Schimmel - wer haftet für die Kosten der Beseitigung?

14. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
bluesims
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel - wer haftet für die Kosten der Beseitigung?

Hallo!

Unser Problem:
Wir haben die besagte Wohnung 2005 bezogen, ein relativ neuer Bau, so ca. 10-15 Jahre alt.
Im Herbst, als wir übers Wochenende verreist waren, war plötzlich in 2 Ecken an der Aussenwand eine Schimmelbildung zu sehen.
Wir informierten den Vermieter natürlich sofort, der meinte wir würden falsch lüften (wir waren ja auch nicht da) und hat uns einen Luftentfeuchter dagelassen.
Der Schimmel ging trotz regelmäßigem Stoßlüften 3-4 mal täglich nicht weg.
Erst als im Frühling die Temperaturen milder wurden stagnierte das Wachstum....die schwarzen Ecke an der Decke blieben aber.

Im darauffolgenden Herbst trat plötzlich wieder die Schimmelbildung auf, wieder an den Aussenwänden in den Ecken, und zusätzlich auch an den Fensterinnenseiten.
Wieder wurde der Vermieter informiert, der meinte wir lüften zu wenig.
Das Stoßlüften führten wir aber seit dem 1. Schimmelbefall penibelst aus, da mein Freund ein allergisches Asthma auf Schimmel- und Hefepilze hat und wir eigentlich nur wollten dass der Schimmel nicht wiederkommt.
Ein Entgegenkommen vom Vermieter haben wir diesbezüglich nicht bekommen, stattdessen wurde uns gesagt, dass es nicht an der Bausubstanz liegt und an falschem Lüftungs- und Heizungsverhalten liegt.
Geheizt haben wir immer ausreichend, eine Temperatur von 23°C hatten wir eigentlich immer (weil ich ne Frostbeule bin).

Den Schimmel haben wir zum stagnieren gebracht.
Mittlerweile sind wir im Juli umgezogen, weil ich mein Studium beendet und einen neuen Job woanders angetreten hab.
Der Vermieter wollte nun gerade an den Fensterinnenseiten den Schimmel, der auch auf dem Putz war, abgetragen und neu verputzt haben.
Dies haben wir durch einen bekannten Maurer erledigen lassen, der das mit Reibeputz gemacht hat.
Bei der Wohnungsübergabe war das dem Vermieter nicht Recht und wollte da eine Technik mit Staubsauger nutzen, von der er vorher kein Wort erwähnt hatte.
Jetzt haben wir ein Schreiben vom Haus- und Grundbesitzerverein bekommen mit der Forderung den Schimmel fachgerecht zu beseitigen.
Wir haben mittlerweile keine Lust noch was an der Wohnung zu machen, weil wir das Gefühl haben, es wäre eh nicht richtig.
Daher werden uns die Kosten wohl auferlegt werden.

Die Frage:
Müssen wir die Kosten überhaupt tragen?

Deshalb nochmal die Kurzfassung:
- Schimmelbildung das 1. Mal im Herbst bei Abwesenheit an den Aussenwänden.
- wir haben 3-4 mal/Tag stoßgelüftet und ca. 23-24°C in der Wohnung immer gehabt.
- Schimmel an Aussenwänden in den Ecken und Fensterinnenseiten, hier auch direkt auf dem Putz und nicht nur auf der Tapete
- 2-Zimmerwohnung mit Küche im Wohnbereich und beide Räume nach einer Seite hin mit vielen Aussenwänden bei einzelstehendem Haus.

Sollte man nicht annehmen dass man seine Wohnung normal nutzen kann? Wir hatten keine hohe Feuchtigkeitsbelastung in den Zimmern wie es z.b. bei Wäschetrocknen (hatten Wäschekeller) etc. vorkommt.
Sollte man nicht meinen seine Wohnung für einige Tage auch mal verlassen zu können ohne das Schimmel entsteht?


Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Vielen lieben Dank schonmal vorab.

Gruss,
Steffi

-- Editiert von bluesims am 14.09.2007 18:33:01

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. das spielchen mit 'falsch lüften' ist ja schon ein running gag. wahrscheinlicher sind bauphysikalische fehler. in jedem fall ist schimmel in der wohnung äußerst ungesund.
klarheit wird wohl erst ein baugutachten bringen. da der vm wohl nicht interessiert ist, könnte es sein, dass es eure sache ist oder wird. die beseitigung der schäden und die abhilfemaßnahmen für die zukunft sind dann aber sache des vm.

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#2
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

In diesem Zusammenhang ist die Beweislastverteilung anzusprechen. Für sie gelten die Grundsätze des Rechtsentscheids des OLG Karlsruhe vom 9.8.1984 (ZMR 1984, 417 ).

Danach muss zunächst der Vermieter beweisen, dass die Schadensursache in dem der unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut des Mieters unterliegenden Bereich gesetzt worden ist. Dazu muss er die Möglichkeit einer aus seinem Verantwortungs- und Pflichtenkreis oder demjenigen eines anderen Mieters desselben Hauses herrührenden Schadensursache ausräumen. Dies bedeutet, dass dem Vermieter die Beweislast dafür obliegt, dass die Bausubstanz keine Ursachen für den Eintritt von Feuchtigkeit setzt. Hat der Vermieter diesen Beweis erbracht, obliegt es dem Mieter, sich hinsichtlich Verursachung und Verschuldung zu entlasten.Gelingt dem Vermieter nicht, diesen Nachweis zweifelsfrei zu erbringen, muss er beweisen, dass der Schimmel durch unzureichendes Wohn- und Lüftungsverhalten der Mieter/innen entstanden ist (z.B. LG Berlin - 64 S 320/99 -). Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dann, wenn strittig ist, "ob Baumängel oder falsches Mieterverhalten Ursache für die Feuchtigkeitsschäden sind, der Vermieter beweisen muss, dass die Ursache nicht in seinem Pflichtbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt." (BGH - XII ZR 272/97 -).

Hat der Vermieter den Nachweis erbracht, dass keinerlei konkrete Anhaltspunkte für aus seinem Verantwortungsbereich herrührende Mängel vorliegen und ist davon auszugehen, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Wohnung abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich liegt, müssen sich die Mieter/innen dahingehend entlasten, dass sie die Feuchtigkeitsschäden und die daraus resultierende Schimmelbildung nicht durch vertragswidriges Verhalten, wie unzureichende Beheizung und Lüftung verursacht haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Den Schimmel haben wir zum stagnieren gebracht.

Wäre ja wohl kaum gelungen, wenn es nicht am Lüften gelegen hätte.

Das mit dem 'Staubsauger' verstehe ich allerdings nicht.
Was kann denn über Putz abtragen und neu verputzen noch hinausgehen ?


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bluesims
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke erstmal für die Antworten.
Wie das mit dem Staubsauger funktioniert weiss ich nicht, er meinte dann im Nachhinein, dass es wohl nicht ausreichen würde einfach den Putz abzukratzen und zu erneuern weil man ja herumfliegende Sporen dann einputzt und somit neuer Schimmel theoretisch wachsen könnte.


Der Schimmel stagnierte im Wachstum im darauffolgenden Frühjahr als die Temperaturen wieder wärmer wurden. Im Sommer sind wir dann ja jetzt umgezogen, ich bin mir aber sicher, dass das Wachstum im Herbst wieder losgehen wird....


Der Vermieter sagt immer es läge nicht an baulichen Mängeln, sondern an uns.
Wir waren jedoch höchst interessiert daran keinen neuen Schimmel zu bekommen wegen der Grunderkrankung meines Freundes. So haben wir eben alles versucht zu tun mit entsprechendem Lüften von 3-4 Mal pro Tag.
Der Luftentfeuchter, den wir vom Vermieter hatten brachte auch nur wenig Flüssigkeit zusammen.
Ich kann mir nicht vorstellen das die Raumluft zu feucht wäre.
Allerdings waren die Fensterinnenseiten immer kalt und da war ja dann auch der Schimmel.

Bezüglich des nicht genügend Lüftens will er uns mit Hilfe eines Tesastreifen an allen!!! Fenstern, den der Vermieter von aussen aufgeklebt hat, nachweisen, dass wir dies nicht ordnungsgemäß tun.
Tatsächlich hatten wir an besagtem Tag erst am Nachmittag gelüftet....aber nur weil wir unterwegs waren und erst dann wiedergekommen sind.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich diese Überwachung lächerlich und peinlich finde.
Gibts dazu eigentlich irgendeine rechtliche Aussage, ob der Vermieter zum Testen der Lüftungsfrequenz einmalig Tesastreifen von aussen aufkleben darf?

Lieben Gruss,
Steffi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kai Glatz
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
das Problem liegt doch darin, das viele Bauherren denken, das es damit getan ist, das Haus gut zu Isolieren, und alles schön Luftdicht zu machen. Die Niedrigenergiehäuser und Passivhäuser haben nicht umsonst eine kontrollierte Be und Entlüftung (Da kann man keine Fenster mehr zum Lüften öffnen) Wenn über Jahre mehr Wasser im Winter in den Wänden anfällt, als im Sommer ausdiffudiert kommt es halt zum Feuchtigkeitsanfall. Das macht sich natürlich auch in den Ecken als ersten bemerkbar (Wärmebrücken). Um die Schuldfrage zu klären, muss man den Wandaufbau kennen, und das Glaserverfahren (oder ähnliche) anwenden.

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#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bluesims
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Solche Pläne wird mir der Vermieter wohl kaum freiwillig aushändigen.

Wie stehen denn prinzipiell meine Chancen, wenn das ganze nun doch eskaliert?

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