Schimmelbefall obwohl regelmäßig und gut gelüftet wird

2. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)
Schimmelbefall obwohl regelmäßig und gut gelüftet wird

Hallo zusammen,

ich habe ein Schimmelproblem in meiner Mietwohnung. Obwohl ich regelmäßig und gut lüfte (jeden Raum ca. 4 x am Tag, Stoßlüften, 5-10 Minuten) bildet sich oben an der Decke zur Aussenwand und in den Ecken immer wieder Schimmel. Das Problem liegt schon seit dem Einzug vor ca. 5 Jahren vor und ich habe es vor gut 2,5 Jahren bei meinem Vermieter reklamiert. Seit November kürze ich die Miete um 10% weil mein Vermieter bisher nicht bereit war, etwas zu unternehmen. Mein Vermieter hat jetzt einen Gutachter beauftragt, die Ursache für die Schimmelbildung zu finden. Dieser hat vor ca. 2 Wochen Messungen vorgenommen und ein Gutachten erstellt. Lt. Gutachten ist mangelndes Lüften die Ursache für die Schimmelbildung, weil die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu hoch ist. Bei der Erstellung des Gutachtens hatte der Gutachter allerdings keine Kenntnis über mein Lüftungsverhalten. Aus meiner Sicht Lüfte ich ja schon extrem viel - mehr geht kaum.

Ich habe nun folgende Fragen:
- Wie Sicher und Anfechtbar sind Gutachten dieser Art? Aus meiner laienhaften Sicht kann die Aussage, die hohe Luftfeuchtigkeit wäre auf mangelndes Lüften zurückzuführen, ohne Kenntnisse über das Lüftungsverhalten gar nicht getroffen werden.
- Wieviel Lüften ist für den Mieter zumutbar? Ich kann ja nicht den ganzen Tag damit verbringen, meine Wohnung zu lüften.
- Wie muss geheizt werden? Der Gutachter hat u.a. angemerkt, daß die Temperatur in der Wohnung etwas gering ist und man dem Problem durch erhöhen der Raumtemperatur entgegenwirken kann. Die Raumtemperatur in meiner Wohnung liegt bei 19-20 Grad Celsius. Muss ich wirklich mehr heizen?

Für Tipps aus der Praxis, Erfahrungsberichte und ggf. Urtaile wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im voraus!

Martin

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105 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von peterretep99):
Wie Sicher und Anfechtbar sind Gutachten dieser Art? Aus meiner laienhaften Sicht kann die Aussage, die hohe Luftfeuchtigkeit wäre auf mangelndes Lüften zurückzuführen, ohne Kenntnisse über das Lüftungsverhalten gar nicht getroffen werden.

Nun je nach Messverfahren sind solche Expertisen schon recht aussagekräftig. Anfechtbar ist solch ein vom Vermieter beauftragen Sachverständigen außergerichtlich gar nichts. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger könnte einzig das Gutachten als nichtig hinstellen, falls der Sachverständige wirklich zu einem anderen Ergebnis kommt.
Zitat (von peterretep99):
Wieviel Lüften ist für den Mieter zumutbar? .

Drei bis viermal auf den Tag gleichzeitig verteilt. So auch das OLG Frankfurt/a. M., Urteil v. 11.2.2000, 19 U 7/99 , WuM 2001 S. 39: 3.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/schimmel/richtig-lueften-schimmelbildung-vermeiden

Zitat (von peterretep99):
Wie muss geheizt werden? Der Gutachter hat u.a. angemerkt, daß die Temperatur in der Wohnung etwas gering ist und man dem Problem durch erhöhen der Raumtemperatur entgegenwirken kann. Die Raumtemperatur in meiner Wohnung liegt bei 19-20 Grad Celsius. Muss ich wirklich mehr heizen?

Normal wären so 21 bis 22 Grad unter Tags in der Nacht auch mal nur 16 bis 17 Grad.
Es kommt auch dazu wie man die Wohnung wohl sonst nützt, wer Wäsche darin trocknet wird öfters Lüften müssen, nur als Anmerkung.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für die interessante Antwort.

Wäsche trockene ich gar nicht in meiner Wohnung. Handtücher werden immer auf den Balkon zum Trocknen aufgehängt. Und während des Kochens ist immer ein Fenster auf - zumindest in Kippstellung.

D.h. lediglich bei der Temperatur habe ich mir evtl. etwas vorzuwerfen. Wobei die Temperatur immer zwischen 19 und 20 Grad liegt - auch nachts.

Ich habe gehört, daß eine zu hohe Luftfeuchtigkeit auch daran liegen könnte, daß die Wohnung zu dicht ist. Insbesondere in Fällen, in denen nachträglich Fenster mit Holzrahmen durch Fenster mit Kunststoffrahmen ersetzt worden sind.

Kennt jemand solche Fälle. Könnte das auch die Ursache für die hohe Luftfeuchtigkeit sein?


-- Editiert von peterretep99 am 02.03.2018 20:59

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Es kann 1000 Gründe für Schimmelbildung geben. Nur bei Ihnen ist jetzt ein Gutachten in der Welt, welche Sie halt entkräften müssen. Entweder sie tun das, oder sie bekommen den schwarzen Peter zugeschoben.

Zuerst einmal die Temperatur in den Wohnräumen erhöhen und möglichst konstant halten. Schaffen Sie sich pro Raum ein digitales Hygrometer an, die Dinger gibt's für ein paar Euro z.b. bei Pearl oder ähnlichen Kleinkram Anbietern.

Wenn der Vermieter vor Gericht geht, müssten sie ein eigenes Gutachten erstellen lassen bzw ein gerichtliches Gutachten würde erstellt, ob sie dann damit durchdringen oder nicht, kann keiner sagen. Die Kosten dafür würden dem "Schuldigen" anfallen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von peterretep99):
Ich habe gehört, daß eine zu hohe Luftfeuchtigkeit auch daran liegen könnte, daß die Wohnung zu dicht ist. Insbesondere in Fällen, in denen nachträglich Fenster mit Holzrahmen durch Fenster mit Kunststoffrahmen ersetzt worden sind.

Fenster spielen bestimmt mit eine Rolle bei älteren Gebäuden, wo vorher die natürliche Lüftung vorhanden war, entfällt dies mit Kunststofffenstern. Wobei eben durch ein regelmäßiges Lüften dies ausgeglichen wird.
Zitat (von peterretep99):
D.h. lediglich bei der Temperatur habe ich mir evtl. etwas vorzuwerfen. Wobei die Temperatur immer zwischen 19 und 20 Grad liegt - auch nachts.

Nun das Durchheizen verbraucht nur mehr Energie, besser man versucht es unter Tags mit einer höheren Temperatur und Nachts senkt man ab.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von peterretep99):
D.h. lediglich bei der Temperatur habe ich mir evtl. etwas vorzuwerfen. Wobei die Temperatur immer zwischen 19 und 20 Grad liegt - auch nachts.
Die Luftfeuchte wird als relative Luftfeuchte gemessen.
Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen.
Ergo: bei einer Anhebung der Raumluft-Temperatur sinkt automatisch der gemessene relative Luftfeuchtewert.
M.E. tut der Mieter nichts Falsches, wenn er die Wohnung bei gleichbleibend 19-20 Grad Raumlufttemperatur nutzt - das ist eine durchaus übliche, normale Raumtemperatur.

