Hallo,
bin neu hier und hätte mal eine Frage an euch.
Ich bin in einem Fitnessstudio angemeldet, welches am 30.04. schließt. Nach dem 30.04. sollen wir Mitglieder in einem Fitnessstudio einer ganz anderen Kette weiter trainieren. Die Entfernung zum neuen Studio ist die gleiche, jedoch gefällt mir das Studio (zu klein, wenige Geräte) überhaupt nicht. Nun habe ich vor 2 Tagen dem Studio ein Kündigungsschreiben (außerordentliche Kündigung) zugeschickt. Andere Mitglieder wurden auf eine 14-tägige Kündigungsfrist bei außerordentlichen Kündigungen laut BGB hingewiesen. Trifft das Gesetz denn hier zu? Das Studio gehört einer ganz anderen Kette und ich meine, die dürfen nicht meine Daten einfach "weiterverkaufen"...Hätte ich nicht sogar Zeit, noch am 30.04. zu kündigen?
Was meint ihr?
LG
-- Editier von Gora92 am 25.04.2017 11:03
Schließung des Fitnessstudios
25. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 25. April 2017 | 10:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schließung des Fitnessstudios
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. April 2017 | 12:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119653 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatNun habe ich vor 2 Tagen dem Studio ein Kündigungsschreiben (außerordentliche Kündigung) zugeschickt. :
Hoffentlich per Einschreiben-Einwurf?
ZitatAndere Mitglieder wurden auf eine 14-tägige Kündigungsfrist bei außerordentlichen Kündigungen laut BGB hingewiesen. :
Welcher § soll das denn sein?
Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nach dem 30.04 nicht mehr zur Verfügung steht, dann darf man zum 01.05 kündigen.
Wann wurde die Vertragsänderung denn mitgeteilt?
#2
Antwort vom 25. April 2017 | 12:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für die Rückmeldung.
1. Die Kündigung per Einschreiben-Einwurf raus.
2. Die verweisen wohl auf BGB 626.
3. Dass das Fitnessstudio schließt, wurde vor ca. 4 Wochen mitgeteilt. Allerdings nicht schriftlich sondern im Fitnessstudio hatten die einen Zettel ans Fenster geklebt. Dort steht auch nichts von Kündigungsfrist etc.
LG
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
15 Antworten