Schließung des Fitnessstudios

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gora92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schließung des Fitnessstudios

Hallo,
bin neu hier und hätte mal eine Frage an euch.
Ich bin in einem Fitnessstudio angemeldet, welches am 30.04. schließt. Nach dem 30.04. sollen wir Mitglieder in einem Fitnessstudio einer ganz anderen Kette weiter trainieren. Die Entfernung zum neuen Studio ist die gleiche, jedoch gefällt mir das Studio (zu klein, wenige Geräte) überhaupt nicht. Nun habe ich vor 2 Tagen dem Studio ein Kündigungsschreiben (außerordentliche Kündigung) zugeschickt. Andere Mitglieder wurden auf eine 14-tägige Kündigungsfrist bei außerordentlichen Kündigungen laut BGB hingewiesen. Trifft das Gesetz denn hier zu? Das Studio gehört einer ganz anderen Kette und ich meine, die dürfen nicht meine Daten einfach "weiterverkaufen"...Hätte ich nicht sogar Zeit, noch am 30.04. zu kündigen?
Was meint ihr?

LG

-- Editier von Gora92 am 25.04.2017 11:03

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Gora92):
Nun habe ich vor 2 Tagen dem Studio ein Kündigungsschreiben (außerordentliche Kündigung) zugeschickt.

Hoffentlich per Einschreiben-Einwurf?



Zitat (von Gora92):
Andere Mitglieder wurden auf eine 14-tägige Kündigungsfrist bei außerordentlichen Kündigungen laut BGB hingewiesen.

Welcher § soll das denn sein?


Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nach dem 30.04 nicht mehr zur Verfügung steht, dann darf man zum 01.05 kündigen.



Wann wurde die Vertragsänderung denn mitgeteilt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gora92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Rückmeldung.
1. Die Kündigung per Einschreiben-Einwurf raus.
2. Die verweisen wohl auf BGB 626.
3. Dass das Fitnessstudio schließt, wurde vor ca. 4 Wochen mitgeteilt. Allerdings nicht schriftlich sondern im Fitnessstudio hatten die einen Zettel ans Fenster geklebt. Dort steht auch nichts von Kündigungsfrist etc.

LG

0x Hilfreiche Antwort

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