Schimmel in der Wohnung nach Wasserschaden

30. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel in der Wohnung nach Wasserschaden

Hallo,

seit Monaten wurde über uns eine alte Wohnung saniert und ein neues 2. Bad eingebaut. Dabei kam es aber zum Wasserschaden. Das bedeutet in unserem Bad lief Wasser von der Decke die Wand hinunter.
Nach 3(!) Tagen konnte der Mangel dann durch den Vermieter behoben werden.

Ich fuhr nun 2 Wochen in den Urlaub (lange geplant; die undichte Stelle wurde repariert) und sollte mich danach bei einem Handwerker melden, der mit einer Farbe über die Wasserflecken streicht.

Nun komme ich gerade aus dem Urlaub wieder und sehe komplett schwarze Schimmelflächen, die ganze Wohnung stinkt komplett danach. Auch die Wand neben dem Bad ist betroffen.

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Was genau kann ich von meinem Vermieter fordern? Eine sachgerechte Schimmelentfernung sollte doch drin sein? Evtl. eine Mietminderung?

Bin für jegliche Hilfe dankbar.

MfG

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sahnestück
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Grundsätzlich besteht bei Schimmel in der Wohnung auch ein Mietminderungsrecht - nachdem der Vermieter informiert und zur Beseitigung des Problems aufgefordert wurde.

Inwieweit Ihr Euch aber auch einen Anteil selbst anrechnen lassen müsst, da Ihr in Urlaub gefahren seid, ohne dass die durchfeuchteten Wände in Eurer Wohnung sachgemäß getrocknet wurden, kann ich nicht beantworten.

Auf jeden Fall haben auch Mieter eine Schadenminderungspflicht und ist verpflichtet die Wohnung so gut wie möglich vor Schaden zu schützen.
In diesem Fall hätte zumindest unverzüglich ein Troknungsgerät aufgestellt werden müssen. Ich nehme an, das konnte der Vermieter nicht, da Ihr ja in Urlaub wart.

Oder ist der Passus :

"die undichte Stelle wurde repariert) und sollte mich danach bei einem Handwerker melden, der mit einer Farbe über die Wasserflecken streicht"

bedeuten, dass der Vermieter eine Trocknung gar nicht vorgesehen hat, und wirklich der Meinung war, mit einmal über den Fleck streichen, wäre das Problem beseitigt?

Bleibt zu hoffen, dass durch die nicht erfolgte Trocknung nicht noch Folgeschäden vom Vermieter geltend gemacht werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter war der Meinung das nur rübergestrichen werden muss und hat uns gegenüber nie eine andere Variante zur Beseitigung genannt. Er hat dabei auch nie erwähnt das dies in einer bestimmten Zeit getan werden muss.

Uns wurde lediglich von irgendeinem Handwerker, der sich das angeschaut hat, gesagt: "Wenn Sie aus dem Urlaub kommen rufen sie mich mal an, dann streich ich da rüber."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

"dann streich ich da rüber" hab ich auch mal von einem "Fach-Handwerker gehört". Letztendlich hatte die gesamte Wasserschadenbeseitigung um die 30.000 Euro gekostet und mehr als 6 Monate gedauert (Öffnung/Entfernung Fussboden, Putzabschlagen, eigentliche Trocknung, dann "Wieder-Aufbau")

Einfach nur Schimmel-Ex und Farbe auf eine nasse, durchfeuchtete Wand (oder hier Decke) auftragen beseitigt das Problem nicht.

Melde Dich wie vereinbart - aber direkt beim Vermieter, schriftlich und nachweislich (Zustellung nachweisbar). Fordere dabei deinen Vermieter unter Fristsetzung zur sach- und fachgerechten Beseitigung des Mangels auf > BGB 536 ff

Ab Bestehen des Mangels (ab diesem Zeitpunkt hat nach Deiner Beschreibung der Vermieter auch Kenntnis vom Mangel gehabt), kannst Du angemessen die Miete mindern. Wenn dies nicht als Ansporn ausreicht, könntest Du über einen Mieteinbehalt und/oder nach Fristverstreichung (ab da ist der Vermieter in Verzug) über Selbstausführung unter Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nachdenken. Z.B. zunächst selbst durch einen Bausachverständigen prüfen zu lassen, inwieweit die Bausubstanz tatsächlich durchfeuchtet ist und welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind.

http://www.vermieter-ratgeber.de/im-fokus/mieteinbehalt-oder-mietminderung

-----------------
""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.502 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen