Schimmel und Wasserschaden in der Wohnung

26. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
underout
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmel und Wasserschaden in der Wohnung

Hallo Zusammen,
ich hab folgendes Problem:
Ich wohne seit Jahren in einer großen Wohnung mit meinen Eltern und geschwistern.
Seit ungefähr einem Jahr ist die Wohnung verschimmelt. 3 von 5 Zimmern weisen Schimmel auf und die Restlichen zwei Zimmer einen Wasserschaden. Das ist einmal die Küche, Badezimmer und Kinderzimmer. Der Schimmel befindet sich am Fensterrahmen bzw um den ganzen inneren Fensterbalken. Der Wasserschaden beläuft sich auf das 2 WC und dem Schlafzimmer nebenan.
Die Vermieterin hat bisher immer noch nichts dagegen getan und hat sich stur gestellt. Wir haben bisher immer die volle Miete bezahlt. Meine Eltern haben nicht die Miete gemindert, weil sie einfach nur aus der Wohnung raus wollten und nicht die nerven dafür hatten. Allerdings haben wir bisher immer noch keine passende Wohnung bekommen für eine 5 köpfige Familie. Ist Mietminderung rückwirkend möglich?
Aktuell ist es so das die Vermieterin auch noch hohe Betriebskosten von uns verlangt!
Welche Maßnahmen bzw. rechtliche Schritte könnt ihr mir empfehlen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von underout):
Der Schimmel befindet sich am Fensterrahmen bzw um den ganzen inneren Fensterbalken.

Das deutet auf den ersten Anschein nach falschen Lüftungsverhalten hin.
Wie wird denn gelüftet und wie oft?
Zitat (von underout):
Der Wasserschaden beläuft sich auf das 2 WC und dem Schlafzimmer nebenan.

Wie kam denn der Wasserschaden zustande?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von underout):
Der Schimmel befindet sich am Fensterrahmen bzw um den ganzen inneren Fensterbalken.


Liest sich wie Kältebrücken und der Schimmel ist dann tatsächlich auf falsches Lüftungsverhalten zurück zu führen.

Zitat (von underout):
Der Wasserschaden beläuft sich auf das 2 WC und dem Schlafzimmer nebenan.


Ok? Ich würde schreiben (Einwurf-Einschreiben):

Zitat:

Lieber Vermieter,

mehrmals weisen wir schon auf die Wasserschäden im 2 WC und dem Schlafzimmer nebenan hin. Wir forderden Sie hiermit letztmalig auf bis zum (14 Tage Frist) dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird.

MfG
Der Mieter


Miete kann man rückwirkend mindern ABER ... dafür müssten Sie nachweisen können, dass dem VM der Mangel bekannt war, können SIe das?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wie kam denn der Wasserschaden zustande?


Das ist ja erst mal egel, der VM muss sich drum kümmern, ob und wie die Kosten dann weitergegeben werden entscheidet der VM wohl danach.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Miete kann man rückwirkend mindern ABER ... dafür müssten Sie nachweisen können, dass dem VM der Mangel bekannt war,

Das Minderungsrecht entsteht mit dem entstehen des Mangels, nicht erst wenn der Vermieter davon weis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
underout
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir lüften jeden Tag. Ich denke nicht das es an falsches Lüftungsverhalten liegt. Als wir Anfangs eingezogen sind, war eine Familie in der Wohung die jetzt 2 Etagen weiter oben wohnen. Außerdem war ein großer SchwarzerFleck auf der Decke im Badezimmer. Hab es vor kurzem mit Anti Schimmel Spray beseitigt. Fotos habe ich natürlich gemacht von dem groß flächigen Schimmel. Hab mal bemerkt, das die Abdichtung vom Fenster nass sind. Außerdem habe ich Asthma, habe auch eine ärztliche Bescheinigung das ich Asthma habe. Ich habe Abends Kopfschmerzen in der Wohnung, was in anderen Räumlichkeiten nicht auftritt. Kann ich nicht zum Gesundheitsamt gehen und um Hilfe bitten?


-- Editiert von underout am 27.11.2017 12:04

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
underout
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von 0815Frager):
Wie kam denn der Wasserschaden zustande?


Ich denke mal durch einen Rohrbruch oder ähnlich. Es ist kein normaler Wasserschaden, da die Flecken dunkel gebräunte Farben aufweisen auf der Decke.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Tritt denn noch Wasser aus? Ist die Stelle noch feucht?
Oder ist das jetzt lediglich eine optische Beeinträchtigung?

Unabhängig von allem anderen ist der Mieter sogar verpflichtet einen Mangel oder einen Umstand, "eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich" macht, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Tut der Mieter das nicht, dann verliert er eigene Rechte und macht sich ggf. sogar schadenersatzpflichtig.
Lies am besten selbst
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html
Daher immer beweisbar die Mängel bzw. die Umstände dem Vermieter anzeigen (schriftlich, Einwurf-Einschreiben) und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen (z.B. 14 Tage)
Muster z.B.
https://www.bmgev.de/mietrecht/musterbriefe/detailansicht/article/maengel-maengelanzeige.html

Schimmel entsteht immer dann, wenn zuviel Feuchtigkeit im Raum ist und die nicht durch Lüften nach draußen befördert wird und wenn sich dann das zuviel an Feuchte an kälteren Bauteilen niederschlägt. Die Fenster sind i.A. die kältesten Stellen von Außenwänden.

Der Schimmel zeigt also jetzt lediglich, dass ihr nicht genügend lüftet, um die vorhandene Feuchte nach draußen zu befördern. Das stellt alleine für sich genommen noch keine Wertung und auch kein Fehlverhalten dar, sondern einfach einen Fakt.

Andere Fragen sind dann:
> ob die Raumluft so dermaßen feucht ist, dass man gar nicht mehr dagegen anlüften kann und/oder
> warum überhaupt derart viel Feuchte da ist und/oder
> ob um die Fenster herum bauliche Mängel (Kältebrücken) dazu führen, dass dort die Luft übermäßig abkühlt
dabei geht es dann um das Vertreten-Müssen, die Haftung

Deswegen ist es auch unbedingt ratsam ein eigenes Fehlverhalten auszuschließen bevor man sich versucht fühlt, die Miete zu mindern oder dem Vermieter Druck zu machen!

Also nochmal: wie lüftet ihr genau?
z.B. 2-4 mal täglich für jeweils 5-10 Minuten die Fenster weit geöffnet?
Schildere am besten mal alle Zimmer, deren Nutzung und ob hier Schimmel und/oder Wasserschaden vorliegt
Trocknet ihr die Wäsche in der Wohnung?
Heizt ihr vielleicht kalte Zimmer über warme Zimmer? (z.B. ein kaltes Schlafzimmer über warme Luft aus Küche oder Bad - wird oft gemacht, nennt sich "überschlagen" - ist aber grundfalsch)
z.B. hier - geh mal die Liste durch - wo macht ihr womöglich was falsch?
https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/RichtigHeizen.pdf

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Minderungsrecht entsteht mit dem entstehen des Mangels, nicht erst wenn der Vermieter davon weis.


536 c BGB

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