Schimmelbefall in der Wohnung - Eure Einschätzung?

12. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
ciph1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbefall in der Wohnung - Eure Einschätzung?

Hallo zusammen,

Wir wohnen seit knapp 2 Jahren in unserer derzeitigen Wohnung. Leider hat uns der Vermieter vor Übergabe der Wohnung nichts davon gesagt, dass es bei der Vormieterin bereits Schimmelprobleme gab. Innerhalb kürzester Zeit hat es uns dann leider auch erwischt. Anfangs eine Kleinigkeit im Wohnzimmer, die entfernt wurde und wohl auf eine defekte Heizung zurückzuführen war(hat nicht ausreichend geheizt). Beim Besuch des Verwalters/Vermieters wurde uns in diesem Zusammenhang auch erst der Schimmelbefall der Vormieterin genannt! Kurze Zeit später hatten wir Probleme im Schlafzimmer (Schimmel unterm Teppich, der den ersten Schrank innerhalb kürzester Zeit zerlegt hatte). Hier haben wir mit dem Vermieter den Teppich entfernt, den schimmel mit ordentlich Schimmelentferner bekämpft und Laminat verlegt. Aufgrund dessen haben wir gehofft, das Problem endlich im Griff zu haben und den Rest des Schlafzimmers renoviert (mit Antischimmelzusätzen in Farbe und Leim der Tapete). Leider schimmelt es mittlerweile an allen Aussenwänden im Schlafzimmer, sowie an den angrenzenden Wänden(Seit den starken Regenfällen der letzten Wochen). Wir lüften regelmäßig (2-3 mal stoßlüften am Tag) und haben zusätzlich noch 2 Luftentfeuchter im Schlafzimmer. Hier muss also irgendwo etwas ganz Faul sein an der Wohnung.
Wie hoch schätzt ihr unsere Chancen ein im Falle eines Falles einen Rechtstreit zu gewinnen? Immerhin wurden wir vor Einzug nicht mal davon in Kenntnis gesetzt, dass es Probleme gab. Würde das Gericht im Zweifelsfall auch den Verwalter(der hat uns immerhin die Geschichte der Vormieterin erzählt) oder sogar die Vormieterin für Aussagen in Betracht ziehen?
Grüße!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wie hoch schätzt ihr unsere Chancen ein im Falle eines Falles einen Rechtstreit zu gewinnen?

Rechtstreit zu welchem Thema genau?



Zitat:
Würde das Gericht im Zweifelsfall auch den Verwalter(der hat uns immerhin die Geschichte der Vormieterin erzählt) oder sogar die Vormieterin für Aussagen in Betracht ziehen?

Wenn die erhellendes beitragen können, sicherlich.
Wobei Verwalter im Falle des Falles häufig von einem temprören Anfall akuter Demenz befallen werden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Es wurde Laminat auf den Schimmel gelegt ? ??
-- Das zerlegt dann mit Sicherheit den Boden, sofern der irgendwie aus Zellulose besteht,
-- Schwamm kommt, die Balken faulen an, die Decken brechen später durch.

Oder war der Schimmel an der Wand ?

Das einzig richtige ist es, den Vermieter schriftlich zu informieren, die Miete zu mindern und abzuwarten, dass der den Schaden behebt.
-- Wenn Ihr die Informierung unterlasst seid Ihr für den Schaden verantwortlich ... .

Könnte der Vermieter nachweisen, dass zu wenig geheizt und gelüftet wird ? Die Hauptursache für Schimmel ist immer noch falsches wohnen.

-------------------

keine Garantie für meine laienhaften Ansichten

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen