Schimmelbefall in Mietwohnung

28. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Thommy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmelbefall in Mietwohnung

Hallo Zusammen

Meine Frage bezieht sich auf das Thema Schimmelbefall in unserer Mietwohnung .Es handelt sich um ein 6 Famileinhaus ,wir bewohnen 1OG links.
Der Sachverhalt ist so wir haben zum Teil Aussenwände ( Nebenhaus versetzt gebaut) ,Z.B haben wir im Wohnzimmer das Sofa ziemlich nah an der Wand stehen haben jetzt gemerkt dahinter bildet sich Schimmel-Im Kinderzimmer bildet sich sich Bildern die an der Wand hängen Schimmel . Es sind nachträglich Kunststofffenster eingebaut worden ,an den Rändern bildet sich Schimmel.Auch haben wir mit dem Vermitter die Disskusion über Lüften geführt . ( 2mal täglich ca,1std Stosslüften.) Raumtemperatur ausser Schlafzimmer 22 Grad ). Wir können doch nicht bei einer 75m² Wohnung Möbel nicht an der Wand aufstellen.!!! Was haben wir für rechliche Möglichkeiten .

Danke für eure Antworten im Vorraus.

Gruß

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84 Antworten
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#1
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guest123-2170
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#2
 Von 
guest123-2147
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Schüler
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#3
 Von 
Thommy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Haus ist ca. 1950 gebaut. Es gibt keinerlei Isolierungsmaßnahmen .

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Als erstes würde ich mal die Wände von außen sehr genau anschauen, oftmals erklärt das schon viel! Wenn die von außen auch feucht oder grau aussehen oder mit Moos bedeckt sind, kannst Du Tag und Nacht lüften und heizen, diese Wände wirst Du von innen her nicht trocken kriegen.
Die Vermieter machen sich das oft sehr, sehr einfach und erklären, der Mieter würde zu wenig lüften.
Aber dieses Phänömen, daß nach Fensterwechsel plötzlich Schimmel auftritt, ist allgemein bekannt. Es entstehen an der Stelle Kältebrücken. War denn der Schimmel schon vor dem Fensterwechsel? Wenn nein: vorher hattest Du richtig gelüftet und jetzt, mit den neuen Fenstern nicht mehr? Das kann es ja wohl nicht sein!
Übrigens: 2 x am Tag 1 Stunde lüften ist kein Stoßlüften, sondern ein totales Auskühlen der Wohnung! Sollst Du so lange zur Nachbarin gehen oder was?Stoßlüften bedeutet kurz für ca. 5 Minuten Fenster auf und dann wieder zu! Außerdem solltst Du ein Hygrometer aufstellen und die Feuchtigkeit in den Räumen messen und regelmäßig aufschreiben. Wenn die relative Luftfeuchte bei 35 -40 % liegt, ist das richtig für die Gesundheit. Der richtige Weg für Dich ist wohl doch der Mieterverein! :(

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich bitte um eine veritable Antwort: Was ist ein MSB-Ma`s???

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#8
 Von 
Thommy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wir sind Anfang 2006 eingezogen und da war die Wohnung weiß gestrichen ,war also nichts sichtbar Vormieter sagt noch schimmel dagewesen ....(glaub ich aber nicht) .Seither haben wir Probleme .Eine Wand im Wohnzimmer ist ca.hälfte eine Ausswand andere hälfte nicht .Steht das nächste Haus hinter.
Mieterschutzbund kann ich nichts zusagen. Könnte Anwalt nehmen da Rechtsschutz .
Aber erstmal muss ich wissen wie ich vorgehen soll.Vermieter älterer Schlag sagt nur lüften .......????? Weil keine Ahnung. Wichtig ist zu wissen woher kommt es also Ursache .Und das kann meiner Meinung nicht am Lüften oder Heizen liegen. Grundsätzlich nur da Schimmel wo Aussenwände / Fensternähe .Und wo Gegenstände bis zur Fussleiste an der Wand stehen.

??????

