Schloss von Wohnungstür defekt - wer zahlt?

11. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Weitseher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 34x hilfreich)
Schloss von Wohnungstür defekt - wer zahlt?

Hallo, mir ist kürzlich folgendes passiert: Beim Verlassen meiner Wonhnung fiel mir auf, dass ich den Türschlüssel nicht mehr ins Schloss einführen konnte, um abzuschließen. Ich habe den Hausmeister angerufen, der sich mit Hausverwaltung und [center][/center]Schlüsseldienst in Verbindung setzte und letzteren bestellte. Der Mitarbeiter stellte fest, dass das Schloss von außen durch Verschleiß defekt war, baute es aus und drehte es um, so dass ich nun von außen wieder abschließen kann, von innen aber nicht. Provisorisch gelöst, aber ich brauche ein neues Schloss. Sowohl Hausmeister als auch der Mitarbeiter vom Schlüsseldienst meinten, dass ich nichts zu verschulden hätte.

Nun bekam ich einen Anruf meiner Hausverwaltung, die mir mitteilte, das ich die Kosten für den Einsatz des Schlüsseldienstes als auch für das neue Schloss, das später eingebaut wird, zu tragen hätte. Als Erklärungsversuch hieß es, dass ich als Mieter für mein Schloss verantwortlich wäre und in den vier Jahren durch meine Nutzung dafür gesorgt hätte, dass es eben nicht mehr funktioniert. Ich habe mich nicht damit einverstanden erklärt und es hieß, dass ich das alte Schloss bis zu meinem Auszug behalten muss und dann dneue bezahlen müsse.

Wer ist nun im Recht? Ich würde mich freuen, wenn man mir einige Quellen nennen könnte, auf die ich mich beziehen kann, sowie Argumente wenn ich mit den Herrschaften erneut Kontakt aufnehmen werde, damit ich ein neues Schloss auf deren Kosten bekommen werde und den kürzlichen Einsatz des Schlüsseldienstes nicht bezahlen muss.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Das Schloß gehört zur Mietsache; ist es defekt, zahlt der Vermieter ein neues - außer Du verschuldest den Defekt; das scheint hier ja nicht so zu sein.

Schlüssel ins Schloß ist ja gerade die Definition eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Sache. :-)

Wenn Du eine Kleinreparaturklausel im Vertrag hast, kann es sein, dass Du die Zeche bezahlst oder Dich beteiligen musst; vermutlich wird die Rechnung durch den Schlüsseldienst schon höher ausfallen, dann bist Du aus dem Schneider.

Und mit einem defekten Schloß würde ich ungern länger als ein paar Tage leben wollen.

Die Logik, dass Du mit einem defekten Schloß leben sollst, dann aber BEI AUSZUG ein neues einzubauen hast, ist an Stumpfsinn ja kaum zu übertreffen. Da musste der Azubi doch ans Telefon, weil die anderen das ohne Lachen zu müssen nicht hätten mitteilen können, oder?

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18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Weitseher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke für die Antwort. Nein, der Azubi war's nicht. ;-) Der zuständige Mitarbeiter hatte wohl a) keine Ahnung oder wollte mich b) für dumm verkaufen.
Wegen der Klausel schaue ich mal im Vertrag nach.

Den Defekt hätte ich im übrigen ja durch die jahrelange Benutzung des Schlosses verursacht, hieß es.

Wie kann ich nun argumentieren, dass ich nicht bereit bin, die Kosten für das neue Schloss und den Einsatz des Schlüsseldienstes zu tragen? Der Schlüsseldienst wurde nicht von mir beauftragt, sondern vom Hausmeister.

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20x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Handelt es sich bei der Beschädigung um eine normale Abnutzung -also hier Verschleiß- braucht der Mieter grundsätzlich nicht zu zahlen. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 538, dass der Mieter „Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden," nicht zu vertreten hat.

Der übliche Verschleiß durch die normale Wohnnutzung ist mit der Mietzahlung bereits abgegolten. Ohne besondere Regelung im Vertrag hat der VM für Instandhaltung und Reparatur sorgen.

Außer beim Tipp von littlebeagle:
Enthält der MV eine Kleinreparaturklausel (KRK), dann spielt es bei kleineren Schäden keine Rolle mehr, wer den Schaden verursacht hat. Auch bei Schäden, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, muss der Mieter dann zahlen.

