Hallo liebe Rechtsinteressierte,
stellt euch mal folgenden fiktiven Fall vor:
Die drei Mitglieder einer Wohngemeinschaft stehen Nachts vor ihrer Tür und das Schloß klemmt. Alle drei versuchen mit ihren Schlüsseln das Schluss zu öffnen - vergeblich, es will einfach nicht mehr!
Die Frau des Vermieters spricht die Empfehlung aus, einen Schlüsseldienst zu bestellen.
Gesagt, getan -> Tür auf -> Schloss zerstört...
Nun die Frage: Wer zahlt die Kosten für den Schlüsseldienst wenn das Schloss einfach aufgrund seines Alters, Verschleiß o.ä., aber auf jeden Fall ohne Verschuldung der Mieter, nicht mehr wollte also auf deutsch kaputt war.
Nach meinen Gefühl (welches aber bei solchen Dingen oft trügt!) der Vermieter, da er doch dafür soren muß dass das Schloß funkioniert usw., oder???
Wäre nett wenn mir mal jemand seine Meinung zu diesem interessanten Fall schildern könnte.
Ich sage schon mal,
Grüße
Mabuze
Schloss kaputt -> Schlüsseldienst -> Wer zahlt???
9. Januar 2006
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Frage vom 9. Januar 2006 | 01:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schloss kaputt -> Schlüsseldienst -> Wer zahlt???
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2006 | 10:54
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Es handelt sich, wenn ich es richtig verstanden habe, um das Schloß zur Haustür.
Dafür haftet der Vermieter.
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
#2
Antwort vom 9. Januar 2006 | 14:59
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Hallo!
Es handelt sich offensichtlich um Eure Wohnungstür?
Der Vermieter muss die Kosten tragen, es sein denn, Ihr habt etwas im Mietvertrag stehen was Euch verpflichtet kleine Reparaturen selbst zu zahlen. Die Grenze wäre da aber auch 75€.
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