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#9
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Du kannst natürlich auch, wenn "veritas" etwas anderes empfiehlt, zum Anwalt gehen, der macht ja alles umsonst, da wirst Du nicht "abgezockt" wie veritas das formuliert.
Nochmals: Es ist in Fachkreisen bekannt, daß häufig nach Fensterwechsel Schimmel im Bereich der Fenster auftreten, und das liegt daran, daß elementare Verfugungen rund um das Fenster schlampig und oder gar nicht unternommen wurden und dabei Kältebrücken entstanden sind. Google doch mal "Kältebrücken"
Wenn Du keinen Mieterverein sollst, weil der Dich "abzockt", wie oben zu lesen, keinen Anwalt willst, dann bleibt Dir der Gutachter, der macht es, so glaube ich, aber auch nicht umsonst.
"Veritas" geht wohl davon aus, daß Du vor dem Fensterwechsel auch nicht gelüftet hast, sondern das Lüften der Bautechnologie der 50er Jahre überlassen hast, sprich nichtschließende Fenster, was ich mir aber nicht denken kann. :)

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#10
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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#11
 Von 
berliner.de
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

was der Gutachter macht, machen auch die großen Vermieter in den Ballungsräumen, i.d.r. ist erstmal, bis nichts gegenteiliges bewiesen der Mieter schuld. Alles geht dann immer aud das berühmte RICHTIG HEIZEN UND LÜFTEN, anschließend wird ein Feuchtigkeits- und Temperaturmessgerät aufgestellt, in ca. 1.50m Raumhöhe mittig des Raumes um das Verhalten des Lüftens etc zu kontrollieren... 1 Stunde 2 mal täglich Stoßlüften ist zu viel!

-----------------
""

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#12
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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#13
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Hörmal, Thommy, hier schreibt Dir wieder der "verkapte Weißichwas!"
Wenn Du - aus welchen Gründen auch immer - nicht zum Mieterschutzbund gehen willst, bleibt natürlich auch noch Bau-Grund, :grins: das ist der "Gegenspielerverein", in dem VERrmieter zusammengefaßt sind. Aber die werden wahrscheinlich höhnisch lächeln, wenn Du als Mieter bei denen nach Deinem Recht suchst!
Mach doch erst einmal für Dich Folgendes: Stelle fest, wo die Stockflecken sind:
Sind sie überall an allen Wänden oder nur dort, wo wirklich Außenwand ist, wo also NICHT das Nachbarhaus angrenzt? Ist es vor allem rund um die Fenster?
Was ist das für eine "weiße Farbe", die auf Deinen Wänden ist? Ist die so ziemlich glänzend? Dann wäre das eine Latexfarbe, die es zwar auch schon in"matt" gibt, aber für Anstriche in Wohnräumen gänzlich ungeeignet ist. Vielleicht wollte man mit diesem Anstrich schon vorhandenen Schimmel vertuschen? Wenn Du etwas Spucke auf Deinen Finger nimmst und den dann auf den Anstrich tupfst und die Farbe wird an dieser Stelle nicht oder kaum dunkel, dann ist es eine scheuerfeste Farbe, die Du in normalen Wohnräumen nicht brauchst! Wenn es eine wohnraumtaugliche Farbe ist, müßte diese Stelle augenblicklich dunkel werden, so wie der noch nasse Anstrich sein würde.
Sowohl die Farbe als auch die Tapete tragen natürlich auch dazu bei, wie die Luftfeuchte in den Räumen ist!
Ich will Dir auch sagen, was der Gutachter (am besten ein Baubiologe) machen würde: 1. die Dinge, die ich Dir jetzt empfohlen habe und 2. würde er die Temperatur an den verschiedenen Außenwänden und auch an unterschiedlichen Stellen messen. Dann mißt er die Wandfeuchtenunterschiede und ggf. die Zahl der Schimmelsporen in den Räumen. Und noch was: Trocknest Du in Deinen Räumen Wäsche?
Daraus zieht er seine Schlüsse. Rechtlich für Dich wichtig: Der Name und die Anschrift Deines Vormieters, der Dir schon was von Schimmel erzählte! Hat ER die Wände renoviert?
Vielleicht schreibst Du uns noch einmal? :)

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#14
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#15
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Welchen Satz meinst du? Den mit dem Wäschetrocknen? Das ist wahrlich, wahrlich kein Nebensatz und er ist auch nicht verschämt versteckt, im Gegenteil, er ist nicht nur grammatikalisch ein Hauptsatz sondern wird noch inhaltlich besonders mit einem Vorspann eingeleitet, nämlich: "Und noch was..."! Das heißt für mich; jetzt kommt eine wichtige Frage! Und sie sagt überhaupt nicht aus, wie Du das darstellen möchtest, daß er in der Wohnung Wäsche trocknet! Eine Frage ist eine Frage und nichts weiter als eine Frage! :grins:
Für mich stellt sich die Frage, WOHER DU weißt, "woher eigentlich die Feuchte kommt". Bist Du vielleicht zufällig der Vermieter dieser Wohnung?:(

-- Editiert von Pachlus am 28.12.2008 20:31

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#16
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,

ich als Mieter halte auch nicht viel vom Mieterverein, denn wenns Ernst wird, brauchst Du eh einen Anwalt und musst en bezahlen, ausser Du nimmst einen Mieterverein, der Rechtsschutz anbietet, welche aber beim aktuellen Fall eh noch nicht einspringt.

Zum Thema Schimmel:
Wir haben derzeit in unserem Haus, in dem wir wohnen auch Probleme mit Schimmelbildung. Nach dem ersten Auftreten haben wir ein Hygrometer besorgt und konnten messen, daß die Raumthemperatur bei 20-21 Grad liegt und die rel. Luftfeuchtigkeit bei 45-58 %. Es wird 3-4 mal für 5-10 min gelüftet, nicht nur Stoß, sondern quer, also in allen Räumen ein Fenster auf + die Innentüren offen.

Unser VM hat natürlich acuh erzählt, daß es an unserem Lüft- und Heizverhalten liegt. Rein rechtlich kann man als Mieter dem VM den Mangel mitteilen und diesen auffordern, den Schimmel zu beseitigen. In der Beweispflicht ist der VM. Nur wenn er nachweisen kann, daß der Befall definitiv dem Fehlverhalten des Mieters zuzuordnen ist, muss der Mieter für die Kosten aufkommen.

Habe gelesen, daß 25% der Fälle auf Baumängel, 25% auf falsches Lüft/Heizverhalten zurückzuführen sind und 50% auf ein zusammenkommen der beiden Faktoren.

Im übrigen sehenes die gerichte teilweis als Mangel an, wenn man seine Möbel nicht an jede Wand in der Wohnung stellen kann.

Gruß
Michael

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#18
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#20
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Mobiliarschadensersatz NZM 2007 Heft 18 682


Kein Wandabstand von Mieters Möbeln - Vermieterpflicht zu Außendämmung und Mobiliarschadensersatz
BGB §§ 535 I 2, 536a I

1. Der Mieter einer Wohnung ist mangels abweichender Vereinbarung nicht gehalten, die Möbel in einer bestimmten Weise oder Anordnung aufzustellen. Er ist daher auch berechtigt, die Möbel direkt an den Außenwänden aufzustellen. In bauphysikalischer Hinsicht müssen Mietwohnungen so beschaffen sein, dass sich bei einem Wandabstand von nur wenigen Zentimetern Feuchtigkeitserscheinungen nicht bilden können.

Unabhängig von einer Aufklärung muss der Mieter allerdings seine Möbel mangels anderer vertraglicher Vereinbarung nicht in einer bestimmten Art und Weise aufstellen und darf sie deshalb auch direkt an eine Außenwand stellen. Führt dies zu Schimmelbildung, muss der Vermieter nach einer überzeugenden Entscheidung des LG Mannheim47 gegebenenfalls auch eine teure Außenwanddämmung aufbringen.


Es dürfte in der Regel schon gar nicht erst möglich sein, Möbel direkt an die Wand zu stellen....wegen der Fußbodenleiste.


--Heutzutage ist in den meisten Gutachten erwähnt, daß das wenige cm abrücken der Möbel von der Wand, nichts mit der Bausubstanz zu tun hat, sondern nur mit der Luftregulierung---??

und wie sieht es mit der nur noch zu nutzenden, verkleinerten Wohnfläche aus????




-- Editiert von meri am 29.12.2008 13:32

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#21
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
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#23
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

...++und darf sie deshalb auch direkt an eine Außenwand stellen.++

Natürlich, aber mit Abstand..:(

--Hahaha, es gibt genügend Mieter die eine Solche erst gar nicht anbringen.--

Anständige Wohnungen sind schon von Vermieterseite mit solch einem 'Abstandshalter' ausgestattet.

Im Übrigen hatte da wohl ein Schlaukopf von Vermieter gemeint, ein Abstand von 10 cm müsse eingehalten werden. Daher im Urteil.....

Die Bekl. kann verlangen, dass der Kl. die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlässt und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhält, § 535 I 2 BGB . Soweit der Sachverständige feststellt, dass der Schimmelpilzbefall im Schlafzimmer auf die zu dicht an den Wänden aufgestellte Möblierung zurückzuführen sei, so ist auch dies ein Mangel. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, seine Möbel grundsätzlich an jedem beliebigen Platz in der Wohnung nahe der Wand aufzustellen. Denn es gehört zur Gebrauchstauglichkeit eines Wohnraums, dass er in üblicher Art mit Möbeln eingerichtet werden kann. Es ist für den Mieter daher unzumutbar, große Möbelstücke 10 cm von der Wand abzurücken oder an bestimmten Wänden überhaupt keine Möbelstücke aufzustellen.

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#24
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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#25
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Zur Beweislast:

Schimmelbildung in der Wohnung ist ein Mietmangel, der dem Vermieter anzuzeigen ist. Beseitigt der Vermieter den Mangel nicht und hat der Mieter die Schimmelbildung nicht zu vertreten, kann die Miete gemindert werden.

Der Vermieter muss dem Mieter eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellen. Im Ausgangspunkt muss der Vermieter beweisen, dass die Schimmelbildung nicht baulich bedingt ist. Die Behauptung der Vermieterseite, in 97% aller Fälle seien Mieter am Schimmel schuld, wird durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. Sie führt erst recht nicht zu einer Beweislastumkehr. Erst wenn der Vermieter nachgewiesen hat, dass eine baulich bedingte Schimmelbildung ausgeschlossen ist, muss der Mieter nachweisen, dass nicht er durch fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten zur Schimmelbildung beigetragen hat. Gelingt dem Mieter dieser Nachweis und kann nicht aufgeklärt werden, wo der Schimmel herkommt, dann fällt dies in die Risikosphäre des Vermieters.

In der Regel machen es sich die Vermieter aber leicht und unterstellen, dass Heiz- und Lüftverhalten des Mieters sei fehlerhaft. Entgegen der Rechtlage wird dann verlangt, der Mieter solle nachweisen, dass er den Schimmel nicht zu vertreten habe. Als Mieter, der ein normales Heiz- und Lüftverhalten an den Tag legt, sollte man sich nicht auf solche Diskussionen einlassen. Alles was man als Mieter an dieser Stelle unternimmt, um sich doch noch irgendwie mit dem Vermieter zu einigen, wird später gegen einen verwandt werden. Jeder Vermieter wird immer ein Haar in der Suppe finden, weswegen das Verhalten des Mieters falsch ist. Ändern der Mieter sein Heiz- und Lüftverhalten, wird dies von Vermieter als „Schuldeingeständnis“ gewertet.

Tatsächlich gibt es aber kein universell richtiges Heiz- und Lüftverhalten. Es macht daher auch gar keinen Sinn, mit dem Vermieter darüber zu diskutieren, ob man zwei- drei- oder viermal am Tag lüften muss, die Wohnungstemperatur 22 oder 23 Grad sein sollte oder ähnliches. Ausreichend ist, dass sich das Heiz- und Lüftverhalten im normalen Rahmen bewegt. So kann zum Beispiel kein Vermieter von einem Werktätigen ernsthaft verlangen, er müsse seine Arbeit unterbrechen um auch mittags stoßlüften zu können.
Ähnlich unerfüllbare Vorstellungen haben manche Vermieter von der Zirkulation der Luft in der Wohnung. Schließen der Mieter die Türen, wird behauptet, die fehlende Luftzirkulation begünstige die Schimmelbildung, öffnen die Mieter die Türen, wird behauptet, dies fördere Kondenswasserbildung im kältesten Zimmer usw, usw….

In eine ähnliche Richtung führt die Diskussion um das Aufstellen der Möbel. Selbstverständlich ist, dass eine Hinterlüftung gewährleistet sein muss. Dafür reicht aber der durch die Fußleiste vorgegebene Abstand aus. Niemand braucht seine Möbel drei, fünf oder gar zehn Zentimeter von der Wand abzurücken. Meris Kommentierung des trifft vollkommen zu. Das gilt erst Recht für die Bilder des Fragestellers. Wenn der Mieter nicht einmal ganz normale Bilder in der Wohnung aufhängen kann, dann stimmt etwas mit der Wohnung nicht.

Im Übrigen gilt: Siebenundneunzig Prozent aller Vermieter, die behaupten, sie hätten alle ihre Möbel fünf Zentimeter von der Wand abgerückt, lügen.

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#26
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#27
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Weil es eine Bandbreite verschiedener Heiz- und Lüftverhalten gibt, die alle noch "normal" sind. Solange sich das Wohnverhalten des Mieters innerhalb dieser Bandbreite bewegt, darf es - soll die Wohnung mietmangelfrei sein - zu keiner Schimmelbildung kommen.

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#28
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#29
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@Halbgott
> … Trotzdem sollte man zuerst einmal nach der einfachsten Lösung suchen.

Wie schön, dass Sie mal meiner Meinung sind.

Also:
Mieter meldet Schimmel = Mietmangel. Mieter teilt zugleich wahrheitsgemäß mit, sein Heiz- und Lüftverhalten halte sch im Rahmen des üblichen Wohnverhaltens. Mieter wartet ab, was passiert und mindert – wenn sich nichts tut oder wenn behauptet wird, der Mieter sei selber Schuld – die Miete in angemessenem Rahmen.

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#30
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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