStG ist doch aber recht eindeutig? Demnach sind alle Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz steuerfrei.

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#2
 Von 
gulaschsuppe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Verdammt, Verdammt, Verdammt...

Ja ist Sie, vielen Dank. Und ich such mich halbtot =D

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Oh, meine Reanimation war also erfolgreich :grins:

Gern geschehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

(Doppelpost, sorry)

-- Editiert von so475670-44 am 29.10.2017 23:39

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