Schlussrechnungen und Rückzahlungen zum Vertragsende von eineigen Stromanbietern unter aller Sau!

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)
Schlussrechnungen und Rückzahlungen zum Vertragsende von eineigen Stromanbietern unter aller Sau!

Ich hatte mit mit meinem Stromanbieter nachdem ich zum Vertragsablauf gekündigt habe nur Ärger was wie ich im Netz nachlesen konnte aber kein Einzelfall ist da sind einige schwarze Schafe unterwegs!
GF hat nach meiner Kündigung einfach das SEPA Mandat gekündigt bzw. gemeint ich müsste künftig selber überweisen!
Habe ich nicht gemacht und wenn ich sehe was bezüglich Schlussrechnungen da abgezopgen wird dann ist mir klar warum Kunden nach Kündigung die letzten Beiträge selber überweisen sollen!

Zur Vorbeugung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Betr. Schlussrechnung nach Vertragsende!

Seit meiner Kündigung zum xx.xx.2018 warte ich nun auf die Schlussrechnung von xxxxxxx und das der Bonus welcher bei Vertragsabschluss versprochen und vereinbart wurde verrechnet wird!
Für die Vorlage einer korrekten Schlussrechnung haben Sie laut Gesetz nun bis zum xx.xx.2018 Zeit!
Senden Sie mir die Schlussrechnung per Brief bis zum xx.xx.2018 an
xxxxxxxx xxxxxxxx
xxxxxxx xx
xxxxxx Mustermann

Sollte aus der Schlussrechnung ein Guthaben hervorgehen zahlen Sie dieses Guthaben bis spätestens 19.04.2018 auf das Konto von dem Sie meinen Beitrag eingezogen haben ein oder senden Sie mir bis zum 19.04.2018 ein Verrechnungsscheck zu!

Die Schlussrechnung wird dann aber auf jeden Fall von der Verbraucherzentrale geprüft werden!

Sollte mir die korrekte Schlussrechnung nicht bis zum xx.xx.2018 vorliegen befinden Sie sich also dann bereits in Verzug!
In diesem Fall werde ich umgehend die letzten 3 Beitragszahlungen von meiner Bank Rückbuchen lassen!

MfG xxxxx xxxxx

Kann mann das so machen????




-- Editiert von Der Bürger-King am 20.03.2018 21:08

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Der Bürger-King):
Kann mann das so machen????

Klar.

Wenn man mit den Konsequenzen leben kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)

Konsequenzen????

Wenn sich der Anbieter in Verzug befindet was anscheinent so eine Masche ist ?

Dann .... ich mir Beiträge zurück wie angekündigt!

Soll sich der Stromanbieter eben dann einen RA nehmen immer sind die Kunden die Dummen so drehe ich den Spieß mal um!


Der Anbieter kann ja mit Erstellung der Abschlussrechnung usw. inerhalb der gesetzten Frist (Gesetzliche / Regelung) allem ärger aus dem Weg gehen!

Gruß

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Der Bürger-King):
Dann .... ich mir Beiträge zurück wie angekündigt!

Tja, und dann bekommt man zivilrechtlich und strafrechtliche Probleme.
Wie immer wenn man Leistungen bezieht und rechtswidrig nicht bezahlt.



Zitat (von Der Bürger-King):
so drehe ich den Spieß mal um!

Nö.
Aber das erklären Dir dann schon die Gerichte ...



Zitat (von Der Bürger-King):
Der Anbieter kann ja mit Erstellung der Abschlussrechnung usw. inerhalb der gesetzten Frist (Gesetzliche / Regelung) allem ärger aus dem Weg gehen!

Selbstjustuiz ist in Deutschland immer noch nicht erlaubt.
Man sollte lieber den Rechtsweg beschreiten, so wie es vorgesehen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat:
Wie immer wenn man Leistungen bezieht und rechtswidrig nicht bezahlt.


Ich beziehe keine Leistung ich erwarte das der Anbieter seiner Gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und in der gesetzten gesetzlich geregelten Frist von 6 Wochen das regelt was er regeln muss!!

Im Verzugsfall werde ich wie angekündigt dann Beiträge zurück holen !

???
Wie immer wenn man zuviel Leistungen (Beiträge) bezieht und rechtswidrig nicht in der gesetzten Frist Abrechnet bzw. zurückzahlt! - - - Das trift hier auf den Stromanbieter zu!!

Die Masche - Kunden die nach 12 Monaten den Anbieter wechseln und Kündigen wird das SEPA Mandat vom Anbieter gekündigt sodass der Kunde die letzten Beiträge selber überweisen soll hierfür gibt es kein Grund da das Mandat erst mit Vertragsende beendet wird!
Warum Kündigt der Anbieter das Mandat? In der Hoffnung das Kunden die letzten Beiträge nicht überweisen!
Der kunde zahlt nicht somit muss der Anbieter den versprochenen Bonus zum Jahresende nicht zahlen!!!

Dazu liegen schon einige Anzeigen auch bei der B-Netzagentur vor!

Genau so ist der Anbieter bei mir vorgegangen nach der Kündigung nur weis ich mir zu helfen und habe die Sache zur Anzeige gebracht erst nach der Anzeige wurde der Anbieter weich und hat das von Ihm gekündigte SEPA Mandat wieder Aktiviert!!

Das hat auch mit selbstjustiz nicht zu tun ein RA macht nichts anderes er setzt dem Anbieter eine Frist und dann .....

Gruß

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#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Der Bürger-King):
GF hat nach meiner Kündigung einfach das SEPA Mandat gekündigt bzw. gemeint ich müsste künftig selber überweisen!


Es besteht kein Grund, dass der Einzug nicht mehr erfolgt. Der Lieferant befindet sich im Annahmeverzug.

Das ist aber alles kein Grund für Rückbuchungen. Zählerstände notieren, Schlussrechnung anmahnen etc.

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#6
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn man weis was der Anbieter bezwecken will kann man doch vorbeugend dagegen was machen und mir hat es geholfen habe nun meine Schlussrechnung bekommen und Soll - - ZEITNAH - - nun über 260 Euro zurück bekommen!

Damit ich diese 260 Euro auch möglichst Zeitnah erhalte setze ich deswegen auch zeitnah (Heute noch) eine 14 tägige Frist zur Zahlung mit Androhung das im Verzugsfall Beiträge in Höhe des Guthabens Rückgebucht werden!

Es muss nicht immer alles über Gerichte laufen ein RA hätte auch eine Frist gesetzt und dann ........

Gruß

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Der Bürger-King):
Damit ich diese 260 Euro auch möglichst Zeitnah erhalte setze ich deswegen auch zeitnah (Heute noch) eine 14 tägige Frist zur Zahlung mit Androhung das im Verzugsfall Beiträge in Höhe des Guthabens Rückgebucht werden!

DAS ist aber nun ein ganz anderer Sachverhalt als die oben geschilderte Rückbuchung der letzten 3 Beitragszahlungen ...


Der ist juritisch zwar auch nicht 100% korrekt, aber in einer Grauzone. Und die Versorger haben keine große Lust ihre planmäßige Schlampigkeit zum Gegenstand gerichtlicher Urteile zu machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat:
DAS ist aber nun ein ganz anderer Sachverhalt als die oben geschilderte Rückbuchung der letzten 3 Beitragszahlungen ...


Ja - jetzt nachdem die Schlussrechnung gestellt wurde weis ich was ich zu bekommen habe also 260 Euro und die möchte ich (Zeitnah) wie der Anbeiter mitgeteilt hat auch bekommen also setze ich eine Frist zur Zahlung von 14 Tage bis zum .... Danach im Verzugsfall erfolgt eine Rückbuchnung in höhe des Guthabens von 260 Euro!

Basta!

Ich kann mir aber auch auf der Nase rumtanzen lasen wie viele ander Kunden wenn ich lese was sich andere da bieten lassen!

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