Guten Abend,
man nehme an es gibt einen Vorstand, der aus 7 Mitgliedern besteht: Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer, Sportwart und 2 weitere Vorstandsmitglieder. Nun treten der Vorsitzende und der Schatzmeister wegen eines internen Streites zurück.
Der verbliebene Vorstand besetzt diese beiden zurückgetretenen Positionen nun intern mit den 2 weiteren Vorstandsmitgliedern vorerst neu - wie es die Satzung erlaubt. Der Vorstand besteht nun nur noch aus 5 Mitgliedern, was auch satzungskonform ist.
Nun möchte der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, um über die Geschehnisse zu informieren und den Vorstand neu zu wählen, um die Mitglieder zu beruhigen. Ist eine Neuwahl des Vorstandes satzungskonform oder? Können alle Positionen neu gewählt werden oder nur die unbesetzten - 2 weitere Vorstandsmitglieder?
Auszug aus der Satzung:
Zitat:
§ 10 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei oder fünf weiteren Mitgliedern. Deren Aufgaben legt die Geschäftsordnung fest.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzenden oder der Stellvertreter, vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen, wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein neues Mitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.
Auszug aus der Geschäftsordnung:
Zitat:3.2. Zusammensetzung des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Sportwart
- dem Schatzmeister
- dem Schriftführer
- und sofern gewählt zwei weiteren Mitgliedern
Die Zuständigkeiten werden in einem vom Vorstand zu erstellenden Geschäftsverteilungsplan geregelt.
Zur laufenden Geschäftsführung kann sich der Vorstand eines angestellten Geschäftsführers bedienen. Die Vergütung darf das ortsübliche Maß nicht überschreiten. Zur Vorbereitung der jährlichen Mitgliederversammlung, die den Jahresabschluss feststellt und über die Entlastung des Vorstandes beschließt, wählt die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer. Ihre Aufgabe ist die Finanzkontrolle der Geschäfte des Vereins und der Kassenführung für das abgelaufene Jahr.
Danke für Eure Meinungen!
-- Editiert von verein1997 am 28.03.2018 17:37