Zitat (von peterretep99):
Und während des Kochens ist immer ein Fenster auf - zumindest in Kippstellung.
Lüften zur Entfeuchtung funktioniert über einen Austausch der feuchtegeschwängerten, warmen Luft gegen kältere, trockenere Luft ("richtig Lüften" = kurz und kräftig). Kippstellung führt nicht zum gewünschten Austausch, stattdessen aber zur Auskühlung der Bauteile um die Kippöffnung herum und an ausgekühlten Bauteilen kühlt die feuchte Luft ab, die Feuchtigkeit schlägt sich dort nieder und dadurch kann dort Schimmel entstehen.
Deine Art der "Lüftung" könnte also durchaus ursächlich für eine dortige Schimmelbildung sein.
Allerdings gibt es sehr viele Ursachen/Möglichkeiten und über Details (z.B. auch an welchen Stellen tritt der Schimmel genau auf?) hast du nichts geschrieben ... (manchmal weist schon die Stelle, an der sich Schimmel bildet, auf die mögliche Ursache hin)

Gutachter treffen sachliche Feststellungen - aufgrund Naturwissenschaftlicher Grundlagen - z.B. (Bau)physik.
Richter beurteilen einen Sachverhalt rein unter rechtlichen Gesichtspunkten.
Oft kommen da völlig unterschiedliche Bewertungen heraus.
Z.B. wenn ein bestimmtes Nutzerverhalten bauphysikalisch gesehen zwangsläufig zur Schimmelbildung führen muss, kann es aber dennoch sein, dass rein rechtlich der Nutzer das nicht zu vertreten hat oder dass z.B. entsprechend angemessene Lüftungshäufigkeit dem Mieter für nicht als zumutbar angesehen wird.
Einfach ein falsch oder richtig (und wenn ja unter welchem Aspekt) wird es da eher selten geben.

Das vom Vermieter bezahlte Gutachten muss eigentlich das Ziel haben, auszuräumen, dass bauliche Mängel zur Schimmelbildung führen - z.B.:
https://www.kanzlei-baranowski.de/Schimmel-in-der-Wohnung.html
Wie ist dieser Punkt genau ausgeführt?

Im nächsten Schritt hat dann der Mieter Gelegenheit sich über "sein" Gutachten zu entlasten > Gutachten mit dem Ziel nicht durch falsches Nutzerverhalten verursacht/herbeigeführt.

Bis es mit dem "normalen" Vorgehen, zu einer Richterlichen Entscheidung kommt, haben also beide schonmal Geld ausgegeben. Dazu kommt dann i.d.R. noch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten.

Und auf deine weiteren Fragen:
- verschiedene Gutachter können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ebenso auch verschiedene Richter
- z.B. "Wieviel Lüften ist für den Mieter zumutbar?" > unterschiedliche Richter = unterschiedliche Meinungen
- als Nebeneffekt kann ein "Vermietergutachten" durchaus ergeben, dass falsches Nutzerverhalten (mit) ursächlich ist, auch die Art/Position des Schimmelauftretens kann schon auf die Ursache schliessen lassen - ggf. ist die Frage, was der Richter mit den Ergebnissen der vorgerichtlichen Gutachten anfängt

Offensichtlich hast du mit deiner Mietkürzung deinen Vermieter erfolgreich Beine gemacht. Er hat seinen Part abgearbeitet und ist aufgrunddessen der Meinung, dass er nichts zu vertreten hat und daher nichts unternehmen muss.

Ob deine Vorgehensweise auch klug war, das wird sich halt zeigen.
Im nächsten Schritt erhebt entweder dein Vermieter Zahlungsklage, weil er nicht bereit ist deine Mietminderung länger hinzunehmen oder du klagst auf Mängelbeseitigung.
Dann erforscht ggf. ein Gericht den Sachverhalt weiter und trifft irgendeine Entscheidung.
Entweder ist dann einer der Große Dumme und darf für die Kosten der Entscheidung und die eigentlichen Schadensbeseitigungskosten alleine zahlen - oder beide haben sich alle Kosten zu teilen.

M.E. sind vorgerichtliche Gutachten rausgeschmissen Geld - bis auf zwei Ausnahmen:
1) BEIDE beteiligten Parteien sind bereit sich mit den gutachterlichen Feststellungen und den naturwissenschaftlichen Gegebenheiten auch auseinanderzusetzen. Ein sachlich korrektes und "gutes" Gutachten natürlich vorausgesetzt.
2) Man will seine eigenen gerichtlichen Erfolgsaussichten ausloten (und berücksichtigt neben den sachlichen Festellungen auch wie Gerichte so ticken).

Dir bleibt jetzt, zu entscheiden, ob du nochmal kleines Geld für ein eigenes Gutachten in die Hand nimmst, um möglicherweise die großen Kosten einer gerichtlichen Klärung besser zu vermeiden.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für die Einschätzung und die Tipps zum Heizen.

Trotz aller Argumente kann ich aber kein Verschulden meinerseits erkennen. Im Urteil vom Landgericht Braunschweig v 11.1.1983 muss der Mieter nur normal heizen: also 18-20 Grad.

Die Ursache für das Problem ist klar: die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung ist zu hoch. Ich kann jetzt natürlich viele Dinge tun, um sie zu senken:
- noch häufiger Lüften
- in jedem Raum Hygrometer aufstellen, um die Luftfeuchtigkeit zu überwachen
- Die Luftfeuchtigkeit draußen kontrollieren z.B. mit einer App und nur dann lüften, wenn die Luftfeuchtigkeit draußen geringer ist als drinnen
- Die Temperatur auf über 20 Grad erhöhen
- Trocknungsmittel und Luftentfeuchtungsgeräte betreiben, um die Luftfeuchtigkeit zu senken
- etc.

Aus meiner Sicht lüfte ich mit 4 -5 Mal täglich schon über das vom Gesetzgeber geforderte Maß hinaus. Auch die Temperatur ist nicht zu beanstanden. Was ist darüber hinaus für mich noch zumutbar? Die momentane Situation ist ein Disaster. Ich denke permanent nur ans Lüften. Bin schon ganz gestresst vor Sorge, keinen Lüftungsvorgang zu verpassen. Ich kenne niemanden in meinem Umfeld, der so gründlich lüftet, wie ich. Auch in keiner anderen Wohnung, die ich je gemietet habe, musste ich so streng auf das Lüften achten. Dennoch tritt immer wieder Schimmel auf.

Ist es mir wirklich zuzumuten, noch mehr zu unternehmen, um das Problem zu beseitigen. Ich möchte einfach nur mein Leben in Ruhe leben, ohne jeden Tag einen Gedanken an das Lüften verschwenden zu müssen.

Daher nochmal eine Abschließende Frage: was kann mir von Gerichts wegen noch weiter zugemutet werden?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von peterretep99):
Daher nochmal eine Abschließende Frage: was kann mir von Gerichts wegen noch weiter zugemutet werden?

Das kann dir hier niemand sagen, weil die Richter sich hier selbst nicht einig sind.
Deine Frage kann nur in "deinem" persönlichen Urteil beantwortet werden ... und selbst dann wird es möglicherweise ein anderer Richter wieder anders sehen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von peterretep99):
Trotz aller Argumente kann ich aber kein Verschulden meinerseits erkennen. Im Urteil vom Landgericht Braunschweig v 11.1.1983 muss der Mieter nur normal heizen: also 18-20 Grad.

Man sollte sich mal das Alter des Urteil ansehen, seit 1983 sind jede Menge Urteile in den verschiedensten Richtungen gesprochen worden. Jedes dürfte ein Einzelfall auf die örtlichen Gegebenheiten sein.
Zitat:
Die optimale Raumtemperatur – von Experten empfohlen
Das Bundesumweltamt empfiehlt folgende Temperaturen für die verschiedenen Wohnräume:

Wohnzimmer: 20 bis 23 Grad Celsius
Schlafzimmer: 17 bis 20 Grad Celsius
Küche: 18 bis 20 Grad Celsius
Bad: 20 bis 23 Grad Celsius
WC: 16 bis 19 Grad Celsius
Flur: 15 bis 18 Grad Celsius

https://blog.paradigma.de/richtig-heizen-welche-raumtemperatur-braucht-der-mensch/

Die meisten Menschen empfinden 21 Grad im Wohnzimmer schon als kalt.
Zitat (von peterretep99):
Aus meiner Sicht lüfte ich mit 4 -5 Mal täglich

Die Frage nach den gleichmäßigen Abständen wurde nicht beantwortet, es nützt nicht um 4 Uhr in der Früh zu lüften, um 6 Uhr nochmals und dann um 20 Uhr und 22 Uhr. In der Regel reicht drei Mal aus morgens, mittags und abends.

Zitat (von Lolle):
Im nächsten Schritt erhebt entweder dein Vermieter Zahlungsklage, weil er nicht bereit ist deine Mietminderung länger hinzunehmen oder du klagst auf Mängelbeseitigung.

Es gibt noch die dritte Möglichkeit, der Vermieter kündigt wegen laufend zu geringer Mietzahlung.

Zudem gab es von Lolle ja noch genug Hinweise, wie auch das Kippen der Fenster beim Kochen, was ganz schlecht ist. Zudem hat der Gutachter doch auch Ratschläge gegeben, warum will man die mit dem Heizen nicht umsetzen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

@Lolle: Super Antwort. Vielen lieben Dank!!!!

Und hier noch meine Geschuldeten Antworten:

Zitat (von 0815Frager):
Zudem gab es von Lolle ja noch genug Hinweise, wie auch das Kippen der Fenster beim Kochen, was ganz schlecht ist. Zudem hat der Gutachter doch auch Ratschläge gegeben, warum will man die mit dem Heizen nicht umsetzen?

Witterungsbedingt - also im Winter oder bei Regen kann ich ja nicht eine Stunde lang kochen und dabei das Fenster weit geöffnet lassen. Ich lasse das Fenster in der Küche auf Kippstellung, damit zumindest der Dunst ein wenig abziehen kann. Das hat auch einen Effekt, weil die Fenster weniger beschlagen. Bei nächster Gelegenheit wird die Küche durchgelüftet.

Zitat (von 0815Frager):
Die Frage nach den gleichmäßigen Abständen wurde nicht beantwortet, es nützt nicht um 4 Uhr in der Früh zu lüften, um 6 Uhr nochmals und dann um 20 Uhr und 22 Uhr. In der Regel reicht drei Mal aus morgens, mittags und abends.

Aber nur so in etwas kann ich lüften. Ich bin berufstätig. Ich lüfte morgens nach dem Aufstehen. Dann nochmal bevor ich das Haus verlasse. Das dritte Mal wenn ich heimkomme und das letzte Mal vor dem Schlafengehen. Deswegen bin ich doch so aufgebracht, weil der Gutachter in seinem Gutachten meint, es wäre noch Lüftungspotenzial vorhanden. Und das sehe ich überhaupt nicht!

Bezügl. der von Experten empfohlenen Raumtemperatur: bei mir tritt Schimmel in Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und WC auf. Bis auf das Wohnzimmer werden also mit 19,x Grad alle Räume entsprechend dieser Emfpehlungen geheizt. Mir sind mehr als 21 Grad einfach zu warm. Der Gutachter hat in seinem Gutachten die Temperatur als zusätzliche Einflussgröße genannt und eine Temperatur >22 Grad empfohlen. Das ist mir deutlich zu warm und die Heizkosten muss ich auch zusätzlich noch tragen.

Zitat (von Lolle):
1) BEIDE beteiligten Parteien sind bereit sich mit den gutachterlichen Feststellungen und den naturwissenschaftlichen Gegebenheiten auch auseinanderzusetzen. Ein sachlich korrektes und "gutes" Gutachten natürlich vorausgesetzt.

Damit hätte ich kein Problem. Nur ist das durch meine Vermieterin erstellte Gutachten für mich keineswegs sachlich korrekt (=> es wird 4 x gelüftet aber dennoch Lüftungspotenzial).

Fazit ist wohl, daß ich so schnell wie möglich ausziehen sollte. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht und die Kosten, die bei einem Verfahren entstehen würden, stehen nicht im Verhältnis zu der Mietminderung, die ich erwirken würde, falls mir Recht zugesprochen würde. Im Urteil vom LG Gießenl vom 02.04.2014, welches über zwei instanzen ging, wurden die Kosten für die erste Instanz sogar nahezu geteilt, obwohl die zweite Instanz dem Mieter Recht gegeben hat.


-- Editiert von peterretep99 am 05.03.2018 09:25

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von peterretep99):
Witterungsbedingt - also im Winter oder bei Regen kann ich ja nicht eine Stunde lang kochen und dabei das Fenster weit geöffnet lassen. Ich lasse das Fenster in der Küche auf Kippstellung, damit zumindest der Dunst ein wenig abziehen kann. Das hat auch einen Effekt, weil die Fenster weniger beschlagen. Bei nächster Gelegenheit wird die Küche durchgelüftet.


Sagt ja auch keiner, aber Sie können die Türen schließen (beim Kochen) und danach die Fenster richtig öffnen und ordentlich lüften. Mit Fenster auf Kipp richten Sie mehr Schaden an, als Sie vermuten. Fenster auf Kipp gerade im Winter oder bei Regen würde ich vermeiden.

Sie haben halt das Problem, dass jetzt ein Gutachten in der Welt ist. Evtl setzen Sie sich mal mit dem VM in Verbindung und versuchen hier eine gütliche Einigung in Verbindung mit richtigem Lüftungsverhalten. Ihr Heizverhalten ist mE absolut OK.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Okay ... die Kippstellung kann ich vermeiden. Lässt sich aber nicht 100% durchhalten, da ich sonst im Dunst ersticke. Die Küchentür ist während des Kochens SELBSTVERSTÄNDLICH zu! Ich wische auch beschlagene Fenster nach dem Duschen oder Kochen ab und hänge die Tücher nach draußen zum Trocknen auf, etc.

Der Vermieter ist uneinsichtig. Das bringt nichts! Ich habe viel zu dem Thema recherchiert. Es liegt wohl am Raumklima. Als die Wohnung noch Holzfenster hatte, gab es das Problem nicht. Und natürlich kann man noch 100 andere Dinge tun, um das Klima zu verbessern. Aber ich möchte ja einfach nur Leben und nicht permanent Aktionen starten müssen, um die Feuchtigkeit in den Griff zu bekommen. Es ist einfach extrem deprimierend, weil ich schon so viel unternehme. Am besten ausziehen - und dem Nachmieter eine Rechtschutzversicherung empfehlen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wenn du nicht nur Kipp lüftest, dann sollte das kein Problem sein.
Ich lüfte z.B. beim Kochen gar nicht, weil es mir da die Luft zu sehr verwirbelt, aber sofort danach lüfte ich quer auf Durchzug.
Ich sehe auch sonst kein Verschulden von deiner Seite.

Zitat (von peterretep99):
Damit hätte ich kein Problem. Nur ist das durch meine Vermieterin erstellte Gutachten für mich keineswegs sachlich korrekt
Doch, das Gutachten mag sachlich durchaus korrekt sein (ich halte das auch für sehr wahrscheinlich - kein echter Gutachter würde bewusst sachlich falsche Aussagen treffen) - es kann nur eben rechtlich noch häufigeres Lüften oder wärmere Raumtemperatur vom Mieter oft nicht verlangt werden. Ich kann mich da nur wiederholen: es gibt hier durchaus 2 Wahrheiten - die sachliche und die rechtliche.

Zitat (von peterretep99):
Könnte das (Fenstererneuerung) auch die Ursache für die hohe Luftfeuchtigkeit sein?
Durch die neueren, dichteren Fenster wird keine höhere Luftfeuchtigkeit verursacht. Nur kann die Luftfeuchte, die jeder Nutzer allein schon durch seine Anwesenheit verursacht, nicht mehr laufend weg, wie früher bei älteren, weniger dichten Fenstern.

Wenn nur die Fenster erneuert wurden, kommt dann noch ein weiteres Problem dazu:
Mit den alten Fenstern waren die Fensterbereiche die kältesten Flächen, an denen die Feuchte aus der Raumluft kondensiert ist. Am Fenster kein Problem - dort lässt sich die Feuchtigkeit und sogar aufgetretener Schimmel abwaschen.
Mit den neuen, besser isolierenden Fenstern werden nun aber plötzlich die Außenwandflächen zum kältesten Bereich - wenn dort die Feuchtigkeit kondensiert, dann sind die Folgen fatal, denn an den Wand-/Deckenflächen ist i.d.R. auch organisches Material, das dem Schimmel zusätzliche Nahrung bietet (z.B. Kleister, Tapete, Staub).

Die wollen zwar auch verkaufen - aber hier ist das Problem ganz gut erklärt
https://www.klimagriff.de/blog/schimmel-im-altbau/
Und vielleicht wäre der "Klimagriff" sogar eine Lösung für dich, damit du nicht immer dran drenken musst ;)
Das ist allerdings nicht gerade preisgünstig.

Aber egal wie, letztendlich bleiben dir nur die 3 Möglichkeiten:
- du suchst dir eine andere Wohnung und hoffst auf mehr Glück bezüglich der baulichen Gegebenheiten und dass die auch zukünftig so bleiben
- du passt dein Nutzerverhalten noch mehr dem an, was deine Wohnung verträgt (auch wenn du rein rechtlich nichts ändern müsstest)
- du bringst deinen Vermieter (ggf. mit rechtlichen Mittel) dazu, etwas am Gebäude zu verändern

Wenn es trotz normalen Raumtemperaturen und 4x täglich Stoßlüften zu Schimmel kommt, dann dürften deine Chancen vor Gericht eher gut ausschauen - auch wenn der Gutachter meint mehr Heizen und noch mehr Lüften. Aber wenn der Vermieter Abhilfe schafft (durch Dämmung von Außenwänden/oberste Geschossdecke, technische Lüftungseinrichtungen) - egal ob freiwillig oder vom Richter dazu gezwungen, dann musst du auch mit einer Mieterhöhung wegen Modernisierung rechnen.

M.E. macht es da durchaus Sinn, erst nochmal zu probieren, das Feuchteproblem anders in Griff zu bekommen, d.h. höhere Raumtemperatur (zwecks Erhöhung der Wand-/Deckentemperatur) und/oder Entfeuchtungsgerät. Durch die neuen Fenster sollten sich eine Heizkostenersparnis ergeben haben, die geht dann halt dafür wieder drauf. Aber "energetische Modernisierung" bringt auch nicht wirklich eine Kostenersparnis sondern nur CO2-Ersparnis - auch wenn die Politik das gerne anders darstellt.

Eventuell könnte auch schon eine kostengünstige Lösung helfen > Fensterfalzlüfter - knapp 15 Euro je Fenster.
https://shop.schimmelprotektor.de/top-produkte/26-fensterfalzluefter-aeromat-mini.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Super! So eine Antwort habe ich mir gewünscht!!!

Denjenigen, die immer nur Ratschläge zum besseren Lüften oder Heizen haben, wünsche ich, daß sie auch mal so eine "Schimmelbude" anmieten. Man möchte doch einfach nur in seiner Wohnung leben und nicht permanent alles unternehmen müssen, um Schimmelbildung zu verhindern!

Die Ratschläge an sich sind ja nicht schlecht. Aber es kann ja nicht normal sein, wenn man im Grunde alles richtig macht und trotzdem Schimmel entsteht. Ich habe mich mit der Materie auch schon viel auseinandergesetzt und gelernt, daß Lüften auch nicht gleich Lüften ist. Zu Lüften, wenn die Luftfeuchtigkeit draußen höher ist, als drinnen, ist kontraproduktiv. Aber das umzusetzen geht einfach an der Lebenswirklichkeit vorbei, da ich nicht permanent die Feuchtigkeiten überwachen und auf den Moment warten kann, der sich gut zum Lüften eignet.

Ich werde meiner Vermieterin mal die Vorschläge mit Fensterfalzlüfter und Klimagriff machen.

Vielen, vielen Dank nochmal!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von peterretep99):
Super! So eine Antwort habe ich mir gewünscht!!!

Denjenigen, die immer nur Ratschläge zum besseren Lüften oder Heizen haben, wünsche ich, daß sie auch mal so eine "Schimmelbude" anmieten. Man möchte doch einfach nur in seiner Wohnung leben und nicht permanent alles unternehmen müssen, um Schimmelbildung zu verhindern!


Na dann ist ja alles gut. Schön, dass Sie eine Antwort bekommen haben nach Ihrem Geschmack, wollen wir mal hoffen, dass - so die Sache vor Gericht geht - der Richter auch nach Ihrem Geschmack ist, wenn nicht, dann Pech inne Verlosung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Peter,

wir haben auch mal so eine Erfahrung machen dürfen.
Der Vermieter eines Einfamilienhauses hatte neu gebaut und hat sein altes Haus vermietet. Vorher hat er noch super dichte Fenster einbauen lassen. Die ersten Mieter und auch wir hatten dann massive Schimmelprobleme, trotz 4-5 mal am Tag stosslüften. Lt. Hygrometer sank dann zwar die rel. Luftfeuchte auf <40%, stieg aber innerhalb einer Stunde gleich wieder auf fast 60%.

Aussage Vermieter: bei uns hat es nie geschimmelt (klar, da waren die alten Fenster noch drin) und alles Mieterschuld, mehr Lüften usw....... Natürlich hat auch der Vermietersachverständige genau das bestätigt, dass die Luftfeuchtigkeit so hoch ist, weil der Mieter nicht genug lüftet.... Hatte er ja auch recht, nur dass der Mieter nicht jede Stunde lüften muss, das hatten die wohl vergessen.

Wenn das so stimmt, wie du schreibst, dann würde ich Protokoll führen über das Lüftverhalten und die Luftfechte, im Winter ggf. noch die Oberflächentemperatur der Stellen messen wo Schimmel auftritt und diese protokolleiern...... Evtl. Datenlogger aufstellen, der die Raumtemperatur und Luftfeuchte misst und aufzeichnet.

-- Editiert von Michael32 am 06.03.2018 14:27

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Na dann ist ja alles gut. Schön, dass Sie eine Antwort bekommen haben nach Ihrem Geschmack, wollen wir mal hoffen, dass - so die Sache vor Gericht geht - der Richter auch nach Ihrem Geschmack ist, wenn nicht, dann Pech inne Verlosung.


Es geht mir hier nicht darum, das zu lesen, was mir gefällt! Der Beitrag von Lolle ist einfach gut, weil er das Problem genau beschreibt und Lolle auch gute - und vor allem in der Realität umsetzbare - Ratschläge gibt. Ich habe nichts vor Ratschlägen (noch mehr Lüften), die ich nicht umsetzen kann oder nicht will, weil es mir nicht zugemutet werden kann.

Ich habe diesen Beitrag geschrieben, weil
a) ich meine Chancen bei einem eventuellen Rechtsstreit ausloten möchte (wie erwähnt: ich habe keine Rechtschutzversicherung)
b) ich Alternativen zum Rechtsstreit suche
c) weil ich es als unzumutbar empfinde, noch mehr tun zu müssen, um die Luftfeuchtigkeit zu senken. Mich hat das Gutachten schockiert, da genau dieses von mir gefordert wird. Und ich wollte diesen Punkt auch mal zur Diskussion stellen, weil ich eine Wohnung gemietet habe, um darin zu wohnen und nicht um mich permanent mit Klimapflege beschäftigen zu müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Die ersten Mieter und auch wir hatten dann massive Schimmelprobleme, trotz 4-5 mal am Tag stosslüften. Lt. Hygrometer sank dann zwar die rel. Luftfeuchte auf 80% ansteigen.


Der Gutachter hatte in seinem Gutachten darauf verwiesen, daß Luftfeuchtigkeit auch innerhalb der Wohnung (Wände, Möbel, Tapeten, Bodenbelag, usw.) gespeichert wird und es bis zu 12 Monate dauern kann, bis diese Luftfeuchtigkeit wieder ausgeglichen ist. Somit hat man als Mieter doch gar keine Chance das Problem in irgendeiner Form in den Griff zu bekommen, weil sich im Sommer, wenn die Luft sehr feucht ist, die Feuchtigkeit in der Wohnung anreichert.

Es will gerade irgendwie nicht in meinen Kopf, warum neben den ganzen Lüftungs- und Temperaturempfehlung nicht auch ein Lüftungssystem empfohlen wird, welches dieses Problem dauerhaft beseitigt. Die ganzen Gutachten (meine Vermieterin hat 1500 EUR für das Gutachten bezahlt), Gegengutachten, Anwalts und Gerichtskosten stehen doch in keinem Verhältnis zu dieser Investition. Und beim nächsten Mieter besteht für den Vermieter wieder die Gefahr, daß die Geschichte wieder von vorn beginnt.

Ein Lüftungsprotokoll führe ich seit November. Ich nehme jetzt auch noch die Raumtemperaturen mit auf (Heizungsprotokoll). Schimmel tritt an den Stellen der Wände auf, die kälter sind, als andere Stellen der Wand. Das habe ich mit einem Laserthermometer überprüft. Die Wandtemperatur nehme ich am besten auch regelmäßig mit ins Protokoll auf (kann ja nicht schaden). Damit bin ich also zusätzlich noch mehr mit protokollieren beschäftigt. Datenlogger sind mir ehrlich gesagt zu teuer. Ich müsste ja vier aufstellen und die Kosten > 60 EUR pro Stück.

Und selbstverständlich ist alles so, wie ich schreibe! ;-)

Danke Michael! :-)

-- Editiert von peterretep99 am 07.03.2018 05:51

-- Editiert von peterretep99 am 07.03.2018 05:52

-- Editiert von peterretep99 am 07.03.2018 05:53

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von peterretep99):
Der Gutachter hatte in seinem Gutachten darauf verwiesen, daß Luftfeuchtigkeit auch innerhalb der Wohnung (Wände, Möbel, Tapeten, Bodenbelag, usw.) gespeichert wird und es bis zu 12 Monate dauern kann, bis diese Luftfeuchtigkeit wieder ausgeglichen ist. Somit hat man als Mieter doch gar keine Chance

Das eine Wand die Feuchtigkeit aufnimmt ist ein Gesetz der Physik, und die kam eben laut dem Gutachten durch falsche Lüften. Als Mieter kann man eben aus dem Grund die ein wenig zu niedrige Raumtemperatur anheben damit die Feuchtigkeit aus der Wand geht.
Zitat (von peterretep99):
ich meine Chancen bei einem eventuellen Rechtsstreit ausloten möchte

Es wurde doch schon am Anfang beschrieben, es gibt das Gutachten, welches man nicht mit Beiträgen aus einem Forum entkräften kann.
Zitat (von peterretep99):
) ich Alternativen zum Rechtsstreit suche

Das geht nur wenn beide Seiten sich an einen Tisch setzen und eine Lösung suchen.
Jedoch wenn man schon von aus,meint nicht mehr heizen wäre eine Lösung, dann klappt dies vermutlich nicht.
Auch beim Lüften sieht man eben nur die Häufigkeit, nicht die Regelmäßigkeit bei sich, man kann sich unabhängig vom einem Energieberater beraten lassen, der würde eben mal vorläufig das anheben der Raumtemperatur und Lüften auf den Tag gleichmäßig, dabei auch die Länge beachten.
Zitat (von peterretep99):
Es will gerade irgendwie nicht in meinen Kopf, warum neben den ganzen Lüftungs- und Temperaturempfehlung nicht auch ein Lüftungssystem empfohlen wird, welches dieses Problem dauerhaft beseitigt.


Man sollte sich nicht auf die vereinfacht ausgedrückt, auf die Schlitze an den Fenstern versteifen, die haben auch für den Mieter gewaltige Nachteile, wie auf Dauer höhere Heizkosten und zugige Fenster. Dann kommt der nächste Gutachter und stellt die Öffnungen in Frage. Es gibt auf dem Markt die Lüfter mit Wärmerückgewinnung welche sogar die Raumfeuchtigkeit mit überwachen, dies verbrauchen dann eben Strom.
Ob diese Nachteile jeder Mieter so hin nehmen will, ist eben auch eine Betrachtungsweise.
Alles in allem kosten auch den Mieter solche Lösungen mehr an Energiekosten, als jetzt die Raumtemperatur mal für eine Zeit an zu heben damit die Feuchtigkeit heraus geht und dabei noch regelmäßig gelüftet wird, also drei mal am Tag: morgens, mittags und Abends, nicht so wie beschrieben in der Früh und am Abend zwei mal, das birgt die Gefahr des Auskühlen der Wände.

Zitat (von peterretep99):
Ich habe mich mit der Materie auch schon viel auseinandergesetzt und gelernt, daß Lüften auch nicht gleich Lüften ist.

Aus dem Internet kann man sich leider nur Halbwissen aneignen.
Zitat (von peterretep99):
Aber das umzusetzen geht einfach an der Lebenswirklichkeit vorbei,

Es gibt Dinge die sind unnötig, doch was der Sachverständige wohl erwähnt hatte, sind Dinge um erst mal die Fehler aus der Vergangenheit zu beseitigen. Denn eine Wand in welche auf die Dauer schon mal Feuchtigkeit im Putz ist, wird im feuchten Zustand immer kalt sein, ein trockenes Mauerwerk speichert die Wärme und lässt Feuchtigkeit nicht zu.
Vom Bautenschützer wurden solche Wohnungen eben schon mit Heizgeräten mal zwei Wochen lang auf satte 30 Grad gebracht, und Luftentfeuchter nahmen die Feuchtigkeit auf, danach war die angeblich immer feuchte Wohnung beim nächsten Mieter trocken. Man sollte nicht immer beim Bauwerk den Fehler suchen.
Es wird immer leichter sein, zu sagen an mir liegt es nicht, jedoch wie kam die Feuchtigkeit in die Wohnung?

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Man sollte nicht immer beim Bauwerk den Fehler suchen.


Ja, aber die Vermieter sollten auch nicht reflexartig den Fehler beim Mieter (1. Vermietergesetz: Schimmel = Falsch gelüftet) suchen !!!!

Unser Vermieter hat uns damals auch gesagt, wir würden verkehrt lüften. Es ging sogar soweit, dass er die Haustiere (2 Meer*******chen !!) dafür verantwortlich machte, die würden soviel urinieren, das geht alles in die Luft....

Unseren Nachmietern hat er gesagt, es gab niemals Schimmel in dem Haus und als die dem Vermieter von uns zur Dokumentation gemachte Bilder von den Schimmelstellen gezeigt haben kam wie aus der Pistole geschossen "Die sind manipuliert" -> Nur mal um darzustellen, was mancher Vermieter abzieht !!!

Wir haben uns dann ein Haus gekauft, Bj 1955 mit Kunststofffenstern, aber keine so super dichten und wir lüften hier wesentlich weniger als vorher und haben 0 (in Worten NULL) Probleme mit Schimmel, wie wir es auch bei diversen Mietobjekten vorher hatten.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Eine Wohnung in der man dermassen viel Lueften muss, ist schlicht gebrauchsuntauglich.

Zum Gutachten nur soviel, wer bezahlt, bekommt auch, was er bestellt.

Hier ist der Fenstertausch mehr oder weniger die Ursache, aber ohne RSV oder entsprechend große Kriegskasse brauch man den Zank vor Gericht nicht.

Schaden minimieren und weg da.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Hier ist der Fenstertausch mehr oder weniger die Ursache, aber ohne RSV oder entsprechend große Kriegskasse brauch man den Zank vor Gericht nicht.


Das sehe ich nicht. Man vermutet, dass der Fensteraustausch Ursache ist, der Gutachter kam zu einem anderem Ergebnis und das hier:

Zitat (von Akkarin):
Zum Gutachten nur soviel, wer bezahlt, bekommt auch, was er bestellt.


meine liebe Akkarin ist eine Unverschämtheit gegenüber den ordentlich arbeitenden Gutachtern, du unterstellst hier direkt Betrug, das ist absolut nicht OK, und schürt somit das Misstrauen.

Der Gutachter hat gewiss mitbekommen, dass neue Fenster eingebaut wurden und dies sollte im GA auch Berücksichtigung gefunden haben.

@TE
Liegt Ihnen das Gutachten vor?

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

@0815Frager: Ihre permanenten Unterstellungen finde ich nicht okay!

Zitat (von 015Frager):

Das eine Wand die Feuchtigkeit aufnimmt ist ein Gesetz der Physik, und die kam eben laut dem Gutachten durch falsche Lüften. Als Mieter kann man eben aus dem Grund die ein wenig zu niedrige Raumtemperatur anheben damit die Feuchtigkeit aus der Wand geht.

Wie mehrfach erwähnt: ja es ist wahr, daß "falsches Lüften" im Gutachten steht. Aber komplett ohne Kenntnisse des Lüftungsverhaltens (wie oft & wie lange) kann ich diese Einschätzung wirklich nicht ernst nehmen (mir ist bewusst, ein Richter könnte es tun). Und daß die Wand Feuchtigkeit aufgenommen hat, nur weil ich evtl. doch mal falsch gelüftet habe, ist auch nur reine Spekulation.


Zitat (von 015Frager):

Jedoch wenn man schon von aus,meint nicht mehr heizen wäre eine Lösung, dann klappt dies vermutlich nicht.

Ich habe nie behauptet, daß ich nicht mehr heizen will.


Zitat (von 015Frager):

Auch beim Lüften sieht man eben nur die Häufigkeit, nicht die Regelmäßigkeit bei sich, man kann sich unabhängig vom einem Energieberater beraten lassen, der würde eben mal vorläufig das anheben der Raumtemperatur und Lüften auf den Tag gleichmäßig, dabei auch die Länge beachten.

Was wollen Sie nicht verstehen? Ich bin berufstätig. Ich kann tagsüber in der Woche nicht lüften!!! Ich lüfte bereits seit ca. 4 Jahren so oft ich kann meine Wohnung. Mehr geht nicht! Ich kann mich nicht den ganzen Tag nur mit Lüften beschäftigen! Mal eine Frage an Sie: wie häufig und regelmäßig lüften Sie denn?


Zitat (von 015Frager):

Man sollte sich nicht auf die vereinfacht ausgedrückt, auf die Schlitze an den Fenstern versteifen, die haben auch für den Mieter gewaltige Nachteile, wie auf Dauer höhere Heizkosten und zugige Fenster. Dann kommt der nächste Gutachter und stellt die Öffnungen in Frage. Es gibt auf dem Markt die Lüfter mit Wärmerückgewinnung welche sogar die Raumfeuchtigkeit mit überwachen, dies verbrauchen dann eben Strom.

Einen Tod muss man sterben! Irgendwohin muss die Feuchtigkeit ja hin.


Zitat (von 015Frager):

Alles in allem kosten auch den Mieter solche Lösungen mehr an Energiekosten, als jetzt die Raumtemperatur mal für eine Zeit an zu heben damit die Feuchtigkeit heraus geht und dabei noch regelmäßig gelüftet wird, also drei mal am Tag: morgens, mittags und Abends, nicht so wie beschrieben in der Früh und am Abend zwei mal, das birgt die Gefahr des Auskühlen der Wände.

Der Aspekt "Kostenvergleich" ist endlich mal ein wirklich ganz konstruktiver! Mir wäre wahrscheinlich ein Lüftungssystem lieber und ich würde auch höhere Kosten in Kauf nehmen, da mir >22 Grad zu warm sind. Da fühle ich mich nicht wohl.
Und nochmal: mittags lüften entfällt. Es sei denn Sie wären bereit meine Wohnung mittags zu lüften, weil ich mich ca. 26 km weit entfernt von meiner Wohnung auf Arbeit befinde.


Zitat (von 015Frager):

Aus dem Internet kann man sich leider nur Halbwissen aneignen.

Kann ich bestätigen. Nur zählt der Punkt,
daß es nur Sinn macht, zu lüften, wenn die absolute Luftfeuchtigkeit draußen, geringer ist, als die absolute Luftfeuchtigkeit drinen,
wohl nicht zum Halbwissen. ;-)
Und die Beiträge von Lolle und Michael würde ich jetzt auch nicht zu Halbwissen zählen.


Zitat (von 015Frager):

Es gibt Dinge die sind unnötig, doch was der Sachverständige wohl erwähnt hatte, sind Dinge um erst mal die Fehler aus der Vergangenheit zu beseitigen.

Reine Unterstellung! Der Gutachter hat keinerlei unnötige Dinge erwähnt. Ich wiederhole mich: er hat nicht nach dem Lüftungsverhalten gefragt. Er hat lediglich gefragt, wie gelüftet wird (auf Kipp, Stoßlüftung, Durchzug, etc.). Nicht, wie oft, wann , wie lange, etc.


Zitat (von 015Frager):

Es wird immer leichter sein, zu sagen an mir liegt es nicht, jedoch wie kam die Feuchtigkeit in die Wohnung?

Die Feuchtigkeit kam in die Wohnung, weil ich lebe und somit Feuchtigkeit abgebe. Und auch durch Duschen und kochen oder andere Dinge des Lebens produziere ich Luftfeuchtigkeit. Auch wenn ich einfach mal den Mief im Sommer aus der Bude lassen will, obwohl draußen schwüle Luft ist. So etwas nennt sich einfach Leben!

Ich habe keine Lust, mir mein Leben vorschreiben zu lassen, nur weil das Raumklima schlecht ist. Darauf hat mich beim Abschluss des Mietvertrages niemand hingewiesen, sonst hätte ich die Wohnung sicher nicht gemietet!

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Leute! Es nutzt doch nichts, wenn ihr euch die Köpfe einschlagt.

Ein Gutachter bewertet hat nur den technischen, sachlichen Aspekt und kennt oft nicht mal die mietrechtliche Seite.
Klar: mehr/besser/richtiger Lüften ist immer gut - nur sind die Empfehlungen dann praktisch oft gar nicht mehr ausführbar bzw. einem Mieter nicht zumutbar

Wann wurden denn die Fenster erneuert?
Seit 2009 ist ja tatsächlich ein Lüftungskonzept vorgeschrieben (bei Fensterernerung im MFH wenn mehr als 1/3 der Fenster in einer Nutzungseinheit ausgetauscht werden).
http://www.energie-m.de/info/lueftungskonzept-din-1946.html
http://www.energie-fachberater.de/heizung-lueftung/lueftung-klima/lueftung/wann-braucht-man-ein-lueftungskonzept-bei-der-sanierung.php
https://www.co2online.de/energie-sparen/heizenergie-sparen/lueften-lueftungsanlagen-fenster/lueftungskonzept/
Haftbar, falls entsprechende Hinweise versäumt wurden, sind gegenüber dem Bauherrn der Planer bzw. der Fensterbauer.
Und falls vorschriftswidrig kein Lüftungskonzept vorliegt (das i.d.R. "technisches Lüftungssystem erforderlich" ergibt), dann hat m.E. der Vermieter vor Gericht sehr schlechte Karten, denn der Mieter hat durchsetzbare Ansprüche, wenn der Vermieter hier fälschlicherweise gespart hat ... was eigentlich dumm ist, denn die Investition führt ja zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html

Das ist eben die Kehrseite, die auch ein Mieter bedenken sollte: Die energetische Modernisierung kostet Geld - mit Zusatzeinrichtungen wie z.B. technische Lüftung-/Entfeuchtung wird es halt noch teurer. Und solche System müssen auch laufend gewartet werden.

Eigenheimbesitzer dürfen in eigener Verantwortung auf den Komfort einer technischen Lüftung zur Feuchteregulierung verzichten (und dort funktioniert die händische Lüftung seltsamerweise meistens auch). Aber ein Mieter hat eben Anspruch auf Komfort bzw. hat dann durchaus einklagbare Rechte ... was aber letztendlich den Effekt hat, dass für ihn das Wohnen eben teurer wird. Wenn alle Mietwohnungen, so wie politisch gewollt, energetisch modernisiert sind, dann hat das zwar die Wirtschaft prima angekurbelt - aber bezahlbare Mietwohnungen gibt es dann nicht mehr.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vielleicht sollte man nochmal die rechtliche Seite sehen. Unser Problem mit dem Schimmelhaus wäre vermutlich auch zu lösen gewesen indem man alle 60 Minuten für 10 Minuten stosslüftet.... nur da sagt eben der Gesetzgeber, dass dies nicht die normale Lebensweise ist. 3-4x Stoßlüften für jeweils 10-15 Minuten müssen ausreichen um eine Schimmelbildung zu verhindern. Dass der Gutachter hier sagt "Die Tapete ist feucht, dass kann man mit häufiger Lüften vermeiden" ist ja an sich keine falsche Aussage, nur eben nicht das Problem des TE.

@ Peter -> Du hast eine PN

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Sorry, wenn ich mich mal im Ton vergriffen habe. Aber mich haben diese Annahmen und Unterstellungen dann nach einigen Post einfach genervt.

@Lolle: Du hast das Problem ja im Grund kurz und vor allem korrekt zusammengefasst. Echt tolle Tipps! Vielen lieben Dank!!!

Ich weiß leider nicht, wann die Fenster erneuert wurden, aber ich schätze vor 2009.

Zitat (von Lolle):

Aber ein Mieter hat eben Anspruch auf Komfort bzw. hat dann durchaus einklagbare Rechte ...

Also mal ganz ehrlich ... jeder, der wie ich 4 Mal am Tag lüftet ... also Heizung aus Fenster weit auf, 5-10 Minuten warten ... je nach Jahreszeit 3 Minuten ... Fenster zu, Heizung wieder an ... nächster Raum ... das ganze für 5 Räume ... das dann viermal am Tag ... der weiß, wieviel Arbeit das ist. Und dann versuche ich noch, jede Feuchtigkeit nach draußen zu bringen: Handtücher auf dem Balkon trocknen, Fenster abwischen, wenn sie beschlagen oder gar nass sind, etc. Das hat jetzt wirklich nicht mehr viel mit Komfort zu tun - das ist eine Schinderei! ;-)

Ich denke, ich werde mir trotzdem eine neue Wohnung suchen und bis dahin die Mietminderung beibehalten. Wenn meine Vermieterin auf Zahlung klagt, dann hat sie das Risiko, daß die Mietminderung höher als 10% ausfällt, denn es sind ja Wohn- und Schlafzimmer betroffen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

@TE: Könntest Du das Gutachten anonymisiert zur Verfügung stellen? In einem solchen Gutachten steht nämlich nicht nur ein Satz a la "mehr Lüften behebt das Problem". Die Gutachten, die ich kenne, umfassen bis zu 20 Seiten und zeigen die Wohnraumsituation ganz genau.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
peterretep99
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
@TE: Könntest Du das Gutachten anonymisiert zur Verfügung stellen? In einem solchen Gutachten steht nämlich nicht nur ein Satz a la "mehr Lüften behebt das Problem". Die Gutachten, die ich kenne, umfassen bis zu 20 Seiten und zeigen die Wohnraumsituation ganz genau.


Das könnte ich machen, doch das ist echt total viel Arbeit, da es ca. 50 Seiten umfasst. Es beinhaltet für jeden Raum alle ermittelten Werte (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) und Analysen (Taupunkt, etc.).

Grundsätzlich stelle ich die Messungen und Analysen auch nicht in Frage. Es gibt nur drei Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin:
1. Die Aussage, es gäbe noch Luftungspotenzial.
=> Ich sehe da 0 Potenzial. Dann bitte korrekt mit "theoretisches Potenzial" bezeichnen und einen Hinweis darauf geben, daß das zumutbare Potenzial lt. gängiger Rechtsprechung ausgeschöpft ist. Das wäre nach meiner Vorstellung ein brauchbares Gutachten.
2. Die Aussage, das Erhöhen der Temperatur auf > 22 Grad könnte sich positiv auswirken.
=> Das muss ich nicht und das möchte ich auch nicht. Und entspricht auch nicht den Empfehlungen.
3. Schlußendlich, daß ich dafür verantwortlich bin.

Ich weiß daher nicht, was das durchsehen und schwärzen von ca. 50 Seiten bringen soll.

-- Editiert von peterretep99 am 07.03.2018 15:18

-- Editiert von peterretep99 am 07.03.2018 15:23

-- Editiert von peterretep99 am 07.03.2018 15:26

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich unterstelle dem Gutachter doch keinen Betrug. Im Gegenteil, der wird einfach seinen Auftrag ausgeführt haben.

Und der Auftrag des Vermieters wird einfach gelautet haben : bitte Gutachten erstellen, dass der Mieter schuld ist.
Danke,
Bitte!

Und so steht es auch im Eingangspost.

Das die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist, klar, aber die Schlussfolgerung es liege am Lüften ist zweifelhaft, da der Gutachter sich nach dem Lueftungsverhalten nicht erkundigt hat.

Zitat (von peterretep99):
Hallo zusammen,
Mein Vermieter hat jetzt einen Gutachter beauftragt, die Ursache für die Schimmelbildung zu finden. Dieser hat vor ca. 2 Wochen Messungen vorgenommen und ein Gutachten erstellt. Lt. Gutachten ist mangelndes Lüften die Ursache für die Schimmelbildung, weil die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu hoch ist. Bei der Erstellung des Gutachtens hatte der Gutachter allerdings keine Kenntnis über mein Lüftungsverhalten.

Martin

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von peterretep99):
Ich weiß daher nicht, was das durchsehen und schwärzen von ca. 50 Seiten bringen soll.

Nicht die gesamten Seiten sollten geschwärzt sein, nur eben Namen und Orte welche Rückschlüsse lassen.
Zitat (von peterretep99):
Die Aussage, es gäbe noch Luftungspotenzial.

Auch wenn man dies nicht hören will, es nennt sich regelmäßig, wie auch aus den Urteilen zu drei mal Lüften zu lesen ist.
Zitat (von peterretep99):
Die Aussage, das Erhöhen der Temperatur auf > 22 Grad könnte sich positiv auswirken.
=> Das muss ich nicht und das möchte ich auch nicht. Und entspricht auch nicht den Empfehlungen.

Wie sollte sonst die Feuchtigkeit aus dem Putz heraus kommen?
Zitat (von Lolle):
Eigenheimbesitzer dürfen in eigener Verantwortung auf den Komfort einer technischen Lüftung zur Feuchteregulierung verzichten (und dort funktioniert die händische Lüftung seltsamerweise meistens auch).

Tja darüber sollte man wirklich nachdenken.
Zitat (von peterretep99):
Schlußendlich, daß ich dafür verantwortlich bin.

Und was ist so schlimm wenn ein Sachverständiger dies schreibt, noch hat man ja alles Möglichkeiten die Sünden wieder aus zu bügeln, noch liegen ja gar keine Forderungen vom Vermieter vor, für den verursachten Schaden gerade zu stehen.
Aus dem Grund ist es nicht verständlich, warum man auf Ratschläge wie dann heizt man halt mal mehr oder sorgt auch zur Mittagszeit für eine Lüftung.
Zitat (von peterretep99):
Ich denke, ich werde mir trotzdem eine neue Wohnung suchen und bis dahin die Mietminderung beibehalten.

Nun sollte genug Rückstand zustande kommen, besteht das Risiko der fristlosen Kündigung, bei regelmäßig zu geringer Mietzahlung kann der Vermieter auch kündigen. Also dann kommt der nächste Tread, "Vermieter kündigt und verlangt Schadenersatz".

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von peterretep99):
Schlußendlich, daß ich dafür verantwortlich bin.


Und was ist so schlimm wenn ein Sachverständiger dies schreibt,
Schlimm ist, dass der Sachverständige überhaupt nicht in der Lage ist, eine solche Schlussfolgerung zu ziehen. Zumindest wenn man damit rechtlich verantwortlich meint.

Ein Sachverständiger kann das Lüftungsverhalten des Mieters nur dann beurteilen, wenn er davon weiß und den Angaben glaubt. Eigentlich ist eine solche Beurteilung aber auch gar nicht seine Aufgabe, er ist ja kein Hellseher. Ein Sachverständiger kann beurteilen, wie der bauliche Zustand aussieht (also welche Wände wie kalt sind, ob Wärmebrücken da sind, welcher Schimmel wo vorhanden ist). Und er kann beurteilen, wie zum Zeitpunkt der Begutachtung die Messwerte aussehen.

Optimalerweise kann er dann einschätzen, auf welche Art und Weise die Wohnung schimmelfrei bewohnt werden kann (also mit welchem Lüftungsverhalten, bei welchen Temperaturen und dergleichen). Das wars dann aber auch. Die Entscheidung, ob das benötigte Verhalten zumutbar ist, fällt ein Richter. Das ist nicht Aufgabe des Gutachters. Daher wäre ein Gutachten mit einer solchen Beurteilung drin sehr kritisch zu sehen.

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