Schimmelschaden an Möbeln

22. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
malefiz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelschaden an Möbeln

Hallo,

angenommen ein Mieter hätte vor 2 Wochen festgestellt, dass sein Sofa an der Rückseite von Schimmel befallen ist. Das Sofa steht direkt an einer Außenwand welche schlecht wärmeisoliert und dadurch jetzt im Winter immer sehr kalt war.
Das ist auch der Hausverwaltung bekannt!

Der Schaden wurde bei der Hausverwaltung gemeldet und um Beseitigung des Schaden bzw. wenn das nicht möglich sein sollte um Ersatz des Sofa gebeten. Der Verwalter verwies auf ausreichendes, richtiges Lüften und Heizen und ein angemessener Abstand sei von der Wand einzuhalten, da sonst ein Schimmelbefall nicht zu verhindern sei. Der Fall wurde an den Hausbesitzer weitergeleitet von dem noch keine Antwort gekommen ist.

- Falls der Schaden nicht beseitigt werden würde was könnte / müsste der Mieter tun um den Schaden ersetzt zu bekommen?
- Wer muss was nachweisen um den Fall zu klären?
- Kommt eine Mietminderung in Betracht und wenn ja was müsste der Mieter da beachten (Fristen, offizielle Schreiben usw.)

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#2
 Von 
malefiz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schaden am Sofa, ja. Ich weiß nicht, ob man den Schimmel wieder vollständig vom Sofa entfernen kann. Wenn das nicht möglich sein sollte müsste ich es wegschmeißen. Ist ein halbes Jahr alt, Neupreis 1200€

Das heißt ich soll nachweisen, dass der Schaden / Schimmel durch einen Baumangel zustanden gekommen ist? Würde also bedeuten ich beauftrage einen Sachverständigen der die Sache begutachtet. Der würde dann eine Ursache feststellen und der Schuldige trägt die Kosten für die Schadensbeseitigung und die Kosten für das Gutachten?

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#3
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#5
 Von 
malefiz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Gutachter zu bestellen wäre also der erste Schritt? Ich hatte hier im Forum mal gelesen, dass so ein Gutachten nichts bringt, solange dieser nicht vom Gericht bestellt wurde.

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#6
 Von 
malefiz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Ali Baba
Das Sofa hab ich natürlich freiwillig da aufgestellt, aber warum sollte ich das auch nicht tun. Ich sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass die Wand so isoliert ist, dass sich da kein Schimmel bilden kann.

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#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#8
 Von 
malefiz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Hausratsversicherung gibt es nicht, zumindest nicht vom Mieter. Und ich denke mal die Versicherung würde auch nicht zahlen wenn der Schaden durch einen Baumangel entstanden ist.

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