Hast dein MV eine solche KRK?
Wenn nein, dann argumentiere einfach mit § 538 BGB "

Du kannst sogar den Einbau eines neuen, von beiden Seiten funktionsfähigen Schlosses verlangen!

-- Editiert HeHe am 11.07.2013 13:10

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Weitseher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 34x hilfreich)

Das mit der KRK muss ich noch mal nachschauen.

Aber es kommt noch dreister: Soeben rief mich der Schlüsseldienst an und teilte mir mit, dass ihm die Hausverwaltung mitgeteilt hätte, dass er die Rechnung für den Einsatz an mich schicken soll, weil die Hausverwaltung diese nicht zahlen wird. Wie gesagt, ich habe den Schlüsseldienst nicht beauftragt. Das wurde auch der Hausverwaltung so vom Schlüsseldienst mitgeteilt.

Ich sehe jetzt schon Rechnungen und Mahnungen vom Schlüsseldienst auf mich zukommen weil ich aus Prinzip nicht zahlen werde. Wie soll ich nun vorgehen?

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

wer bestellt, bezahlt. Da Du dem Schlüsseldienst keinen Auftrag erteilt hast, soll er halt schauen, wo er sein Geld herbekommt. Im Prinzip ist seine Aufgabe ganz einfach: der Hausverwaltung die Rechnung schicken, die haben ihn ja auch angerufen.

Sag dem Schlüsseldienst doch einfach, dass Du die Rechnung auch nicht bezahlst und er es ja mal bei Lieschen Müller in Hamburg versuchen könne. Die hat zwar - genau wie Du - auch nichts damit zu tun, aber vielleicht zuviel Geld.

Hast Du vom Schlüsseldienst was Schriftliches, dass das Schloß wegen Abnutzung kaputtgegangen ist? Nicht, dass es auf einmal heisst, Dein Schlüssel wäre nur innen gesteckt ;-)

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Weitseher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 34x hilfreich)

Ich habe nur schriftlich dass das Schloss defekt war, jedoch nicht den Grund. Ich sollte mir das noch schriftlich geben lassen, genau so wie dass die vom Hausmeister beauftragt wurden. Wären die zu beidem verpflichtet oder müssten die das nicht tun? Die Rechnung würde übrigens 75 Euro betragen, müsste ich sie im Falle einer KRK in meinem Vertrag doch zahlen?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Weitseher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 34x hilfreich)

So, Update, sollte nun hoffentlich einfacher sein:

Ich habe erneut mit dem Schlüsseldienst gesprochen, der mir mitteilte, dass er die Rechnung nun doch an die Hausverwaltung schicken wird (obwohl die ihn ja ursprünglich an mich verwiesen haben). Am Telefon fragte ich noch, ob man mir bestätigen könnte, dass das Schloss aufgrund von Verschleiß kaputt ging und als ich später in den Laden ging, wollte man mir dies auf einmal nicht mehr schriftlich geben. Begründung: "Ich mache das nicht, weil ich es nicht mache." Dass der Hausmeister den Schlüsseldienst beauftragt hatte, wollte man mir auch nicht schriftlich geben, weil "die Rechnung jetzt ja eh an die Hausverwaltung geht".

In meinem Mietvertrag habe ich tatsächlich eine KRK von 80 Euro. Das heißt, falls das neue Schloss bis zu 80 Euro kostet, muss ich selbst dafür aufkommen, falls es teurer ist, zahlt es der Vermieter, richtig?



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9x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
In meinem Mietvertrag habe ich tatsächlich eine KRK von 80 Euro. Das heißt, falls das neue Schloss bis zu 80 Euro kostet, muss ich selbst dafür aufkommen, falls es teurer ist, zahlt es der Vermieter, richtig?

Ich denke nicht, weil man beide "Reparaturen" zusammen zählen muss. Das drehen des Schlosses gehört auch zu der Reparaturrechnung und dann kommt sich über 80 € raus.

Außerdem könnte auch die KRK unwirksam sein. Für die Reparatur welcher Teile muss man denn zahlen und gibt es auch einen Jahreshöchstbetrag ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

19x Hilfreiche Antwort


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